Als gemobbter gabs schon so einige Tage, wo ich absolut nicht zur Schule wollte und so getan hab, als hätte ich irgendwas anderes/so getan hab, als wäre ich zur Schule. War aber sehr selten.
Nee. Ab 18 konnte man sich die ja selber schreiben, und vorher hätte ich mich nicht getraut eine zu faken.
Zwei Situationen fallen mir da ein, bei beiden war ich schon volljährig:
Hab einmal beim Vertretungsplan die Kürzel zweier Lehrer verwechselt und bin dann erst zur zweiten Stunde gekommen. Hab dem Lehrer direkt Bescheid gesagt, als ich auf den Irrtum aufmerksam gemacht worden bin (die anderen mussten für mich relevante Abiinhalte vorbereiten, war die einzige, die das als Prüfungsfach hatte, daher waren die anderen nicht so begeistert).
Und als mein Mann (war damals schon mit ihm zusammen) 18 wurde, hab ich den Tag geschwänzt und bin zu seiner Schule gegangen, da die an dem Tag dort auch noch die Premiere eines Klassenspiels (an Waldorfschulen ist es üblich, dass Theaterstücke erarbeitet und aufgeführt werden) gefeiert haben. Es war ohnehin ein Freitag und dann konnte ich das ganze Wochenende bei ihm sein (war ne Fernbeziehung).
Hab manchmal die Unterschrift meiner Mutter gefälscht, wenn ich Nachsitzen musste (und meiner Mutter dann erzählt, dass ich mit ein paar Freunden lernen möchte und deswegen länger bleib), die Info kam immer per Post und manchmal, weil uns unsere Schule immer Quartalsweise einen Notenstand zum Unterschreiben mit nach Hause gegeben hat, wenn es Noten gab, von denen ich nicht wollte, dass meine Mutter sie erfährt.
Mit 18 war ich schon 1 ½ Jahre am arbeiten Da waren meine Eltern eh egal.
Ich hab die Unterschrift meiner Mutter gefälscht und ihr danach davon erzählt. Es ging um ne Einwilligung für nen Schüleraustausch. Meine Eltern wussten von dem Austausch und hatten mir den auch schon erlaubt. Ich brauchte nur noch ne zusätzliche Unterschrift, die ich vergessene habe. Schnell die Unterschrift meiner Mutter gefälscht, den Zettel abgegeben und Abends bescheid gegeben, dass ich Mamas Unterschrift fälschen musste, damit ich auf den Austausch kann. War also eine abgesprochen Geschichte und für meine Mutter nicht so schlimm, weil sie mir den Austausch schließlich ermöglichen wollte.
Hat sie sich nicht gewundert warum du ihre Unterschrift so gut imitieren konntest?
Nein, ich hab die von einem anderen Dokument abgepaust.
Nein, aber die Muttizettel für die Disco wurden immer gefälscht
Einmal in der Oberstufe mit Freunden den Musikunterricht geschwänzt, aber da war eh schon Hopfen und Malz verloren. Dafür haben wir uns schön mit nem Lehrer, der auch im Supermarkt gegenüber rumhing unterhalten
Naja und es ist schon sehr praktisch die ganze Oberstufe über volljährig zu sein und sich so mit die Entschuldigungen selber ausstellen zu können
… da kann ich leider heute wieder nicht am Sportunterricht teilnehmen… es tut mir ja schrecklich leid, aber ich hab ja ne Entschuldigung
Ich musste immer den Fehlzettel am Ende des Jahres suchen, weil der unbenutzt war
Wenn man so drüber nachdenkt, eigentlich irgendwie auch ne ziemlich komische Regelung
Ja, vorallem fühlte es sich so ungerecht an gegenüber den Schülern, die erst später 18 wurden. Ich konnte mir nie ne eigene Entschuldigung schreiben.
Aber im Endeffekt, die waren 18 und es gibt auch keine Schulpflicht in dem Alter. Schaden sich ja nur selbst.
Aus Sicht der Schule wahrscheinlich auch ziemlich dämlich… ich hab in Sport und Englisch das Maximum an „Krankheitstagen“ rausgeholt und es hat niemanden interessiert
Ist das eigentlich immer noch so geregelt
Das wird zumindest in Teilen durch die härteren Regeln im Sportunterricht wieder ausgeglichen, weil man in die schwerere-Kategorie rutscht
Soweit ich weiß gibt es in Deutschland nur 9 Jahre Schulpflicht.
Selbst, wenn man 2x sitzen geblieben ist, endet die Schulpflicht dann also mit der 7. Klasse.
Glaube, danach muss niemand mehr in die Schule und kann auch nicht gezwungen werden.
Hat halt im Zweifelsfall keinen Abschluss und schadet sich nur selbst, wie du richtig sagst.
18 muss man dafür mWn nicht sein
Ich war Zeit meines (schulischen) Lebens das Nesthäkchen in der Schule. Alle durften immer schon alles und ich durfte nix. Bier trinken, rauchen und später dann sich selbst entschuldigen. Kein wunder, dass ich jetzt hier mit euch Milchbubis abhänge. Ich kompensiere das Trauma meiner Schulzeit.
? Also bei uns gab es da keine unterschiedlichen Regeln. Für eine Klassenstufe gab es die gleichen Anforderungen, ob man nun mit 6 eingeschult wurde oder sitzen geblieben ist. Oder das haben die Lehrer super gut versteckt, aber eigentlich wurde immer verkündet, was ne 1,2,3,4 und so weiter ist und da wurden nie 2 Zahlen genannt.
Also bei uns war es (und ich nehme mal an, das ist überall so ??) in der Oberstufe so, dass man etwa beim Schwimmen für eine bestimmte Note eine bestimmte Zeit schaffen musste. Die Zeit wurde an Wettkampf-Tabellen festgelegt und mit 18 oder 19 ist man in die Gruppe Wettkampf-ab-18/19 gerutscht und musste für die selbe Note viel schneller sein, als die jüngeren Mitschüler.
Das war beim Schwimmen und bei Leichtathletik auf jeden fall so. Da wurde uns explizit gesagt in dieser Disziplin müsst ihr die Zeit/Höhe/Weite schaffen um diese Punktzahl zu bekommen.
Jein. Die Vollzeitschulpflicht dauert 9 Jahre. Aber dann greift die Berufsschulpflicht. Auch wenn man keinen Ausbildungsplatz hat. Insgesamt beträgt die Schulpflicht somit 12 Jahre.
Die so genannte Berufsschul pflicht beginnt nach dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht.
Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule, durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe (früher Werkstufe) an einer so genannten Förderschule (früher Sonderschule) erfüllt werden. Inwieweit dies mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist, wird überprüft.
In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres (kann also auch noch für Volljährige bestehen[16]).
Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen.
Die näheren Details und weitere Alternativen zum Erfüllen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.
Hm. Soweit ich das erinnere, war das bei uns auch nicht so … …da waren jeweils für die gesamte Klasse die Noten-Leistungen festgelegt. Unabhängig vom Alter.
Vielleicht hattet ihr da ein System, das sich an den Disziplinen Deutsches Sportabzeichen orientiert? Da fängt nämlich ab 18 eine andere (schwierigere) Altersgruppe an.
Danach wird’s dann wieder leichter