Steht genau so in schnörkelschrift auf dem Holzschild an meiner Tür
Was bist du nur für ein Mensch!
Da ich keine Gegensprechanlage habe mache ich allerdings nicht immer die Tür auf
Ein Freun hat sein Kind Avi genannt, zweiter name Wilhelm.
Tatsächlich ist ihm die Ähnlichkeit zu " A wie Wilhelm" erst aufgefallen, als wie es ihm gesagt haben.
Unser Vorschlag Bevi Martha für das zweite Kind wurde allerdings abgelehnt
Meinst du NaMaMe mümmelmann?
Eigentlich ja NaMaMe Kuschelkätzchen
Das wäre halt wirklich übermäßig niedlich
Darauf aufbauend, kann eine Frau Nüller eigentlich einen Herrn Müller heiraten und dann einen Doppelnamen annehmen?
NaMaMe Flauschball
Klar, warum nicht.
De viel wichtigere Frage ist, kann sie einen Herr K heiraten.
Das wär der K-Nüller
Ja. Müller-Nüller wäre erlaubt. Müller-Müller hingegen nicht.
Allerdings finde ich das Beispiel eh doof gewählt, weil Müller und Nüller offensichtlich unterschiedliche Namen sind, weil sie ja auch unterschiedlich ausgesprochen werden. Aber was ist mit Maier und Meier? Da ist es nicht mehr so klar.
Nach § 1355 BGB ist ein Doppelname bei Eheschließung ja möglich, ein Doppelname wie " Mayer - Mayer " aber nicht, obwohl es der Wortlaut zulässt.
Also ich nehme an, das ginge nicht.
Aber die sind ja auch gleich geschrieben.
Ich glaube, die haben sich verschrieben und meinen Meyer und Mayer.
Edit:
@Stuessy wobei das auch nicht stimmen muss, weil aus einem Juraforum kopiert.
Also gibt es da draußen keine Maja Mayer-Meyer?
Ich weiß es nicht.
Es gab auch eine Zeit, wo Kinder einen Doppelnachnamen bekommen konnten.
Das geht. Ich hatte schon vor 20 Jahren eine Lehrerin die hieß Schmidt-Schmitt. Also wenn sich da nichts geändert hat. Sind ja wenn man so will „auf dem Papier“(und das zählt ja) verschiedene Namen. Du kannst ja als Thomas Mayer nicht einfach mit Thomas Meier unterschreiben.
Ob das sinnvoll ist sich da einen Doppelnamen zu machen, lassen wir aber mal dahin gestellt.