Die 19. Legislaturperiode - II

Solche Sachen sind es, die mich wirklich an der europäischen Idee zweifeln lassen … Die EU ist da keinen Deut besser als zB. die USA und ihre Mauerpolitik an der mexikanischen Grenze.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD schreibt ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Bundestag vor.

Dieser Koalitionsvertrag ist so dumm…

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Was hätte das Zustimmen gebracht? Der Antrag war ohne Mehrheit.

Man hätte ein Zeichen setzen können und gleichzeitig versuchen, etwas auszuhandeln.

Die Türkei gilt als sicherer Drittstaat. Welche Rechte sollen dort durch Griechenland verletzt werden?

Die Menschen kommen nicht aus der Türkei.

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Aber sie kommen durch die Türkei.

zum beispiel verstößt das aussetzen der annahme von asylanträgen gegen europäisches recht.
die aussetzung von asylrecht vertößt darüber hinaus gegen menschenrecht.
ein weiteres beispiel ist die gefährdung von menschenleben bei der gewaltsamen hinderung von überfüllten schlauchbooten an rettendes ufer oder schiffe zu gelangen.

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Seit wann zählen Transitländer außerhalb der EU statt Herkunftsländern, heißt ja nicht umsonst “Sicherer Herkunftsstaat”. Ist natürlich ein netter Kniff, um sich sämtlicher Flüchtlingsproblematiken zu erledigen.

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Zu der ganzen Sache möchte ich eines meiner Lieblingszitate bringen:

Ich rappe nur von Gewalt, ihr begeht Menschenrechtsverletzung
Doch was schätzt du, wer erfährt wohl mehr soziale Ächtung?

Wer Asyl beantragen will, muss dies an den dafür vorgesehenen Stellen tun. Es ist ein umstrittenes Urteil […]

das hat nichts damit zu tun, was ich geschrieben habe,

nämlich dass das aussetzen von asylrecht gegen EU-recht verstößt, wie vom europäischen gerichtshof für menschenrechte erst im februar entschieden wurde. demnach müssen eu-staaten einen effektiven zugang zu ihrem asylverfahren sicherstellen.

ebenfalls hat der artikel nichts mit der mutwilligen gefährdung von menschenleben der griechischen küstenwache oder marine zu tun.

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Darauf bezieht sich der Artikel in der Züricher Zeitung.

Natürlich. Das ist nur nicht von einem Tag auf den anderen möglich. Es gibt da ja keine geordnete Schlange. Ein Sachbearbeiter ohne Helm würde da nicht lange stehen können. (sorry wenn die Formulierung unglücklich ist)

In dem Artikel in der Züricher Zeitung steht auch:

Das Gericht schaffe einen Anreiz, an den Aussengrenzen in stabilen Ländern wie Marokko oder der Türkei Anlaufstellen einzurichten.

Nach dem Abschnitt auf den du dich in der Badischen Zeitung beziehst steht auch:

Können auch Flüchtlinge, die schon länger in der Türkei leben, an der Grenze Asyl zu beantragen? (sic!)
Ja. Der Asylantrag ist aber unzulässig, wenn die Türkei als “erster Asylstaat” oder als “sicherer Drittstaat” gilt. Dann könnte der Flüchtling laut EU-Recht in die Türkei zurückgeschickt werden – ohne Prüfung der Situation im Heimatstaat. Der Flüchtling hat aber Anspruch auf die Prüfung, ob die Türkei die Anforderungen als “erster Asylstaat” oder “sicherer Drittstaat” erfüllt.

Zumal die Menschen dort gerade instrumentalisiert werden und die EU die Langzeitfolgen jeder Entscheidung im Auge behalten muss.

Das ganze ist aber kein Grundsatzurteil, sprich es zählt nur für diesen Fall und ist nicht auf andere zu übertragen.

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Hast du eine Quelle dazu? In dem Artikel steht:

Das Urteil […] ist bahnbrechend. Und mit Blick auf die Lage an der griechischen Grenze ist es bedeutsam:

Interessant, wie du versuchst die unzulässige Gewaltanwendung einfach hinten runter fallen zu lassen

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das ist falsch.

man hatte 5 jahre zeit.
man hat es nur vorgezogen der türke 6 milliarden zu geben, damit sie die migrationsproblematik für die eu löst.

und nichts desto trotz ist asylrecht nicht nur EU- sondern auch menschenrecht, dessen zugang gewährleistet sein muss - egal ob da 3 in der schlange stehen oder 3,5 millionen in der türkei warten.

ich beziehe mich ausdrücklich auf deine ausdrückliche nachfrage hin über mehrere posts hinweg auf das aussetzen der annahme von asylanträgen und die anwendung von gewalt unter gefährdung von menschenleben.
das ignorierst du halt.
ob der asylantrag dann zulässig ist oder nicht, muss natürlich geprüft werden. und im zweifel muss dem antragsteller auch das recht zugesprochen werden, dagegen rechtlich vorzugehen. ganz normale rechtstaatliche praktik.
warum sollte man diese rechte ausgerechnet gewissen menschen nicht gewähren?

menschen dürfen nicht als objekte benutzt werden,
auch nicht von der EU.

was du schreibst ist ein freibrief für alle, die asylrecht einfach aussetzen wollen, und menschen gewaltsam unter gefährdung ihrer leben am asylgesuch hindern.

ich frag mich, wie die meinung darüber wäre, hätte man 89 über die menschen der DDR so geurteilt?

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Wäre es ein Grundsatz urteil würde es so da stehen, tut es aber. Kein Gericht der Welt würde im Asylrecht Grundsatzurteile schaffen.

Und es hat nichts mit dem Griechischen Fall zu tun, weil es im aktuell Fall für die Flüchtenden keine Möglichkeit gibt anders Asyl zu beantragen.

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Ich gehe zunächst auf die Kernaspekte der Diskussion ein. Das Thema der „unzulässigen Gewaltanwendung“ ist ein großes Fass, dass man sogar innerhalb Deutschlands diskutieren kann. Das ist wahrscheinlich auch nicht so einfach zu beurteilen, wann z.B. Tränengas als fahrlässige Körperverletzung zu verurteilen ist. Dafür gibt es Juristen.

Gezielt abgeschlossene gummigeschosse sind dann doch noch eine etwas andere Liga als tränengas :slight_smile: