Der Auskotzthread 4

Niemals.

Nur weil man ein oder 400 Plüschtiere hat ist man doch nicht gleich seltsam. Das ist doch ein freies Land!

Was haben Kuscheltiere mit dem Alter zu tun? :cluelesseddy:

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Niiiiiiichts.

Es sind 2 und 2 selbst gehäkelte von meinem Bruder die ich immer zum Geburtstag bekomme ( btw da fehlt auch einer seh ich grad O_o) :smiley:

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Gott ey, manche Menschen…
Man könnte sich außergerichtlich einigen… oder aber man beweist Softskills seinem Kind gegenüber und regelt es anders. :gunnar:

Der Hammer ist vor allem, dass man dann eine zweiwöchige Frist auferlegt bekommt… zwei Wochen vor Weihnachten… also theoretisch zwei, praktisch eine. :supa:


Das schriftliche Vorverfahren wird angeordnet (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 276 ZPO).

Der Antragsgegner wird aufgefordert, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Antragsschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen, ob er sich gegen den Antrag verteidigen will oder ob der Anspruch teilweise oder ganz anerkannt wird.

In diesem Verfahren besteht grundsätzlich Anwaltszwang.

Verstehe ich das richtig, dass ich mir jetzt einen Anwalt holen muss, nur um zu sagen „Passt schon“?
Vor allem fallen für so eine Verfügung bereits Verfahrenskosten an, weil es ist ja technisch ein Vorverfahren also vor dem Verfahren?

Edit:
@Realbrainlessdude, ich weiß, ist nicht dein Gebiet, aber vielleicht bist du da spontan der beste Ansprechpartner für die Fragen. :sweat_smile:

Nein. Du musst dir einen Anwalt holen, der dich dann im Verfahren vertritt. Es gibt einige Verfahren, da besteht Anwaltszwang und bei anderen (wie z.B. Scheidungen) besteht keiner. Du als Antragsgegner wirst jetzt durch die (vermutlich) Klage dazu gezwungen dir einen Rechtsbeistand zu suchen.

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Was @Realbrainlessdude meint ist dass du erstmal dort anzeigst (per Brief von dir geschrieben) dass du dich verteidigen lassen möchtest. Dann holst du dir einen Anwalt. Die zwei Wochen beziehen sich nur darauf dass Du dich meldest.

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So wie ich es verstanden habe, will er gar nicht streiten sondern alles anerkennen

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Danke dir.
Okay. Ich frage mich halt einfach nur, wie sinnig das eigentlich ist.
Ich habe bzgl. der eigentlichen Sache ja nicht vor Widerspruch oder dergleichen einzureichen, sprich ein Verfahren wäre meinem Verständnis nach vollkommen unnötig, gerade wenn man bedenkt, dass ich eh Kostenbeihilfe beantragen müsste.

Wirklich? Das wäre wirklich beruhigend und würde den Stresslevel enorm senken.

So schaut es aus.
Gut, wenn man jetzt für dieses idiotische Handeln die Kosten an mich abtreten wollen würde oder könnte, damit wäre ich dann nicht so zufrieden.

Ist halt egal. Es wird zum Verfahren kommen und du brauchst nen Anwalt.

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Wird sowas wirklich vor Gericht gezogen wenn eine außergerichtliche Einigung möglich ist? Bin (leider) nur in Arbeitsrecht solide.

Also das ist mit dem Schreiben quasi eingeleitet worden? Okay, verstanden. Wie dämlich. :sweat_smile:

Aber wie @InspectorPatronum auch schon sagt, reicht es jetzt erst einmal selbst einen Brief aufzusetzen mit dem Inhalt, dass ich mir einen Anwalt nehmen werde? Nur um das nochmal doppelchecken zulassen.

Na offensichtlich ist diese ja nicht möglich weil der Antragssteller den Antrag gestellt hat :man_shrugging:

Keine Ahnung. Ruf einfach bei Gericht an und frag nach was jetzt Sache ist.

Es nervt mich zunehmend mehr das viele Nachrichten Apps so langsam aber sicher immer mehr ihrer Artikel mit einer Bezahlschranke versehen! ^^

Ist aber auch logisch und finde ich gut.

Besser als drölfzig nervende werbung

War zum Beispiel bei der FAZ App nie ein Problem, und wird auch da immer nerviger.

Ja ich finde es gut. Die sollen auch was verdienen durch direkte bezahlung und nicht nur durch clickbait und werbung.

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Und ich werde sie deinstallieren wenn das noch schlimmer wird.

Vereinzelte Artikel ok, so war es ja bisher auch.

Aber gefühlt die Hälfte?

Dann brauche ich sie irgendwann nicht mehr.

Am schlimmsten finde ich aber, dass ich Fußball Push Nachrichten ausgeschaltet habe aber jeder Furz von Jürgen Klopp eine Breaking News (die diesen Filter umgehen) und relevanter als zB ein brennender Vergnügungspark ist.