Der Österreicher Thread 3

Kann er Neuwahlen ausrufen ohne Zustimmung von VdB und Kogler?

:poop:

Fragst du ihn oder den Rest Österreichs? :eddyclown:

Ich frage eine Juristin :stuck_out_tongue:

Lt den meiszen Experten will ER Neuwahlen, um sich als Opfer zu inszenieren. Dazu muss sich aber der NR auflösen, durch Mehrheit oder Bundespräsidenten (bei zweiterem gibts erst eine Volksabstimmung).

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Ist die VA bindend?

OK, also kann er allein nicht einfach sagen es gibt Neuwahlen. Danke :blush:

Wenn der BP den NR auflöst, gibt es eine verbindliche VA ob der BP gehen muss oder der NR

Achso ok, also wenn er nicht aufgelöst wird, passiert nichts ?

Naja, der BP kann wen anderen mit der Regierungsbildung beauftragen … zB die Konzentrationsregierung sans Kurz

Es ging mir um die Volksabstimmung, dass die nur dann passiert wenn der NR vom BP aufgelöst wird.

Mit der sich vdb aber selbst zur Abwahl stellen würde wenn die Volksabstimmung pro Regierung ausgehen würde

Ja, NR wird aus drei Gründen gewählt:
Zeitablauf
Selbstauflösung
Auflösung durch BP und Zustimmung des Wahlvolkes bei VA

Gut, ich dachte schon das Volk kann den auch direkt abwählen was ja ein wenig komisch gewesen werden. Aber auch nicht zu überraschend.

Ist ja auch der Grund, warum das Szenario in der Vergangenheit zahnlos im Sinne von totes Recht galt.

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Muss halt der VdB auch mal ein wenig die Österreich oder die Krone kaufen :smiley:

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Hoffentlich wird auch der Inseratschmarrn jetzt mal ausgeräumt als legales Mittel der Politik.

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