praktisch wäre es auch das es eine einvernehmliche Kündigung wird sofern das verhältnis zum arbeitgeber gut genug ist, dann bekommt man normales arbeitslosengeld sonst kriegt man glaub den ersten monat nix wenn man selber kündigt ist in österreich zumindestens so
Wenn man einen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigt ohne das es gesundheitlich erforderlich war oder eine Kündigung des Arbeitgebers drohte, gibt es 12 Wochen Sperrzeit. Deshalb sollte man sich das eben überlegen, ob man nicht erst nen neuen Job sucht und dann kündigt, wenn man es noch aushält dort zu arbeiten. Hat man gesundheitliche Probleme (körperlich oder geistig) sollte man vorher mit dem Arzt sprechen, dass der einen eine Bestätigung gibt, dass die Kündigung notwendig war.
Das wäre natürlich der beste Fall, quasi eine Gefälligkeitskündigun mit aber bestem Arbeitszeugnis.
Aber das gibt ja meist nur in kleineren Unternehmen wo der Vorgesetzte sowas entscheiden kann oder man noch direkten Kontakt zum Chef hat.
Man sollte sich auch bewusst sein, dass der Urlaub dann beim neuen Job natürlich auch „weg“ ist.
Die Urlaubstage die noch offen sind, nimmt man normalerweise mit ins neue Arbeitsverhältnis.
Wenn man noch 30 offene Urlaubstage hat im Mai und dann wechselt, dann hat man auch beim neuen AG die vollen 30 Tage Urlaubsanspruch. Also rein rechtlich. Ob und wie man das durchsetzt weiß ich nicht. Hatte die Situation noch nie
Können Sie Ihren Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen und lassen Sie sich diesen auch nicht abgelten, können Sie die Urlaubstage auf das neue Arbeitsverhältnis quasi übertragen lassen . In beiden Fällen ist Ihr alter Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine Bescheinigung über den genommenen oder auch ausgezahlten Urlaub auszustellen. Damit weiß Ihr neuer Chef, wie viele Urlaubstage Ihnen im Kalenderjahr noch zustehen. Im Bundesurlaubsgesetz wird dies „Ausschluss von Doppelansprüchen“ genannt und findet sich in § 6 BUrlG. Achtung! Starten Sie Ihren neuen Job erst in der zweiten Jahreshälfte, steht Ihnen dort wieder nur ein anteiliger Jahresurlaub zu. Und endet Ihr Arbeitsverhältnis zum Jahresende, können Sie noch nicht verbrauchte Urlaubstage nicht beim neuen Arbeitgeber ins neue Jahr übertragen lassen.
Man „erwirtschaftet“ bei einem Arbeitsverhältnis mit 30 Tagen ja 2,5 Tage Urlaubsanspruch pro Monat. @TheFieryRedHand müsste dann halt guggen, dass er 12,5 Tage - dem Urlaub was er schon genommen hat = das was er ausbezahlt bekommt, oder?
Nach
gehört ein Komma. (sorry für Korinthenkackerei)
Außerdem würde ich die restlichen Urlaubstage ausrechnen und dazu schreiben.
Also etwa „Ferner möchte ich Sie bitten, mir die verbliebenen gesetzlichen X Urlaubstage auszuzahlen.“ oder so (das Wort gesetzlich evtl. durch vertraglich ersetzen, bin nicht so drin im Arbeitsrechtgame, aber es schafft beim Leser einen Eindruck, den ich haben möchte).
Und was @TIMBOlino1984 schreibt, ein / zwei Tage drüber schlafen.
edit: und was @Angrist schreibt mit dem Jobcenter, ultra wichtig!
genau.
ich hatte nur den Eindruck, dass eine Auszahlung erwünscht ist. Aus welchen Gründen auch immer.
Aber das geht halt nur unter bestimmten Voraussetzungen (s.o.)
ja, würde ich auch setzen aber ich meine, nach der „neuen“ (für mich war sie das damals) Reform ist das optional.
(da hast du deine Korinthen zurück )
/
ich will mein schönes ß zurück!
Überhaupt mehr Kommata! Alle Macht dem Nebensatz! Freie Fahrt fürs Semikolon!
das gibts nicht mehr D: ? waaaaaß
Nur noch kümmerliche Reste, maßvoll eingesetzt.
Nein, bin vom öffentlichen Dienst Land in öffentlichen Dienst Bund gewechselt und der Urlaub konnte nicht mit übernommen werden. Der Resturlaub ist einfach verfallen. Der Wechsel war dazu noch im Dezember und damit gab es auch keine Jahressonderzahlung.
Mein Vertrag ist aber ausgelaufen und erst am 29. November wurde ich gefragt, ob ich noch zwei Monate länger machen möchte. Typisch in der Wissenschaft. Anderer Vertrag aber natürlich schon unterschrieben. Hätte mit der Verlängerung einfach den Dezember komplett frei machen, die Jahresondeezahlung mitnehmen sowie im Januar anfangen sollen.
Rechtlich wäre da vielleicht was gegangen. Aber da ich mit Übergabe im neuen Beruf, (krankem) Kleinkind sowie Endphase des Hausbaus, Umzug und Renovierungsarbeiten der alten Wohnung genug um die Ohren hatte, habe ich es einfach als teure Lektion verbucht.
(Und ich habe einfach eine Woche nicht gearbeitet, weil ich nicht einmal Urlaub für den Umzug hätte nehmen können. Kindkranktage gab und gibt es auch keine bei dem Arbeitgeber und der Versicherungskonstellation)
beim öD Bund?
Also ich bin da ja auch und hab bis zu 10 (iirc) Tage pro Jahr dafür.
aber wir kommen vom Thema ab
scheiße.
Hab ich doch exakt so beigefügt
Achtung! Starten Sie Ihren neuen Job erst in der zweiten Jahreshälfte, steht Ihnen dort wieder nur ein anteiliger Jahresurlaub zu. Und endet Ihr Arbeitsverhältnis zum Jahresende, können Sie noch nicht verbrauchte Urlaubstage nicht beim neuen Arbeitgeber ins neue Jahr übertragen lassen.
Danke für eure Hilfe, es war eh nur ein Minijob, jetzt nicht ganz so dramatisch, muss ich in meinem Hauptjob noch woanders aushelfen.
Ich hatte schon in einem anderen Thread vor einigen Wochen geschrieben, dass ich eh kündigen wollte, nur bis nach meinem Urlaub im Juni warten wollte.
Das gute an dem Job war, dass ich ein bisschen flexibler gewesen bin.
Ist trotzdem so nicht ganz korrekt. Das BUrlG stellt den gesetzlichen Mindesturlaub sicher. Ein darüber hinausgehender (z.B. tariflicher) Urlaubsanspruch muss der neue Arbeitgeber nicht kompensieren.
@TheFieryRedHand: Kann man so schreiben. Eigenhändig unterschreiben und ich würde mir auch den Eingang mit Datum bestätigen lassen.
Außerdem das, was @TIMBOlino1984 und @Angrist geschrieben haben.
Schweiß
Nein, es ergibt Sinn