Der Auskotzthread 4

Da Sanktionen von mehr als 15% mittlerweile einkassiert wurden sollte das auch für solche Sperren gelten.

Ist meiner Erfahrung nach was anderes ob man sich beschwert wenn die einfach überall läuten oder weil sie etwas nicht ordentlich liefern. :upside_down_face:

Sperren sind etwas anderes als Sanktionen.
Da es dabei nicht um die Höhe des ALG geht, sondern ob man überhaupt Anspruch hat

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wenn der Transporter überladen ist auf jeden Fall

Die Ausbeuterbetriebe Deutschlands sind dankbar für dieses Gesetz. Aber dafür wurde wahrscheinlich auch nicht wenig Lobbyarbeit gemacht. :smiley:

Im Prinzip schon aber wenn gesagt wird dass niemand weniger als Summe x bekommen darf egal wie quer er sich stellt weil alles darunter unter der Menschenwürde liegt dann müsste doch eigentlich ebenfalls gelten dass jeder diese Summe bekommt egal warum er keinen Job mehr hat.

Ich würde das jetzt nicht auf die Lobby schieben. Ist schon richtig, dass man nicht einfach jedes Mal kündigen kann, um dann sofort auf Staatskosten zu entspannen.

Nein, bei der Gesetzesänderung gibt es leider nur um die Frage um welche Höhe dem ALG Bezieher der Anspruch gekürzt werden darf.

Wenn das Amt entscheidet das man keinen ALG Anspruch hat, greift das nicht.

Wenn das dazu führt, dass Arbeitnehmer unzumutbare Zustände und Ausbeutung ertragen müssen weil die Alternative Obdachlosigkeit ist, dann finde ich das nicht ok.

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Hm dann sollte das BVerfG da dringend nacharbeiten.

Ich denke man bekommt es hin die Zustände zu ertragen und sich währenddessen einen neuen Job zu suchen. Das klappt sicher nicht für alle, aber ich finde die Regelung schon sinnvoll, sonst wäre es schon ziemlich einfach. Wobei durch die neue Regelungen eh niemand mehr gekürzt wird, wenn er sich nicht bemüht. Von daher macht die Sperrregelung nur noch bedingt Sinn.

Das ist ja die Frage. Wie aktuell ist diese Regelung noch nach diesem Urteil?
Habe verschiedene Dinge gehört.

Und diese Summe X ist das Alg2 was du auch bekommst wenn du deinen Anspruch auf Alg1 verlierst.

AFAIK geht es bei dieser Änderung nach der nicht mehr so drastisch gekürzt werden darf auch nur um Alg2.

Bin in den SGB überhaupt nicht bewandert, aber es dürften 2 Normen sein die unabhängig voneinander existieren. Bauen natürlich logisch aufeinander auf, aber das heißt erstmal nichts.

Am Ende ist es auch eine Sache der Haushaltskalkulation, wenn nicht einfach jeder sofort H4/ALG bekommt.

Gleich sollen Sternsinger kommen. Muss ich denen auf machen? :thinking:

Gar kein Geld ist einfach lächerlich, gegen die Menschenwürde und im Grunde Erpressung zugunsten oben genannter Betriebe.
Das kann einfach nicht unabsichtlich geschehen sein.

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Nö, singen eh grottig :eddyclown:

Weil bei mir ein paar Nachbarn gerne klingeln.

Schon mehrfach gemacht. Kein Ergebnis es hat sich nichts geändert.

Ich denke nicht, dass unser Sozialsystem selbstverständlich gesehen werden sollte und man sich immer auf DIE MENSCHENWÜRDE berufen sollte. Wir haben schon recht viel Glück, dass das bei uns funktioniert. Nicht immer die Schuld beim Staat suchen.

Die Menschenwürde ist nun mal das höchste Gut, das wir haben und alles was dem zuwider läuft halte ich für verbrecherisch.