Der Auskotzthread 8

Mich hat’s letztens auch erwischt, habe aber nach über nem Monat noch keine Post bekommen. Gut möglich dass da auch nichts passiert. 60 in der Baustelle und ich hatte so 66-68 auf dem Tacho.

Schlafend Zuhause um Bett :beancomfy:

Leg dich lieber rein, ist gemütlicher.

verdammte Wurstfinger :beansad:

Jo beim letzten Mal, wo ich da geblitzt wurde, gab es auch keinen Brief.

Glück gehabt. Ich habe 2 Tage nach der Bußgeld Erhöhung direkt 30(?) zahlen dürfen!
Weil ich 55 gefahren bin.
3 kmh Abzug. Also wegen 2 kmh… Nice.
Aber passiert.

Bestes Bußgeld musste meine Frau zahlen. Weil die grüne Plakette nicht im Auto geklebt hat sollte sie über 100 Euro zahlen. Weiß nicht mehr genau wie viel.
Haben dann aber nur 60 genommen weil er ja gesehen hat, es ist ein Yaris Hybrid. Der hat natürlich ne Plakette. Hatten wir nur nicht aufgeklebt… Wie Ticket vergessen bei den Öffis und dann ne Gebühr wenn du dein Ticket nachträglich vorzeigen kannst.

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Bei mir ist Mal in ner Kurve die Parkscheibe auf den Bewohnerausweis gerutscht. Somit nicht sichtbar und 30€…

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In der Nähe meiner Wohnung ist ein Grünstreifen, der dauerhaft als Parkplatz verwendet wird. Offiziell ist er aber keiner.
Da habe ich vor einem Monat geparkt und (das erste Mal in 7 Jahren, die ich hier wohne) einen Zettel bekommen.
Der landet bei meiner Mutter (Halterin des Autos), die aber ihre Unschuld beteuert hat und darauf verwies, sie müsse nicht sagen, wer das Auto da abgestellt hat (das Verwandt / verschwägert, ihr wisst schon…)
Bisher lassen die sich noch Zeit mir den Strafzettel zuzuschicken, ich hoffe, die geben einfach auf.

Naja wenn du Pech hast, muss deine Mutter dann ein Fahrtenbuch führen.

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Sie fährt das Auto nie. Wenn das landet das bei mir, Also habe ich dann die Probleme… shit

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Hä, sowas geht? :smiley:

Ich hätte gedacht wenn die Halterin nicht sagen will wer es war, wird automatisch die Halterin in Haftung genommen. Dachte das wäre der ganze Sinn an dem Thema Halterhaftung :smiley:

Google hat mir natürlich geholfen:

BGH zu Parkverstößen | Fahrzeughalter muss Fahrer verraten.

Scheinbar gilt diese Halterhaftung nicht für Parkverstöße.

Fazit zu dem (etwas anders gelagerten) Fall:

Daher sieht der BGH die Halterin des Fahrzeugs zwar nicht in der Pflicht, die Strafe zu bezahlen, aber den Fahrer des Fahrzeugs, welcher die Parkverstöße begangen hat, zu benennen. Dies schätzten die Richter als definitiv zumutbar ein, da die Fahrzeughalterin genau wissen müsse, wer mit ihrem Fahrzeug an besagten Tagen gefahren ist.

Da steht aber natürlich nichts explizit zu dem Thema Verweigerung der Aussage wegen Verwandschaft.

Aber grundsätzlich ist man laut BGH als Halter verpflichtet denjenigen, der das Auto geparkt hat zu benennen.

Also ich weiß noch von einigen Blitzerbildern von vor 20 Jahren, da konnte man den Fahrer nicht wirklich erkennen, wenn der Halter dann meinte er sei das nicht und sie das nicht wirklich nachweisen konnten, gab es keine Strafe.

Kann sich mittlerweile geändert haben.

Und was ist, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, aber gar nicht gefahren sind? Bei Bußgeldangelegenheiten im fließenden Verkehr, also bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen gibt es keine Halterhaftung. Nicht Sie als Halter, sondern nur der tatsächliche Fahrzeugführer kann verantwortlich gemacht werden. Kann der Verantwortliche nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat ermittelt werden, tritt Verfolgungsverjährung ein.

Wieder was gelernt.

Bußgeldprofi – Keine Angst vor Punkten und Fahrverboten - Kanzlei Voigt.

Wichtig für Sie
Sie müssen an der Sachaufklärung nicht aktiv teilnehmen, sich oder einen nahen Angehörigen also nicht selbst belasten. Den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln, ist Aufgabe der Behörde.

Wobei das Urteil des BGH ja explizit gegen das 2. Zitat geht. Keine Ahnung was da jetzt aktueller ist, bzw. wie da der aktuelle Stand ist.

Oder man weitet einfach die Halterhaftung auf alle Vergehen aus und gut ist :smiley:

Haben wir bei uns auch regelmäßig gemacht. Du musst halt schon das Glück haben, dass das Bild verwackelt und die fahrende Person nicht so gut zu erkennen ist. Aber dann kannst du halt angeben „das Fahrzeug wird gemeinschaftlich genutzt und wir können leider nicht sagen, wer das Auto da gefahren ist“. Thema erledigt :smiley:

Problematisch halt, wenn ganz klar jemand zu erkennen ist.

Wäre halt safe davon ausgegangen, dass bei Geschwindigkeitsübertretung Halterhaftung besteht. Und man dann halt selber zahlen muss, wenn man unbedingt verschweigen will wers war.

Weiß auch gar nicht, was da eigentlich gegen spricht :smiley:

Die deutsche Automobilindustrie^^ auch dass das nach 3 Monaten schon verjährt (lol, nach MONATEN - verJÄHRT) ist eigentlich ein Witz. Der gesamte Bußgeldkatalog ist halt hart lächerlich wenn du mal in den Kontext setzt, dass du für Schwarzfahren mit der Bahn im Zweifelsfall sogar in den Knast kommen kannst^^

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Also ich weiß aus meinem Bekanntenkreis von einigen Fällen, wo das dann quasi eingestellt wurde. Entweder war das Foto zu schlecht um einwandfrei nachweisen zu können das der Halter auch der Fahrer war, oder es ist jemand anderes gefahren und man hat gesagt „Das war ich nicht“. Man musste nicht mehr preisgeben.

Es gibt hier eine Tiefbaufirma in der Nähe, die haben einfach alle Fahrzeuge auf den Seniorchef angemeldet, der seit 20 Jahren kein Fahrzeug mehr führt. Dem sind also die 40 Punkte in Flensburg auch egal, so lange der Mitarbeiter der den Führerschein ja braucht diesen nicht verliert.

Was ich übrigens immer noch für eine total bescheuerte Regelung bei euch halte. In Ö bekommt der Halter den Strafzettel und gut ists. Wenn ers nicht war muss er das selbst mit dem tatsächlichen Fahrer regeln. Ist ja auch völlig absurd einfach zu sagen „Nö ich wars nicht“ - „Ok“

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Das es Leute gibt, die das Ausnutzen ist mir klar.

Dass es noch so geregelt ist, versteh ich halt nicht. Ist ja ne völlig Quatschregel eigentlich.

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