Der kleine Fragen Thread

Ich möchte in ein LateX-Dokument (ich verwende Lyx 2.3) ein Bild (hier: Titel.png) als Wasserzeichen auf alle Seiten machen. Das gelingt auch grundsätzlich gut. Allerdings ist ausschließlich auf dem 1.Blatt das Bild in voller Farbenpracht, während auf den anderen richtigerweise die Farbe stark reduziert ist. Kann mir vl wer sagen, was ich hier falsch mache? Ich möchte die reduzierte Farbe auf allen Blättern haben.

Hier der von mir verwendete Code in der Präambel:
\date{}
\usepackage{fullpage, lipsum, tikz}
\usepackage{eso-pic}
\AddToShipoutPictureBG{%
\begin{tikzpicture}[remember picture, overlay]
\node[opacity=.1, inner sep=0pt]
at(current page.center){\includegraphics[width=24cm,
angle=0]{Titel}};
\end{tikzpicture}%
}

Als Dokumentenklasse verwende ich Article (Standardklasse), hab da aber auch schon andere durchprobiert und überall dasselbe Ergebnis bekommen.

Sollen die % so sein ? :beanlurk:

Jup, hab die zumindest so übernommen, tbh keine Ahnung, was die sollen :beanjoy:

Das haben wir jetzt auch gekauft, allerdings vornehmlich für Festival, weils so trocken war, falls der Grill umfällt.

Ansonsten find ich Feuerlöscher daheim haben immer sinnvoll! Wir kaufen uns jetzt auch einen „großen“ noch.

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das könnte ein Bug von tikz sein und kein falscher code.

tritt das problem sowohl mit xelatex als auch luatex auf?

Aus welchem Baumarkt ist das? Und verursacht ds nach Gebrauch Rückstände, die man nicht abwaschen kann?

Gerade ausprobiert, nur bei xelatex, nicht aber bei Luatex. An die Option der unterschiedlichen PDF-Formate hab ich gar nicht gedacht.

Edit: Dankeschön!!

Hab die im Toom und im Herkules Baumarkt gekauft, aber die gibts sicher auch in anderen Baumärkten.

Hmm ich sag mal so: als ich den Fettbrand im Grill hatte, waren danach die Rückstände vom Brand eher sichtbar :smiley: Ich musste ja nur in den Garraum sprühen. Die Gussroste hab ich jedenfalls wieder sauber bekommen.

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Ist das denn gesundheitlich unbedenklich, wenn es im Garraum noch Reste gibt?

…und Gamsi so…

a man is wearing goggles and smoking a cigarette

@gamsinator

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Mal ne Frage zu den Fristen beim Führerscheinumtausch. Weil das ja nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins geht. Gilt da das Datum der Erstausstellung des Führerscheins (also quasi das Datum der Prüfung) oder das Datum des Führerscheins, das auf dem aktuellen steht (wenn der quasi in den Jahren nach der Erstausstellung schon mal gewechselt wurde)?

Sollte das Ausstellungsdatum sein, was auf dem aktuellen draufsteht.

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Wenn man weiterhin nach seiner Frist mit dem abgelaufenen Führerschein rumfährt, ist das übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 Euro Strafe.

Da ich eher selten Auto fahre und so gut wie nie meinen Führerschein vorzeigen musste in meinem Leif, werd ich auf den Umtausch glaub ich gepflegt scheisen. :coolgunnar:

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Die neuen gelten auch nur 15 Jahre und nicht mehr ewig :beanmad:

Ja eben. Und kosten 25 Euro. Plus die Kohle für ein aktuelles biometrisches Bild. Also müsste man grob überschlagen nen aktuellen Führerschein innerhalb dieser 15 Jahre mindestens drei mal benötigen, damit sich das lohnt. Für mich tuts das definitiv nicht.

Ist jetzt auch kein Mammutbetrag, aber den Aufwand klemm ich mir da gerne. Es ist einfach zusätzliches Gerenne, für das man auch noch Geld bezahlt. :beanthinking:

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Ja, den hab ich danach wieder gereinigt und eingebrannt.

War es nicht auch so, dass man zu der Stelle rennen muss, die den Führerschein initial ausgestellt hat? Glaube mein Bruder hat das man erzählt, als er seinen verloren hat.

Hab die Seite jetzt nicht mehr offen. Glaube, das war „nur“ bei den ganz alten Papierdingern so. Wenns neuere sind (ab 2000 oder so) geht auch die aktuell zuständige Führerscheinstelle. Wo auch immer die sein soll. :simonhahaa:

Alle mit Führerschein vor 1999 brauchen eine Karteikartenabschrift, also eine Bestätigung der Behörde die den Führerschein ausgestellt hat.

Die steht aber auch auf dem Führerschein.

Die Abschrift hat man aber auch schon immer gebraucht, auch wenn man z.b. den Führerschein verloren hat, musste man immer seine alte Wohnsitzbehörde anschreiben, für den Nachweis, dass man eine Fahrerlaubnis hat.

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