Der Österreicher Thread

Ja die 1 mio freibetragsgrenze war ja nicht „neu“ sondern schon im letzten vorschlag mit enthalten.

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Wie gesagt, so versteh ich deine Missgunst, hab das oben nur nicht geschnallt.

Wer immer dieses rückwirkende in die Forderung reinschrieb, gehört für mich geteert und gefedert - oder besser: “grundlegende Prinzipien eines Rechtsstaates” ´-Anfängerversion beigebracht. (Das lernt man im ersten Semester, dass rückwirkende Gesetze nur sehr, sehr selten möglich sind).

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Vielleicht haben die das mit den 30 Jahren zurückrechnend nur deswegen mit reingeschrieben in ihren “Vorschlag” damit die Leute geschockt sind. Und wenn dann nur diese RückrechnungsSch**** gestrichen wird, alle sage: “Ah ja so ist es okay” und den Rest vergessen sich genau durchzulesen.

Wenn ich richtig davon ausgehe, dann können Steuern ja auch nur per Gesetz erlassen werden oder? Bin da nicht so firm.
Jedenfalls können Gesetze per se nicht rückwirkend sein. Das heißt ich kann nicht für etwas (im Strafrecht bspw.), dass ich vor Jahren gemacht habe, belangt werden nur weil es ab heute verboten ist.

Außer man ist (Mit-)täter eines verbrecherischen Regimes, das gestürzt wurde

Grundsätzlich sind die Gesetze ja nicht gottgegeben und Gesetze können gemacht wie die Parteien gerade Lustig sind

Wenn im Gesetz steht es gilt auch rückwirkend, dann gilt das auch rückwirkend. Kommt jedoch nicht zu häufig vor, dass es solch ein Gesetz durch den Nationalrat geschafft.

https://www.derstandard.at/story/2000107903193/volltreffer-bei-teigtascherl-razzia-vierte-illegale-fabrik-gefunden

Bestehen diese Teigtaschen aus Gold oder kann mir wer erklären, wieso es sich lohnt, Menschen zu deren Produktion in hygienisch schlimmen Umständen zu zwingen?

Einsparung der Lohn (und Lohn Neben) Kosten

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Schon klar, was mich wundert ist, dass dies ein solch großer Markt ist, dass man inzwischen 4 solcher Wohnungen fand. Sprich der ganze Aufwand für… Teigtascherln

Stimmt

Das stimmt eben nicht so. Nicht jedes Gesetz darf rückwirkend sein. Strafgesetze zb nicht. ausgenommen bsp Völkermord und ein zwei ähnliche. Verwaltungsstrafgesetze dürfen auch nicht rückwirkend sein.

Gesetze können nicht einfach so gemacht werden. Sie müssen der Verfassungbestimmung folge leisten. Ansonsten können, ja da stimme ich zu, Gesetzesvorschläge eingebracht werden wie man will. Neben der Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrats (bitte mich da nicht genau nehmen, müsste selbst noch mal nachlesen die genaue Reihenfolge) und mit Absegnung des Bundespräsidenten (der eig nur bestätigt, dass es Verfassungsgerecht ist)

Bei den Steuer und Wirtschaftsgesetzen, weiß ich das nicht so genau.

Stimmt, zu welchen Preis produzieren dass dann die „ordenlichen“ … Bäcker? Fabriken?

Und wieso machen das die Lokale nicht selbst, würde ich mir jetzt nicht so schwer vorstellen.

Ich glaub ich eröffne eine echte Teigtascherl-Fabrik, die Nachfrage ist offensichtlich da :gunnar:

Naja wir haben ja auch viele China-Restaurants in Österreich. :smiley:

Wer garantiert das?

Offenbar zu einem Preis, mit dem sich 5, 90 all you can eat beim Chinesen nicht mehr ausgeht

Das wird nicht rentabel sein, wenn du nicht ein paar Einwanderer versklavst

Das Rückwirkungsverbot in der Verfassung. Bzw. hab mal gegoogelt und geguckt, was der VfGH dazu sagt, und begründet er dieses mit dem Gleichheitsgebot und dem Schutz des Vertrauens gegen Eingriffe von erheblichem Gewicht durch rückwirkende Gesetzesänderungen. (Das wäre dann sogar ein Grundprinzip unserer Verfassung --> kann nur durch Volksabstimmung abgeändert werden).

Wobei nicht jedwede rückwirkende Gesetzesänderung verboten ist, sondern nur solche von erheblichen Gewicht. In einem Fall hat der VfGH zB gesagt, dass die Verlängerung der Spekulationsfrist (ab der Wertanstieg des Grundstückes als Spekulation gilt und deswegen versteuert werden muss) von 5 auf 10 Jahre keine verbotene Rückwirkung war, weil die Steuerpflicht erst mit dem Tag des Verkaufs fällig wird.

Auch ist der Gesetzgeber schon öfters “kreativ” geworden, wie er dieses Problem umschifft.

Und das ist Gott gegeben? Oder kann auch das geändert werden?

Klar kann man die Verfassung ändern. Um das Rückwirkungsverbot bzw. Gleichheitsgrundsatz ändern zu wollen braucht man aber lt. geltenden Recht eine Volksabstimmung (nicht bloß 2/3-Mehrheit). (Meiner Meinung nach, kann gut sein, dass mancher Politiker das anders sieht und dann müsste es der VfGH überprüfen).

Mah die Tagespresse!

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:aluhut:

https://twitter.com/mayer_michl/status/1166727810255376384?s=19