Der seriöse Umfrage-Thread VIII

Aber hast du davon schon zwei?
Amazon versucht mir alle paar Monate mir wieder die Tasche anzudrehen, die ich vor 10 Jahren dort gekauft habe.

Angenommen ihr kommt von irgendwo zurück nach Hause und bemerkt, dass bei euch eingebrochen wurde und die Einbrecher sehr wahrscheinlich noch im Haus sind. Was macht ihr?

  • Reingehen
  • Draußen bleiben

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  • Polizei verständigen
  • Freunde verständigen
  • Nachbarn verständigen
  • In Garage/Keller/o.ä. gehen und ggf. etwas daraus holen
  • Ins Auto gehen und ggf. etwas daraus holen
  • Sonstiges
  • Nichts

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Würdet ihr euch für einen solchen Fall bei uns ein Stand-your-ground law wünschen?

  • Ja
  • Nein

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Spätzle! :beansmirk:

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Du kannst auch in Deutschland dein Eigentum gegen einen Einbrecher verteidigen, das zählt unter Notwehr.

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was hat das Erschießen von Schwarzen ohne Konsequenzen mit Einbrüchen zu tun? :upside_down_face:

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Das ist doch bei uns so kompliziert, dass man am Ende selbst schuldig ist. Man darf sich ja nur mit gleichen oder schwächeren Mitteln wehren soweit ich weiß. Und ob man in dem Rahmen auch Sachgegenstände schützen darf bin ich mir nicht sicher. Ich dachte das gilt immer nur für den eigenen Körper.

Unser Rechtsdozent hat uns das damals mit einem Beispiel erklärt wo eine Sportschützin mit ihrem Gewehr auf einen Einbrecher geschossen hat der mit ihrem Laptop davonrennen wollte und das war dann auch Notwehr weil sie damit ihr Eigentum geschützt hat. War glaub ich ein fiktiver Fall und da gibt es noch Einschränkungen, aber Prinzipiell kannst du dein Eigentum mit Waffengewalt verteidigen.

Ich würde ihm nur etwas antun wenn er mich bedroht. Dafür braucht es kein „stand-your-ground“ Gesetz. Nur weil mir jemand etwas weg nimmt, verdient er ja nicht den tot.

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass es diverse Fälle in Deutschland gibt, wo genau das nicht unter angemessene Notwehr fällt.

Einen Menschen zu erschießen, weil man Angst um einen Laptop hat, sollte auch nicht okay sein.

Ist ein Fall, an den ich mich spontan erinnern kann. Es ist natürlich kein Mord, aber dennoch nicht einfach so okay.

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Ja, es kommt wie gesagt auf die genauen Umstände drauf an und man darf natürlich nicht jeden Einbrecher eiskalt töten.

In diesem Fall hat das Gericht eben so entschieden weil er nur auf den Oberkörper gezielt hat und sie durch diese Unverhältnissmäßigkeit keine Notwehr mehr sehen. Selbst die Staatswanwaltschaft hatte ja Freispruch gefordert.

Selbst wenn es straffrei bleiben und andere es als okay bewerten würden, würde ich mir für einen Laptop nicht das Wissen aufbürden wollen, dass ich einen Menschen getötet habe ohne es zu müssen.

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Ich glaube, wer jemanden wegen einem Laptop in den Rücken schießt, hat mit seinem Gewissen keine Probleme.

Schorf bei Äpfeln?

Ich würde Äpfel mit Schmorf kaufen :simonhahaa:

Hat aber absolut goar nix mit dem „Stand your ground“ Ding gemein, mit dem du es in deiner ersten Antwort in Moin in Beziehung gesetzt hast, als du sagtest, man könne doch in DE schon sein Eigentum mit Waffengewalt verteidigen.

Nach 10 Jahren könntest du aber auch echt mal deiner Pflicht nachgehen und konsumieren. :beanwat:

Die Tasche hält aber immer noch :sweat_smile:

Und was, wenn es etwas ist, auf dem dein Leben aufbaut? :eddy:

Ja gut, wenn der meine Kistebier klaut, dann wirds böse enden :eddyclown:

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Glaubt ihr, man könnte in der heutigen Zeit als männlicher VTuber (mit männlichem Charakter) auf Twitch erfolgreich werden?

  • Ja
  • Nein

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Passend zu den Bildern, vor allem zur „alten“ Lola:

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