Ja die „Effekte“ hat jedes Programm.
Du willst ne Fotocollage machen!?
Jap. Mit Musikuntermalung.
Das kann Canva. Ist Browser basiert, musst also nichts runterladen und Musik kannst du auch einfach über dein Video legen.
Brauchst dich nur mit deiner Mail anmelden, dann kannst du ja mal reingucken
Ist aber wirklich recht reduziert.
Aber ich nutze das für kleine Spielereien oder zum bauen von Grafiken sehr gerne
Canva Pro benutze ich für meine Arbeit; ist super Einsteigerfreundlich und für Kleinkram ausreichend. Ich kann es ebenfalls empfehlen.
Hat sich hier zufällig schon jemand mit dem Thema Grundsteuerreform auseinandergesetzt?
Mich macht dieser Hinweis in Elster fertig:
Fläche des Grundstücks
Tragen Sie bitte die (gegebenenfalls anteilige) Fläche des Flurstücks beziehungsweise der Flurstücke in Quadratmetern ein, soweit sie zu dem Grundstück (der wirtschaftlichen Einheit) gehört. Sofern die Flächen mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit innerhalb einer Bodenrichtzone liegen, sind diese in einer Summe in Zeile 4 einzutragen.
Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche in m² „130“ ein.
Ich verstehe die Beispielrechnung nicht.
In dem Beispiel ist die Wohnung 130qm groß, bei einer Gesamtgrundstücksfläche von 1500qm. Wenn ich nicht komplett bescheuert bin, sind das ca. 8,6% der Gesamtfläche, die durch die reine Wohnung abgedeckt werden.
Gleichzeitig wird in dem Beispiel 333/10000 angegeben, die man als Miteigentumsanteil hat (aus irgendwelchen Gründen werden diese Eigentumsanteile IMMER auf 10000stel gerechnet, keine Ahnung warum). Meinem Verständnis nach ist der Miteigentumsanteil = der Gesamtanteil der einem am Grundstück gehört. Das wäre dann die Wohnung + ein Anteil an potentiellen gemeinsamen Grünflächen o.Ä… Dieser 333/10000 sind allerdings gerade mal gute 3% der Gesamteigentums.
Das führt in dem Beispiel dazu, dass da jemand mit einer 130qm Wohnung bei der Grundstücksfläche am Ende 50qm angeben muss.
Das macht in meinem Kopf überhaupt keinen Sinn, dass die Gesamtfläche überhaupt kleiner sein kann, als die Fläche der Wohnung. Denn eigentlich müsste die Gesamtfläche die Wohnung + X sein.
Wenn ich dasselbe Beispiel dann für unsere Wohnung durchrechne, komme ich nämlich bei der errechneten Fläche auch auf gut das doppelte von unserer Wohnungsgröße. Was halt auch Sinn macht, weil bei der Wohnanlage hier sehr großzügige Grünflächen dabei sind.
Ich verstehe nur nicht, wie dieses Beispiel da irgendwie logisch auf 50qm kommen kann, außer die Zahlen die sie sich fürs Beispiel ausgesucht haben sind komplett bescheuert.
Oder bezieht sich das 333/10000 ausschließlich auf das Gemeinschaftseigentum, was explizit nicht die Wohnung ist? So richtig schlau werde ich aus der Formulierung nicht
Die wollen da ja die Grundstücksfläche wissen, nicht die Gesamtfläche. Wie sie auf die 50qm kommen, verstehe ich aber auch nicht. Sieht mir fast nach Miteigentumsanteil*Gesamtfläche Grundstück aus, bloß, dass sie sich da um Faktor 10 verrechnet haben
Ich glaub ich habs.
Die Wohnungen können ja auch „gestapelt“ sein, sodass sich die Fläche der Wohnungen nicht so einfach auf die Fläche am Gesamtgrundstück umrechnen lässt.
Das ist ja grundsätzlich auch die korrekte Formel.
Bei uns wird halt aus ner 60qm Wohnung mit einem Miteigentumsanteil von 88,65 auf einer Gesamtfläche von ca. 14440qm dann ca. 128qm.
Aber wir haben halt auch sehr viele Grünfläche. Wenn das nicht der Fall ist, sondern einfach nur Wohnungen gestapelt sind ohne große Grünfläche, dann kann natürlich der Anteil an der Grundfläche < ist als der Anteil der Wohnung an den Gesamtqm
Unser Haus hat eine Wohnfläche von etwa 120qm, geht aber über mehrere Etagen. Die Grundfläche des Hauses beträgt irgendwas um 55qm. Und insgesamt haben wir 150qm Grundstück (12,5% von 1200qm).
Bei uns war es überall auf 1000stel und nicht 10000stel angebend (beispielsweise im notariellen Kaufvertrag).
Hm, da es bei uns 10000stel waren und im Kaufvertrag auch und in der Teilungserklärung aus den 80ern auch und in allen Beispielen auch, bin ich davon ausgegangen, dass das der Standard ist^^
Ja, hab ja weiter oben schon geschrieben, dass es daran liegen wird im Beispiel. Dann ist das Beispiel aber halt ohne weitere Erklärungen sehr verwirrend gewählt. Denn bei einer normalen Wohnung gehst du ja von davon aus, dass die Wohnfläche ungefähr mit der Grundfläche der Wohnung (nicht des Grundstücks) übereinstimmt und nicht mehrgeschossig ist.
Hab es mittlerweile denke ich verstanden woran es liegt, aber das Beispiel ist trotzdem scheiße formuliert
Ich finde das Beispiel eigentlich ziemlich gut, weil es alle Kennzahlen benennt und den Unterschied zwischen Wohnfläche und Grundbesitz herausstellt. Und auch, dass man nicht den Garangenstellplatz in der Grundfläche mit angeben soll.
Ich finde halt sie hätten es besser erklären können wie man mit ner 130qm Wohnung auf 50qm Grundstücksfläche kommt.
Aber dann sind wir da wohl unterschiedlicher Meinung^^
Okay, sie hätten noch explizit die Rechnung von 333 / 10000 * 1500 qm dazu schreiben können. Aber im Grunde ergibt sich das ja aus der Textaufgabe.
Nein, die Rechnung habe ich verstanden. Auch das die 50qm aus den 333/10000 * 1500 kommen war ziemlich eindeutig.
Ich habe auch unsere Grundfläche daraufhin korrekt berechnet.
Mir hätte es besser gefallen, wenn sie halt dazugeschrieben hätten, wie sie auf die 333/10000 kommen, bzw. das das unabhängig (bzw nicht in 1:1 Abhängigkeit) von der Wohnung ist.
Ja, hab ich am Ende selber auch gemerkt. Gut beschrieben haben sie es mMn. trotzdem nicht
Kann ich grundsätzlich verstehen, ich fand die 333 / 10000 Miteigentumsanteil eindeutig. Weil das auch der Terminus aus der Teilungserklärung, dem Kaufvertrag und so weiter ist.
Ich glaube, dass dein Problem eher daraus kam, dass ich du dir nicht vorstellen konntest, wie sich dein Miteigentumsanteil bei einem Mehrparteienimmobilie verhält. Wenn du in einem 10 stöckigen Gebäude eine Wohnung mit 80 qm hast und die Gesamtfläche 1600 qm betragen würde. Dann besitzt du 50 / 1000 der Immobilie. Und wenn das Gebäude dann auf einem Grundstück von 200 qm steht, dann ist dein Anteil an dem Grundstück entsprechend 10 qm. Bei 4000 qm Grundstück dann eben anteilig 200 qm.
Ja, mittlerweile hab ichs verstanden
Das Beispiel ist trotzdem doof beschrieben
Es wäre einfacher gewesen, wenn sie die Wohnungsgröße einfach weggelassen hätten und gesagt hätten:
Multiplizieren sie ihren Eigentumsanteil mit der Grundstücksfläche und tragen sie das Ergebnis ein.
Bumms, feddich
Der ein oder andere hat es hier sicher schonmal mitbekommen: Ich werde nach meiner OP im September für mind. 6 - 8 Wochen nicht sitzen können. Mein bester Freund wird damit mein Bett und idealerweise würde ich in der Zeit im Liegen dennoch gerne meinen Laptop nutzen. Filme gucken, hier im Forum abhängen, bisschen was spielen. Sowas halt.
Dafür bin ich auf der Suche nach einem geeigneten Laptophalter. Hat da jemand evtl Erfahrungen mit?
Was man so findet ist ja in erster Linie fürs (halbwegs) aufrechte Sitzen im Bett gedacht, was ich vermutlich nicht tun kann. Wie bequem ist die Nutzung der Teile im Liegen?
Notfalls würd ich einfach nach Gefühl sowas hier bestellen:
Oder
Aber vllt hat hier ja jemand Erfahrungen und kann mir Tipps geben?
Schonmal über nen Pflegetisch nachgedacht? Weil wenn du nur liegen kannst stelle ich mir sowas flaches, was dann auch noch jedes mal hoch- und runtergehoben werden muss irgendwie nicht so doll vor.
Sowas hier meine ich:
Vielleicht kann man das ja zb günstig irgendwo gebraucht kriegen.
Hatte ich auch schon überlegt, aber gar nicht drüber nachgedacht, dass es evtl welche mit neigbarer Ablagefläche gibt
Siehste… nicht verkehrt, hier mal nachzufragen