Der Österreicher Thread

Du hast dich eben freiwillig gemeldet, das zu organisieren :kappa:

Nope, ums verrecken nicht :smiley:

Wir machen einfach nen Probelauf. Wir treffen uns früher im Aera wenn Andys Auftritt ist. Wer früher kommt ist da wer nicht is n feiger Vollkoffer :stuck_out_tongue:

Was ist aus

geworden? :beanwat:

eben stelze können alle essen aber zu andy gehen nicht alle wollen auch nicht alle

Ok, neuer Plan: Mittags Stelze in der Luftburg, dann Prater, dann gehen alle zu Andy, die hinwollen :grin:

Das war generell ein allgemeiner Vorschlag und nicht explizit für den Sonntag wo Andy da ist. Ich persönlich kann erst am späteren nachmittag.

Neues Hobby inc ? :wtf:

Berufung inc

WTF? Wie kann das nicht strafbar sein?
Ist es nicht alleine schon Strafbar das er in der Umkleide/Dusche der Frauen war? Verletzung der Privatsphäre und so?

wo kann ich mich bewerben :smiley:

Kurze Info, bevor die Mistgabeln rausgeholt werden. Anscheinend haben sie über die Datenschutzbehörde Beschwerde eingereicht mit Argumenten bezüglich Datenschutzes, was ich seltsam finde. Eigentlich würde Ganze mMn eher unter §1328a ABGB fallen, Verletzung der Privatsphäre.

Möglicherweise wäre das “besser” Gewesen und hätte zumindest zu einer Geldstrafe geführt. Die “Heilungskosten” (also Therapeuten/Ärzte) sollte ebenfalls vom Angeklagten dann bezahlt werden.

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Müsste die Staatsanwaltschaft das dann aber nicht selbst korrigieren?

In der Sache ist sicher noch bei weitem nicht das letzte Wort gesprochen. So bleibt das sicher nicht, keine Sorge. Eventuell ist das jetzt ein Punkt, der falsch angezeigt wurde. Aber da kanns sicher noch andere Delikte geben.

Naja, sind eigentlich Beamte… ich sag mal nichts dazu :simonhahaa:

Anklage beim Bezirksgericht wäre, denke ich, „richtiger“ gewesen, aber das kostet, wenn man es selbst macht.

Dem Mann könne weder eine Schädigungsabsicht noch ein Bereicherungsvorwurf gemacht werden. Er habe die Videos lediglich auf seinem Handy betrachtet und nicht weiter verbreitet, das sei laut geltendem Gesetz nicht strafbar.

Den Absatz verstehe ich aber nicht, bezüglich Urhebrrecht wäre es korrekt, solange keine Namen genannt werden und nicht verteilt wird, aber der gravierende Eingriff der Privatsphäre bleibt dennoch mMn.

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nimm schon mal auf dieser Couch platz :kappa:

warum ich will ja filmen und nicht gefilmt werden :smiley:

Da musst du dich erst sprichwörtlich hochschlafen :upside_down_face:

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Was so zwischen dem Erdäpfelsalat und den Preiselbeeren liegt. Ob die Namen auch Einfluß auf den Geschmack haben?

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