Der Spam-Thread

Ja sicherlich, die ganzen Dozenten an der Uni haben das einfach falsch verstanden :nun:

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Du wirst es wissen. Dann lehren das wohl sämtliche juristische Fakultäten in Deutschland falsch :upside_down:

Es wurden auch schon Schlösser und Co für einen Symbolischen preis verkauft, nur damit die Stadt es endlich los ist. (Die Millionen an Sanierungskosten kommen natürlich nachher)

Du wirst ja auch erstmal Rechtsanwalt und kein Notar. Das ist was anderes.
“Nur- Rechtsanwälte” denken immer sie haben Ahnung vom Notariat, haben sie aber meistens nicht.

Zudem mache ich zur Zeit selber eine Weiterbildung, zwar nicht zum Rechtsanwalt, aber zum Notarfachwirt und hatte selbst Lehrgänge mit richtigen Dozenten zu diesem Thema.

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Trumps Wortwahl ist einfach göttlich. „Sehr feine Leute“ auf beiden Seiten :joy:

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Das ist aber ein feiner Nazi den sie da haben! Kann er denn auch Kunststücke?

:joy:

Und nur nochmal zum nachlesen:
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-immobilienrecht/kauf--ersteigerung/kaufvertrag

und hier:

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Ja stimmt. Die Anwälte lernen ja auch nur die Anwendung des BGBs, welches genau solche Fälle vorsieht und reguliert.

Der Kaufvertrag über die falsche Summe ist nichtig, die Form wurde aber durch Kaufvertrag (auch wenns die falsche Summe ist) und Eintragung ins Grundbuch durch Notar gewahrt. Daher ist der reine Formfehler geheilt und der private, mündliche Vertrag greift ein.

Der Verkäufer kann ganz normal nach 433 BGB den geheimen Kaufpreis vom Käufer verlangen.

In der Praxis ist sowas schwer nachweisbar, aber dafür gibt es ja Anwälte und Gerichte.

Ich will dir hier übrigens auch nicht deine notariellen Fähigkeiten absprechen, aber so wird der Fall der geheimen Absprache seit Jahren gelöst.

EDIT: dein Wiki Artikel befasst sich aber eben nicht mit dem Umstand wenn alle Formfehler rechtens geheilt wurden. Wenn es bereits bei der Auflassung scheitert, ist klar dass der KV im Eimer ist :smiley:

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Heilung des Formfehlers gem. § 311b Abs. 1 S. 2 BGB
Der Formfehler könnte jedoch gemäß § 311b Abs. 1 S. 2 BGB ge-
heilt sein.
Notarielle Einigung (Auflassung, §§ 873 Abs. 1, 925 BGB) und
Eintragung ins Grundbuch sind erfolgt, so dass Heilung des
Formmangels gem. § 311b Abs. 1 S. 2 BGB eingetreten ist. Mit
Auflassung und Eintragung des R wurde also der zwischen R und
S geschlossene privatschriftliche Vertrag über den Verkauf des
Grundstücks zum Preis von € 200.000,– wirksam.

Hier bekommt man kein Haus unter 600K.
Da muss ich zu viel und zu lange Zahlen.
Neuwagen ist dagegen ein Schnäppchen

Ich spiele jetzt einfach mal die beleidigte Leberwurst und sage einfach nur: Wenn du meinst und wenn du denn selbst irgendwann Grundeigentum besitzt, mache es halt so und beurkunde mit einem falschen Kaufpreis und freu dich wenn dein Kaufpreis weg ist, weil die Auflassung doch nicht klappt. :wink:

Bei uns kann man immer Schnäppchen machen, es gibt hier immer einige Zwangsversteigerungen.
Da kann man echt glück haben. Oder je nachdem Pech, weil viele wissen was gute Versteigerungen sind, und die wegschnappen.

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Ja das stimmt. Bei ner Versteigerung hat ne Bekannte zugeschlagen. Gut is halt auch wenn man viele Leute kennt und informiert wird wenn einer verkauft oder so. Oder wenn er erbt. Generell ist die Nachfrage hier so riesig dass man von Schnäppchen erst erfährst wenn sie weg sind

Evtl ziehen meine Eltern aber in 2 Jahren aus Platz- und Altersgründen in ne Wohnung und dann könnte ich das Haus haben. Im Grunde bin ich aber, solange noch kein Kind da ist, mit der 4Zimmerwohnung auch zufrieden

Bei den meisten Schnäppchen die du da machen kannst ist aber noch viel zu tun. Wenn du das selber machen kannst loht sich das wohl. Aber wenn du für alles einen Handwerker bestellst machst du damit auch kein gutes Geschäft

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Irgendwas ist echt immer. In Stadtnähe is halt es oft Wucher. Da beneidet man Hauke mit seinem Schnäppchen manchmal :slight_smile:

Wenn der Metzger schon das Leberkäsbrötchen fertig macht wenn er dich auf seinen Laden zulaufen sieht sollte man sich vielleicht mal Gedanken über die Ernährung machen. :sweat_smile:

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Das ist wohl wahr. Dafür hast du dich dann aber auch auf 25 Jahre oder mehr gebunden (ich weiß das man das Haus natürlich auch wieder verkaufen kann aber das ist dann meist ein Minusgeschäft). Und wo Hauke wohnt möchte ich nichtmal tot übern Zaun hängen

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Wieso sollte denn die Auflassung nicht klappen? wenn alles so abläuft wie besprochen, bekommt der Notar doch gar nichts mit.

Ich hab auch nie behauptet dass ich es so machen würde. Es war einfach nur ein Witz aufgrund eben dieser Fallkonstellation ausm 2. Semester.

Wo wohnst du denn? Hier (Raum Nordhausen / Harz) ist es zwar um einiges günstiger als in Großstädten, das ist mir klar, aber wir sind einfach 3 Dörfer weiter gezogen und sind somit aus dem Ballungsgebiet raus. Da geht das mit den Preisen noch. Ich mach mal Butter bei die Fische: haben ein Haus gekauft, das '97 neu gebaut wurde. 380m^2 Grundstücks- und ca. 130m^2 Wohnfläche für Kaufpreis von 125.000€. Mit Renovierungskosten etc. haben wir 150.000€ Kredit aufgenommen und zahlen monatlich 600€ ab (zumindest die ersten 10 Jahre). Dafür wohnen wir eben in einem 330 Seelen-Dorf ohne Bäcker, Fleischer, Kneipe, Mobilfunkempfang etc. :smiley: Aber 12km bis zur Arbeit, bzw. bei meiner Freundin 5km. Hier ist zwar der Hund begraben, aber dafür schaue ich aus dem Fenster / vom Balkon direkt auf den Wald mit einer starken Wildpopulation (u.A. 2 Albinorehe). Das ist quasi immer wie Urlaub :smiley:

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Musst du halt vorher kalkulieren. Damit ihr auch mal was lernt, schaut euch Schnäppchenhäuser auf RTL2 an, da sieht man wie es richtig geht :gunnar:

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