Immer dazu schreiben, dass es reine logische Gedanken aus dem Verhalten des anderen heraus geschuldet sind. Du niemanden einer Straftat beschuldigst (aber die andere Option heißt halt, dass sie inkompetent sind - und das ausdrücklich hinschreiben).
Ist leider seit heute etwas gefährlicher geworden (zumindest in Österreich).
Auch dafür brauchst du nach geltenden Völkerrecht ein Verhalten des anderen, auf dem du deine Kriegserklärung berufst. Oder du machst das offen aus Lust und Tollerei, ohne es wirklich ernst zu meinen - Satire darf alles. (zitier mich dann aber bitte nicht).
Habe bewusst Französisch als zweite lebende Fremdsprache gewählt, weil ich ihre Sprache einfach liebe. Wie sie was schreiben, kann verbessert werden, aber ist einfach eine der schönsten Sprachen der Welt!
(Ja, Tirol wurde von den Franzosen befreit und sind wir ihnen echt dankbar …)
Danke, nach ein paar Berufsjahren: ich liebe Jus, Jura und allgemein die Diskussion um die Rechte. Und nein, ich wäre deine schlechteste Rechtsanwältin
kommt drauf an wie glaubwürdig es ist, dass du es ernst meinst (und auch die Mittel dazu hast, es durchzusetzen) würde vermuten (ohne es nachgelesen zu haben) 1 bis 5 Jahre aufwärts. Wenn es dir wert ist …
(Unser ehemaliger Vizekanzler bekam heute gut 15 Monate wegen Bestechlichkeit …)
wir lernen halt das Recht und nicht einzelne Rechte (hier in Österreich), aber wenn du den Bratgrill anschmeißt komme ich gerne vorbei und hol mir meine …