Der Auskotzthread 6

ich gehe schon von „normalen“ Fehlern aus^^

also hab jetzt mal bisschen in Foren dazu gelesen, die sagen alle, dass das nicht relevant ist, wenn du nen blöden Prüfer hast der das aber trotzdem bemängeln kann. aber durchrasseln darf man deswegen eigentlich nicht

Okay, mir hat das meine Werkstatt mal so erklärt :beannotsure:

ja gut, die wollen halt auch daran verdienen :beanjoy:

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Ich muss sagen, ich find das ja immer wieder fantastisch, wie dieses Forum dazu führt, dass man teilweise die absurdesten Fragestellungen googlet. Sowas passiert mir hier andauernd^^

Also jetzt nicht bei diesem Thema. Aber so allgemein.

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Die wollen halt Geld an dir verdienen.

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Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass du keine TÜV Plakette bekommst, wenn deine Scheinwerferschale von innen beschlägt.
Auch leichtes Beschlagen reicht da schon.

Ab dem Moment der Überschreitung ist es ne Ordnungswidrigkeit…
Nach den „drei“ Monaten wie es jeder immer nennt wird ein Bußgeld fällig… aber letzendlich liegt es immer in dne Händen des Sachbearbeiters was da raus kommt.

Prinzipiell gilt, dass du zu Kasse gebeten werden kannst, wenn der Monat deiner HU rum ist.

Ernsthaft, beim Tüv wird soviel Bullshit geprüft, der absolut gar nichts mit der verkehrssicherheit zu tun hat.

zuviel rost an irgend nem teil, zack durchgefallen, lächerlich.
Und dann kommt das fahrzeug in den export und fährt in afrika noch 20 jahre, ein Witz.

Licht, Bremse, ABgas, so wie bei den Amis, das wäre mein Traumtüv.

war wohl als ich in auf Arbeit war und einkaufen war :frowning:

Damit jeder dann an seiner Karre bastelt und wir tickende Zeitbomben auf der Straße haben?

Dann doch lieber alle zwei Jahre ne Prüfung. Auto fahren kostet halt… wenn was nicht gescheit ist, sollte es gefixt werden.

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Ne. Meines Wissens hat man den Monat nach Ablauf der HU noch eine Schonfrist um sein Auto zu tüven.

Kommt drauf an.
Was drin ist muss auch gehen, und wenn die Kontrollleuchte dafür an ist (und der prüft ja auch beim start ob alle leuchten kurz testweise angehen, damit man nicht einfach nur die sicherung entfernt) fällst du durch.

Ist die Rückfahrkamera kaputt, ok das fällt eventuell nciht auf, vor allem weil die nur zusatz ist, da man ja noch spiegel hat.

Hat das Auto aber ABS und die Leuchte dazu brennt, fällst du durch.

Rost ist aber, jeh nach Stelle, schon ein wichtiger Punkt zur Verkehrstauglichkeit :sweat_smile:

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Diese Schonfrist hast du nur, wenn Mängel festgestellt werden und du diese ausbesserst.
Wie gesagt, liegt am Ende am Polizisten/ Ordnugnsamtmitarbeiter… aber prinzipiell gilt der TÜV mit dem Ende des angegebenen Monats als abgelaufen und daraus resultierend als OWiG.

an tragenden Teilen ja, aber wenn dein Radlauf aussen rostet, oder der Auspuff, hat das den Tüv nicht zu interessieren sage ich.

Wenn er leckt, wird er repariert, aber dieser Bullshit das der Tüv immer sagt „ja das hällt ja eventuell keine 2 Jahre mehr bis zum nächsten Tüv,“ nervt einfach.

Die sollten das auto einfach zu dem Moment in dem es da ist anschauen und nicht für die Zukunft.

Nein, das liegt nicht am Polizisten. Das ist klar im Bußgeldkatalog geregelt.

Ab 2 Monate Überziehung wird eine Gebühr von 15 € fällig.

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Aber genau das macht doch der TÜV.
Mein Prüfer gibt seine Einschätzung über den aktuellen IST-Stand… sollte ne Woche später was passieren, ist das mein Problem.
Wenn er aber der Meinung ist, dass irgendwo zu viel Rost ist um die aktuelle Verkehrstauglichkeit zu bescheinigen, dann muss er das kundtun.

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Wie gesagt. Kenne das nur aus zweiter Hand. Bei dieser App kann die Politesse, laut ihrer Aussage, den Fall gar nicht abschicken wenn nicht min. 3 Monate rum sind. Deshalb dachte ich das wäre immer der Zeitraum. Oder sind es 2? Kp ?!! :man_shrugging:t4:

kenne ich so nicht, zu mir haben tüv prüfer klar gesagt, dass sie nicht nur schauen was gerade ist, sondern wenn die sagen „der auspuff kriegt doch in 6-12 monaten ein durchrostungsloch,“ fällst du auch durch

genauso wie „ja gerade sind die bremsen noch ok, aber da müssten bald neue drauf“