Der kleine Fragen Thread

Kommt halt auch drauf an was dein Gewerbe ist, wenn du keine Dienstleistungen mit jeweils X Stunden pro Woche hast, sondern ein Produkt, dass mehrere Jahre in der Mache ist, du teilweise in Vorkasse gehen musst, dann ist das halt einfach unterschiedlich

naja, dass jemand jahrelang an einem produkt forscht als Alleinunternehmer, und nie umsatz damit hast dürfte aber sehr selten sein

:smiley: ich hätte erwartet, dass man in diesem Forum checkt, welches Produkt ich meine. Es geht in dem Beispiel um Spieleentwicklung. Da gibts wahrscheinlich wie Sand am Meer Projekte die nicht den monitären Ausgang finden, den man sich vorstellt oder auch die Vollendung überhaupt erreichen.

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Genau. Einige Tätigkeiten fallen ja unter die Freiberuflichkeit. Da muss man kein Gewerbe anmelden, aber das Finanzamt entscheidet, ob das wirklich unter Freiberuflichkeit fällt. Man meldet es einfach über den Fragebogen der steuerlichen Erfassung an. Geht komplett online.

Ich bin da ja gerade an diesem Punkt mit meinen Stickbildern. Gewinnerzielung ist da nicht die primäre Absicht, weswegen ich mich da nicht als klassische Gewerbetreibende sehe. Hab es also als Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet und warte gerade auf deren Bewertung. Davon ist ja am Ende auch der Steuersatz abhängig. 0% (Kleinunternehmer), 7% (Künstler) oder 19%. Also verkauf ich grad erstmal nichts mehr, weil ich nicht weiß, ob oder wie ich abrechnen darf :see_no_evil:

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:beannotsure:

Ja mir hat hier auch das freiberufliche gefehlt.
Keine Gewerbenmeldung, keine Gewerbesteuer und keine Bilanz.

Eigentlich ist es schön im Gesetz geregelt
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Weiterhin hier nachzulesen die Erläuterungen jeweils und insbesondere unter Hinweis 15.6. findest du auch Beispiele was freiberuflich und was gewerblich ist.
Warum unter Nummer 15? Weil das der Paragraph zu den gewerblichen Einkünften ist.
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2022/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten/b-Gewerbebetrieb/Paragraf-15/paragraf-15.html

Die Finanzverwaltung ist an die bestehenden Hinweise und Richtlinien gebunden.

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:police_car: :rotating_light:

Ob du Kleinunternehmerin bist, hat nix mit Freiberuflichkeit oder Gewerblichkeit zu tun.

Für die Kleinunternehmeregelung im ersten Jahr musst du einfach „nur“ deinen Umsatz für das erste Jahr sachgerecht schätzen und wenn du damit unter der Freigrenze bleibst, kannst Du mit 0% USt Ausweis und Hinweis auf der Rechnung zu der Anwendung des §19 UStG Rechnungen schreiben.

Auch die Gewinnerzielungsabsicht spielt bei der Frage freiberuflich oder gewerblich keine Rolle. Diese Einstufung ist vor Allem entscheidend für die Gewerbesteuer- und die Buchführungspflicht sowie damit verbundene Meldepflichten.

Die Gewinnerzielungsabsicht ist vor Allem relevant, wenn es um Einstufung als Liebhaberei oder nicht geht.

Und Vorsicht: Liebhaberei schützt nicht vor der Umsatzsteuerpflicht. Wenn Du 35 TEUR Umsatz im Jahr machst und dabei immer schön 5 TEUR Verlust, dann kann das Liebhaberei sein, ist aber trotzdem umsatzsteuerpflichtig.

Für die Ersteinstufung gewerblich oder freiberuflich bist Du erstmal auch selber zuständig. Das Finanzamt wird Dich anhand deiner Angaben in der Steuererklärung eingruppieren und erst bei einer Einkommensteuerveranlagung oder späteren Betriebsprüfung kann es sein, dass die deine Einkünfte umgruppieren, weil Du das falsch erklärt / angegeben hast. Da ist also Vorsicht geboten, wenn man mehr als 24,5 TEUR Gewinn erwartet. Ansonsten ist das weitgehend irrelevant.

Manchmal hat man auch Glück und kriegt auf Anfrage eine Auskunft vom Finanzamt, aber rechtssicher ist die nicht, da nicht schriftlich als Verwaltungsakt ergangen. Ich vermute mal, dass Du die Fragestellung im Freifeld bei der Online-Anmeldung ausgeführt hast - viel Hoffnung auf eine Antwort würde ich mir da nicht machen.

Möchtest Du sicher eine verbindliche Aussage des Finanzamts, müsstest Du ein Auskunftsersuchen beantragen, das sich das Finanzamt bezahlen lässt. Und in der Regel werden die bei solchen kleinen Anfragen auch abgelehnt (Finanzamt hat keine Pflicht dem stattzugeben).

Die Finanzbehörden möchten natürlich, dass Du solche grundlegenden Einstufungen mit einem Steuerberater vorab klärst, damit der Verwaltungsapparat da nicht groß in Gang gebracht wird.

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Ich hatte beim Finanzamt angerufen und da hieß es, dass ich den Fragebogen ausfüllen soll und ich dann von denen einen Rückmeldung bekomme, ob das noch unter die Freiberuflichkeit fällt :woman_shrugging:
Ich hab doch auch keine Ahnung.

Aber so viel Gewinn werde ich ja eh nicht machen, von daher mach ich mir da eh nicht so viele Sorgen

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Ja, das machen Sachbearbeiter beim Finanzamt gerne. Aber ich wäre doch sehr überrascht, wenn Du einen Brief bekämst, in dem steht „Sehr geehrte Frau LaRocca, hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Sie freiberuflich tätig sind und nicht unter die Gewerbesteuerpflicht fallen“. Das machen Finanzämter normalerweise nicht.

Du wirst ein Schreiben mit Erteilung der Steuernummer kriegen, in der dann steht „diese Steuernummer ist gültig für: Anlage EÜR und Umsatzsteuer“. Das hilft Dir da halt nicht.

Aber du hast natürlich Recht: Panik muss man da nicht bekommen. Wenn Du eh weißt „Ich komm nie über 10 TEUR Umsatz“, dann wirst Du einfach die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer anwenden und ob das Finanzamt aus deinen Einkünften in der Veranlagung dann freiberufliche Einkünfte macht oder gewerbliche EInkünfte ist steuerlich weitgehend irrelevant, weil Du den Freibetrag nicht übersteigst.

Du hättest dann „nur“ die Abgabepflicht der Gewerbesteuererklärung nicht erfüllt, was den meisten Finanzämtern bei so kleinen Beträgen egal ist und ggf. die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde / der Stadt nicht vorgenommen.

Wobei am Ende des Tages DU SELBST immer für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich bist.

Ok, bei so STicksachen nicht so von Belang, aber nehmen wir an, du verkaufst selbst gemachte Liköre und später stellst du fest dass es da noch zig andere Gesetze dazu gibt, dann ist es dein verschulden, nicht dass des Amtes dass dir das nicht gesagt hat.,

Das ist absolut korrekt und wie immer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wer etwas selbstständig macht, muss sich leider auch mit dem ganzen Nebenkram auseinandersetzen.

Und das kann auch etwas komplett random sein, womit man nie rechnet.

Und gerade wenn jemand einen nicht leiden kann und anschwärzt kann das zb weh tun

Verpackungsregister: Meldepflicht, Ausnahmen, Bußgelder (impulse.de)

Es. Muss keine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden, wenn der gewerbesteuerliche Gewinn unter 24.500 € liegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/__25.html
Absatz 1 nr. 1 im Umkehrschluss.

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Aber wie soll es denn auch sonst funktionieren? Man muss sich halt vorher informieren und das geht heutzutage dank Internet sogar leichter als früher. Da googelt man, fragt Gleichgesinnte in Foren und so weiter.

Wenn man damit nichts zutun haben will, dann bleibt man bei den paar Flaschen Likör, die man zu Geburtstagen an Freunde verschenkt.

Weiß jemand, was das ist?

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Laut Google Bildersuche eine Ilama

oder ein Zimtapfel.

Es könnte aber auch eine Immergrüne Magnolie sein:

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Hat jemand Erfahrung mit Autoleasing? Ich wollte ein Elektroauto leasen und finde die gängigen Portale Null-leasing und leasing-markt beide total schlecht. Beim Händler vor Ort ist der Preis allerdings (vor Verhandeln) mehr als doppelt (!) so hoch.

Hat da jemand Erfahrung? Worauf muss man generell achten? Gibt man das Auto nach Ablauf der Laufzeit einfach zurück, wenn man es nicht kaufen möchte und dann ist gut, wenn die Inspektion das sagt und man nicht zu viele km gefahren hat? Und wenn man kaufen will zahlt man Betrag x? Wo ist das Risiko?

jap so funktioniert das, das auto rauskaufen geht aber nicht immer, das wird im leasingvertrag festgehalten ob es diese option gibt.

zusätzlich gibst du im vorfeld an wie viele kilometer pro jahr du dein auto benutzt, weil das i.d.R. auch einen einfluss auf die kosten hat.

Es ist für eine Privatperson unrentabel und überteuert und ich würde generell davon abraten als Privatperson ein auto zu leasen man kommt hier in der regel billiger weg ein auto zu kaufen/finanzieren

Wichtiger Nachtrag: ich bin kein experte aber ein freund von mir leased ein Auto und ich hab mir da smal durchgerechnet und auch mit einem anderen kumpel drüber geredet der immer wieder auto aktualisiert (indem er es kauft/verkauft). Kann also gut sein das ich etwas übersehe

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