Der vorteil wäre: freie vertragsgestaltung für spitzenpositionen, da geschäftsführer und leitende angestellte in der praxis eh illegal „außerhalb“ der arbeitsgesetze arbeiten oder legal „außerhalb“ mittels all in.
Normale angestellte würden gar nicht mehr in Bedrängnisse eines all in vertrages kommen, da es dieses system nicht mehr gibt.
Das unternehmen rechnet in solchen positionen ja eh nur noch in brutto brutto beträgen, was ihn der angestellte pro jahr kostet.
Sagen wir mal 150.000
Davon ca. 500,- buchhaltung, steuerberatung, bankspesen
Zzgl ca. 30.000,- Dienstgeberbeitrag, kommunalsteuer, unfallversicherung
Zzgl: 15.000,- pensionsversicherung krankenversicherung
Zzgl 50.000,- lohnsteuer
Zzgl 10.000,- sachbezug für dienstauto
Somit 5.500 laufender bezug zzgl 13 und 14 gehalt.
Künftig würde der geschäftsführer dem unternehmen monatlich eine honorarnote in höhe von 12.500,- (5500+ den oben genannten rest, den das unternehmen ja so und so bezahlt) stellen und hätte das gleiche netto.
Da er der geschäftsführer ist, und soundso mit einem steuerberater zu tun hat, wird in den meisten fällen dieser auch gleich seine dinge erledigen können.
Ich unterscheide halt zwischen nem Geschäftsführer und nem Abteilungsleiter. Und grade für junge Leute die in Führungspositionen kommen. Da sind die Gehälter auch nicht so pralle gleich. Und es gibt ja auch Abteilungsleiter im Technischen Bereich (Produktion/Montage), die nicht rund um die Uhr am Rechner und Handy sitzen.
Ich rede die ganze zeit von leitenden angestellten, also der obersten führungsebene. Die mit entscheidungsbefugnis gegenüber dritten. Der typen der für alle einkäufe vom mediamarkt zuständig ist, nicht vom abteilungsleiter in der filiale, der für die „dvd-abteilung“ zuständig ist
und ich rede halt von Abteilungsleiter, wie z.B. Buchhaltung, Einkauf, Marketing, Produktion etc. Und da verlieren halt Nachwuchsführungskräfte total. Der ihr Gehalt springt dann nicht so extrem vom Senior Controller zum Abteilungsleiter Controlling.
Ergänzung: leitender angestellter ist ein rechtsbegriff in österreich, ähnlich wie geschäftsführer.
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) liegen die Ausnahmetatbestände vor, wenn ein Arbeitnehmer
wesentliche Teilbereiche eines Betriebes in der Weise
eigenverantwortlich leitet,
dass dadurch auf Bestand und Entwicklung des gesamten Unternehmens Einfluss genommen wird,
sodass er sich auf Grund seiner einflussreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft heraushebt.
Leitende Angestellte stellen für diesen wesentlichen Teilbereich des Betriebes gleichsam den Unternehmensführer dar. Dieser ist befugt, allen ihm in diesem Teilbereich unterstellten Arbeitnehmern Weisungen betreffend Inhalt und Organisation ihrer Tätigkeit zu erteilen. “ Eigenverantwortlich ” bedeutet allerdings nicht völlig weisungsfrei. Die Eigenverantwortlichkeit ist daher an einem relativen Maßstab zu messen.
Die Krux an der Erbschaftssteuer ist, dass dann viele kommen und gleich Märchen erzählen, vom Einfamlienhaus (dass seit der Kindheit bewohnt), dem Kleinbetrieb etc., und wegen der bösen, bösen Erbschaftssteuer kann muss man die dann verkaufen.
In meinem persönlichen Umfeld habe ich oft beobachtet, dass weniger die Steuer (als es sie noch gab) das Problem war, vielmehr war das Haus das einzige, was es zu erben gab, und mussten die anderen Erben (sprich Geschwister) ausbezahlt werden. Was das mit einer Erbschaftssteuer zu tun hat, weiß ich auch nicht. Aber ich kann nicht erben wegen Gesetze, dass müssen die bösen Steuern sein.
Bei Betrieben wie bei Häusern muss man halt sich eine Buchwert-Lösung einfallen lassen - wenn ich einen Betrieb mit neuen Maschinen, gerade gebauten Betriebsgebäude erbe, wird’s teuer, ein normaler Betrieb, wo das Vermögen gerade die Schulden deckt - dass kann man ruhig auch “gratis” erben (und ihr wisst nicht, wieviele Erben am Ende große Augen machen, wenn sie kapieren, dass sie auch die Schulden des Betriebs erben).
Wenn jemand aber fünf Wohnungen erbt, obwohl er bereits eine von den Eltern geschenkt bekam, weiß ich nicht, wieso man das nicht versteuern darf.
Größte Krux am Ganzen wird mehr die Explosion der Grundstückspreise sein und wie man die versteuern soll. Bei den meisten “Erbschaften” wären die Grundstücke um einiges mehr wert, wenn darauf kein Haus stehen würde (am besten noch mit einem Mieter).
Erbschaften und Schenkungen, die man innerhalb der vergangenen 30 Jahre erhalten hat und die insgesamt mehr als eine Million Euro betragen, sollen ebenfalls besteuert werden – je nach Höhe mit 25 Prozent bis zu 35 Prozent ab zehn Millionen Euro.
Erbschaften und Schenkungen, die man innerhalb der vergangenen 30 Jahre erhalten hat und die insgesamt mehr als eine Million Euro betragen, sollen ebenfalls besteuert werden – je nach Höhe mit 25 Prozent bis zu 35 Prozent ab zehn Millionen Euro. Im Gegenzug soll für vererbte oder verschenkte Immobilien mit einem Wert unter einer Million Euro die Grunderwerbssteuer fallen, die derzeit zu entrichten ist.
Hä? Doch? Natürlich zitiere ich das. Du hast nur andere teile gehighlighted.
Wegfall der Grunderwerbssteuer ist ein „scherz“ … denn dann ist es eben keine rückwirkende steuer in höhe von bis zu 35 % sondern „nur“ 33,6 % nachzahlung. Da das „vernachlässigbar“ ist, hab ich den satz weggelassen
Wir reden weiterhin von Erbschaften von € 1 Mio. aufwärts. Das betrifft die wenigsten. Zweifel habe ich, ob das rückwirkend überhaupt möglich ist (denke mal, der Rechtsstaat sagt NEIN). Wichtig ist, dass weiterhin das Elternhaus einigermaßen zu ererben ist (wobei, warum ich als Einzelmensch keine Steuern zahlen sollte, wenn ich ein Familienhaus erbe, wir schweifen ab). Gibt paar gute Ansätze, gibt paar bescheuerte.
Hauptproblem ist meiner Meinung, dass die, die sich am wenigsten damit auskennen, am meisten Stimmung machen am Stammtisch.
Hallo? Oben hab ich genau noch diese erbschaftssteuer „gefordert“
Du hast es sogar geliked:
… mir geht es jetzt nur um 30 jahre rückwärts, die absolut bescheuert sind
/edit: p.s. Bei den seit 10 jahren stark steigenden immobilienpreisen sind erbschaften von 1.000.000 nicht mehr „komplett aus der welt“ sondern „lediglich“ ein gutes haus im speckgürtel von wien, linz, graz oder innsbruck
achso, ja wie gesagt, da bin ich doch überzeugt, dass der Rechtsstaat laut NEIN sagt. Weiß nicht, welcher Vollpfosten (sry, dem gegenüber nicht persönlich gemeint), aber rückwirkend eine Belastung einführen - irgendwie muss man ja die Rechtsanwälte beschäftigen (mit einer absolut dummen Idee, welcher jeder Jurist sofort vernichten würde).
Mir gings eher darum, dass du die Freigrenze von 1 Mio. Euro nicht erwähnst hat, dass hat das ganze einen bösen Nachgeschmack verliehen.