Der Fußball-Thread III

:fuerdaswasesseinwill:

Ehren Kloppo

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Blaswich soll als Nr. 3 nominiert werden. Dabei soll er in Salzburg derzeit ne recht schwache Saison spielen.

Ohne Neuer und ter Stegen liest sich die Torwartposition gar nicht mal mehr so weltklasse

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Erschließt sich mir so gar nicht, warum Nagelsmann Blaswich mitnimmt. Macht in Salzburg nicht grad die souveränste Figur, letztens haben die Dosenfans nach Alexander Schlager gerufen, dass der wieder zwischen den Pfosten stehen soll.

Find ich zwar auch überraschend aber es ist ja eh nur Torwart Nr3, dazu wird er mit 33,34 (?) wenig Ansprüche stellen und er umgeht ein zukünftiges „Problem“ weil er damals X vor Y sah wenn er jetzt einen Atobolu oder so nominiert hätte.
Trapp aktuell ja auch verletzt, Leno weiß ich gerade nicht

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So kann mans natürlich auch wieder sehen. So oder so ist es nicht sonderlich leistungsbezogen.

Und dafür sind wir ja über ein Jahrzehnt bekannt.
Das bei uns nur Nach Leistung aufgestellt wird :kappa:

Im großen und ganzen wieder sehr gute Nominierungen. Mag Gnabry zwar nicht aber der hat es sich durch seine Leistungen verdient. Auch Kleindienst kann man jetzt mal mitnehmen, auch wenn ich nicht denke, dass er langfristig das Niveau hat. Blasewich als dritter Torhüter anstatt Leno, Ortega, Zetterer oder irgendeinen anderen tatsächlich guten Torhüter ist schon seltsam. Aber finde ich jetzt auch Quatsch deswegen ein Fass aufzumachen.

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Es ist schon wieder Länderspielpause?

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Logo, im November auch noch mal :supa:

Blaswich wurde von Nagelsmann schon mal nominiert, von daher kennt er ihn, so macht das schon irgendwie Sinn, v.a. weil Alternativen rar gesät sind.

Das finde ich eben gar nicht. Hab ja schon ein paar Namen oben aufgelistet.

Ortega als Stammspieler würde ich sofort mitgehen, so macht er leider zu wenig Spiele znd Zetterer hatte eine okaye Saison, zugegeben mehr als Blaswich, trotzdem zu wenig für irgendwelche Ansprüche.

Leno wäre meine 1. Option gewesen, aber offensichtlich sieht Nagelsmann das anders.

Aber wie du schon erwähnt hast, letztendlich wird der Torhüter Nr. 3 eh nur auf dem Trainingsplatz gebraucht, von daher eigentlich egal, wer da mitkommt.
Hauptsache Baumann kriegt endlich sein erstes Spiel, wäre mehr als überfällig.

Is das echt nur der kurze Text und sonst nix?

sieht für mich wie eine erste eilmeldung mitteilung aus. ich denke da kommt noch ein längerer artikel.

Fehlt halt gerade wohl noch die richtige Verkündung des Urteils. Aber ja, dass könnte durchaus interessant werden.

Es gab gleich nach Bekanntwerden des Urteils eine Pressemitteilung des Gerichts.

Einige FIFA-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern verstoßen gegen das Unionsrecht

für den Fall, dass ein Verein der Ansicht ist, dass einer seiner Spieler seinen Arbeitsvertrag vorzeitig ohne „triftigen Grund“ aufgelöst hat. In einem solchen Fall haften der Spieler und jeder Verein, der ihn verpflichten möchte, gesamtschuldnerisch für die Zahlung einer Entschädigung an den ehemaligen Verein.

Der Gerichtshof entscheidet, dass alle diese Bestimmungen gegen das Unionsrecht verstoßen.

Das Gericht sagt aber auch klar an, dass es sich explizit auf Diarra bezieht. Bei anderen Fällen kann die Einschränkung sinnvoll sein

Zwar können Beschränkungen der Freizügigkeit von Berufsfußballspielern durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt werden, die Ordnungsmäßigkeit der Fußballwettbewerbe zwischen den Vereinen zu gewährleisten, indem ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften der Profifußballvereine aufrechterhalten wird, im vorliegenden Fall scheinen die fraglichen Bestimmungen jedoch, vorbehaltlich einer Überprüfung durch die Cour d’appel de Mons, in mehrerlei Hinsicht über das hinauszugehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.

und dann noch weiter zum anderen…

Zum anderen entscheidet der Gerichtshof im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, dass die beanstandeten Bestimmungen eine Beschränkung bzw. Verhinderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs bezwecken,der zwischen allen Profifußballvereinen in der Union bestehen kann, wenn sie einseitig Spieler verpflichten, die bei einem anderen Verein unter Vertrag stehen oder denen vorgeworfen wird, ihren Arbeitsvertrag ohne triftigen Grund aufgelöst zu haben. Hierzu führt der Gerichtshof aus, dass die Möglichkeit, miteinander in den Wettbewerb zutreten, indem man bereits ausgebildete Spieler verpflichtet, eine wesentliche Rolle im Bereich des professionellen Fußballs spielt und dass Bestimmungen, die diese Art des Wettbewerbs in allgemeiner Weise beschränken, indem sie die Verteilung der Arbeitnehmer auf die Arbeitgeber festschreiben sowie die Märkte abschotten, einer Abwerbeverbotsvereinbarung ähneln. Im Übrigen stellt der Gerichtshof fest, dass diese Bestimmungen –vorbehaltlich einer Überprüfung durch die Cour d’appel de Mons – nicht unerlässlich oder erforderlich zu sein scheinen.

ob das irgendwelche großen Auswirkungen haben wird, bleibt abzuwarten

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