Wie ist es kommunal bei euch mit abschneiden von Büschen/Bäumen geregelt? Wenn der Strauch auf eurem Privatgrund steht, ist er vom gesetzlichen Fällverbot erstmal ausgenommen. Das kann aber konkret anders geklärt sein.
Laut §39 Bundesnaturschutzgesetz ist es so geklärt:
“Es ist verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,”
Meine provisorische Füllung hat sich gerade verabschiedet Hat ja richtig lang gehalten das Ding.
Jetzt heißt es wieder Daumen drücken, dass übers Wochenende nix passiert und ich bis nächste Woche meine Ruhe hab und dann zügig nen Termin bekomm… Wie mich das gerade nervt eh
Doch, aber mehr als ein Provisorium bekomm ich von denen aktiell auch nicht. Schmerzen hab ich ja keine, aber ich beiß mir damit halt ständig in den Backen.
Ich hoff einfach dass ich bis Montag oder so Ruhe hab und dann direkt nen Termin bekomm…
Na, wer hat sich grad den kompletten linken Daumen und den halben Zeigefinger verbrannt, weil sie es für eine gute Idee hielt, den sauheißen Teller anzufassen?