Der Auskotzthread 4

Aber warum? Die Straftat hat ja der Besitzer/ ein angestellter begangen

Ob eine Straftat vorliegt kann ja die Polizei in dem Fall nicht bestimmen.

Ja, aber das hier wäre doch Strafrecht und da gilt doch “im Zweifel für den Angeklagten?”

Kann oder darf? ^^

Erstens wissen wir noch nicht ob eine straftat vorliegt. Die polizei nimmt nur beweise auf.

Zweitens: ruf ich jetzt einfach bei der polizei an und sag: „ich hab den hitlergruß im schaufenster gesehen“ und morgen auch und übermorgen auch 3 mal und er zahlt jedes mal für die anfahrt? :cluelesseddy:

Es ist der polizei nicht erlaubt. Sie ist „nur“ die exekutive, nicht die judikative

Ja wenn man nachweisen kann dass es so war soll er ruhig 3 mal dafür blechen. Man kann ja vorher fragen ob der Zeuge ein Foto machen kann :man_shrugging:

Also dürfen sie nicht ^^

Was für eine bullshit scam regelung. Soll der jetzt bis ans rest seines lebens die polizeianfahrt zahlen? Wenn der polizeidirektor erkennt es mangelt ihnen an budget fahren sie „alte“ ziele an und verlangen anfahrtskosten? :cluelesseddy:

Aber ich weiß… es ist unser aller neuntes bier :slight_smile:

Jain. Das darfst du dir nicht so einfach auslegen.

Auch im Strafrecht gilt: Wenn es nach außen hin ganz klar eine illegale Intention hat, dann hilft keine Ausrede. Da wird viel mit juristischen Prinzipien wie „dem durchschnittlich gebildetenen und informierten“ Bürger gearbeitet.

In dem Fall hier brauch mir keiner erzählen, dass er in Kombi mit der Puppe die Ausrede des Besitzers glaubt. Das ist einfach null glaubhaft.

In dem Fall kann. Die Polizei verurteilt niemanden. Das können sie nicht. Gewaltentrennung und so.

Selbst wenns jetzt um eine andere Sache wie z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung geht, dann darf die Polizei zwar Bußgelder verlangen, aber keine strafrechtlichen Folgen. Das ist Owi (Ordnungswidrigkeitsrecht). Dafür ist dann auch die Bußgeldstelle verantwortlich und nicht die Staatsanwaltschaft.

Die Polizei ist eben nur Teil der Exekutive und auch wenn die Staatsanwaltschaft ebenso der Exekutive zuzuordnen ist (auch wenns da unterschiedliche Ansichten gibt), liegt es meines Wissens nach (es ist spät also habt Nachsicht :smiley: ) nicht in der Gewalt der Polizei da was zu machen.

Die Rechte und Möglichkeiten der Polizei sind dann unter anderem in der StPO zu finden.

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Fängst du wieder an Dinge falsch auszulegen?

Natürlich ist damit gemeint dass man es für jede Anfahrt beweisen muss

Aber auch das kann erst das gericht feststellen ob es so war oder nicht.

Aktuell können sich die bilder immer noch fake sein

Sollte nicht gerade die Polizei ermitteln können dass dem nicht so ist? ^^
Aber dann kommen wir vermutlich in den kosten Nutzen Sektor usw

Eher „darf nicht“ als „kann nicht“ … „kann“ impliziert im deutschen ja als modalverb eine möglichkeit zu wählen…

„Must not“ wäre auf englisch das richtige

gehoppst wie gesprungen.

Die Polizei “kann nicht”, weil sie wegen des Grundsatzes der Gewaltentrennung “nicht dürfen”. Es fehlt ihnen einfach an den rechtlichen Möglichkeiten.

Man will eben keinen Judge Dredd haben.

Aber bei Falschparkern zb dürfen sie ja auch sofort bestrafen, ich nehme an das liegt an der Begrifflichkeit Ordnungswidrigkeit die vermutlich festgelegt sind mit strafen weil sie so oft auftreten :sweat_smile:

Eigentlich hab ich gerade meine antwort auf dich zwei mal gelöscht … (es ist doch unser aller zehntes bier :simonhahaa: ) aber lies dich mal in den unterschied zwischen streifenpolizist und kriminalpolizei ein.

Hinweis: falschparker verstoßen in der regel nicht gegen das StGB.

Dein wissen über exekutive und judikative scheint nicht so ausgeprägt wie dein wissen über volkswirtschaftslehre und vor/nachteile des sozialismus

Weil Falschparken keine Straftat ist. Es ist nicht im StGB geregelt.

Falschparken ist eben eine Ordnungswidrigkeit. Diese Verstöße sind in der StVO geregelt und das Ordnungswidrikeitsverfahren an sich ist dann im OwiG geregelt.

Das musst du einfach ganz strikt und nachhaltig trennen. Falschparken ist nicht im Ansatz das gleiche wie Diebstahl. 2 völlig unterschiedliche Rechtsgebiete an sich.

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Ja das dachte ich mir schon so ähnlich :sweat_smile:

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Ich hab von beidem keine Ahnung, ich hatte ne 1 in dem Fach aber nur auf die theorie^^
Das praktische anwenden musste ich noch nie erledigen :grin:

Ich fordere seit langem, leider bisher unherhört, aus den gymnasien mindestens die kurvendiskussionen zu streichen und „aktien und finanzmarkt“ sowie „grundlagen des rechtes + vertragswesen“ einzuführen.

Leider ohne gehör, außer 3 twitter follower! :beanjoy:

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