Der seriöse Umfrage-Thread XIX

das wär natürlich die sicherste (im Sinne von: kann am wenigsten schief gehen) Option.
da braucht es gar nichts außer den Körper in einem halbwegs unversehrten Zustand.
Müsste dann natürlich ein Code sein, der die möglichen Optionen abdeckt…
…oder ist das nur Ja/Nein?

Ich hab seit ich 18 bin nen Organspendeausweis. Nächste Woche geht’s für mich ins Krankenhaus, da kann ich nochmal nen neuen ausfüllen, meiner ist auch schon veraltet (2017).

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Das würde ähnlich wie ein „nicht wiederbeleben“ Tattoo nicht angenommen werden, da kein offizielles Dokument.

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Same. Ich denke dass kann alles in die Tonne.

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Und was macht man, wenn das Tattoo auf dem Arm ist, der Arm beim Unfall aber abgerissen wurde. Gilt das dann noch, oder gilt das dann nur noch für den Arm? :kappa:

ja, ok, das könnte man ja durch entsprechende rechtliche Vorgaben ändern.
Aber dann könnte man besser ein zentrales Verzeichnis anlegen.
Gemacht wird diesbezüglich eher wenig, wie @LaRocca schon sagte, ist das keine Prio

die Haut! die schöne Haut!
Daraus machen wir eine Kunst-Skulptur.

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Jup, bei mir siehts da wohl auch eher finster aus. Vor allem mein Herz - so oft wie das schon gebrochen wurde. :simonhahaa:

Wenn es doch nur ne andere Möglichkeit wie z.B. ne Widerpruchlösung geben würde :kappa:
Stell sich einer vor, dann bräuchte man gar kein Beleg dafür dabei haben.

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Ich muss sagen, dass ich da bei Böhmermann nicht mitgehe, ich bin kein Fan der Widerspruchslösung, da er Menschen zum in meinen Augen zum Besitz des Staates erklärt, wozu mMn kein Staat der Welt das Recht dazu haben sollte.

Sinniger wäre die Entscheidung verpflichtend an die Aushändigung des Persos zu knüpfen (was auch für eine Erneuerung alle 5/6 Jahre sorgen würde). Dabei natürlich die Möglichkeit, auch dazwischen widersprechen zu können, falls sich die eigene Sicht darauf geändert hat. Und um da auch ehrliche Antworten zu bekommen, sollte die Entscheidung und eventuelle Zusätze im Amt nicht einsehbar sein, warum auch, da muss nur gesehen werden, dass die Entscheidung getroffen wurde.

Das würde das Problem lösen, ohne die (in meinen Augen) negativen Implikationen der Widerspruchslösung

Irgendwann reicht’s auch Mal. Meine Haut ist komplett beschissen. Glaubt es oder lasst es.

In wie weit ist man dann „Besitz des Staates“.
Kann das irgendwie nicht nachvollziehen.
Genauso wie die Angst, man würde schneller für Tod erklärt, damit man an die Organe kommt :sweat_smile:

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Muss ich dich an Scrubs erinnern? :beanfeels:

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Weil ein ausbleibender Widerspruch keine Zustimmung ist, das haben wir inzwischen doch auch in anderen Themengebieten anerkannt.

Und wenn gesagt wird, dass mit deinem Körper nach deinem Tod was gemacht wird, was du eventuell gar nicht willst, solange du nicht aktiv widersprichst, erklärt das deinem Körper und damit dich mMn zum Besitz. Deshalb bin ich auch eher dafür, eine aktive Entscheidung zu einzufordern, statt passive Zustimmung anzunehmen.

Letztenendes kommt das beides aufs Gleiche raus, aber ich mag einfach die Implikationen der Widerspruchslösung nicht.

Ich hoffe es ist verständlich, was ich meine

Wenn es einem so wichtig ist, hätte man es ja mal machen können. Einen Personalausweis geht man doch auch immer erneuern. Und wenn man es einen so wichtig ist, dass das nicht von anderen entschieden wird, kann man das ja einmal im Leben selbst angeben. Sehe da ehrlich kein Problem drin. Und wenn man die Widerspruchlösung einführt, kann man es ja auch den Personalausweis koppeln. Wenn man den beantragt, gibt man an, ob man widerspricht oder nicht. Das ist dann nicht mal ein zusätzlicher Gang.

Aber das ist ja ok. Das ist ja alles nur Pro und Contra Widerspruch. Das „Ich bin dann Besitz des Staates“ sehe ich trotzdem nicht :sweat_smile: Man kann jederzeit widersprechen. Besitz kann dies nicht.

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Das nimmt passiv Zustimmung an, und genau das sollte mMn nicht passieren.

Genau das war doch mein Vorschlag im Vergleich zur Widerspruchslösung. Aktive Entscheidung fordern, statt passiv Zustimmung anzunehmen :sweat_smile:

Aber das ist dann ja nicht die Widerspruchslösung, sondern das, was ich als Alternative vorgeschlagen habe :sweat_smile:

Naja, schon.

Steht im Antrag auf den neuen Perso ein Feld…

:o: Ich widerspreche dem Entnehmen meiner Organe nach dem Tod

… Kreuz man es nur an, wenn man dem Widerspricht. Es wird ja nicht nach der generellen Meinung gefragt oder Einschränkungen.

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Naja, aber da fehlt die Einschränkbarkeit der Entnahme, die du bei einem normalen Spendeausweis mWn ja angeben kannst.

Und die Frage wäre, ob das so im Amt einsehbar wäre. Sollte es mMn nicht, sonst bekommt man nicht den wahren Willen der Person, sondern bei vielen das, was sie denken was andere hören wollen (wobei das selbst bei einer geheimen Wahl ein Problem sein kann, hat man ja auch bei manchen Umfragen).

Dann liegt dann aber ganz wo anders das Problem, was durch keine Lösung der Welt behoben werden kann, wenn man selbst bei sowas nicht traut, die Wahrheit zu sagen :sweat_smile:

Ich hab manchmal den Eindruck, Menschen (nicht du) glauben, da würde dann morgen einer klingeln und eine deiner Nieren einfordern :sweat_smile:

Man ist tot. Die Organe scheiden dahin. Entweder sie verrotten in der Erde oder helfen jemand anderen noch ein bisschen. Solange ich aber lebe, hab ich auch nix zu befürchten.

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Das mag auch irrational sein, aber ich mag einfach den Gedanken nicht, dass eventuell der Wille einer Person nicht respektiert wird. Eine aktive Entscheidung legt das fest, du hast entweder ja oder nein gesagt und nicht du hast entweder nein oder gar nichts gesagt.