Die 19. Legislaturperiode - III

Bei deutschen Straftätern muss man akzeptieren, dass sie nach der Haftstrafe wieder freikommen und ein mehr oder weniger großes Risiko besteht, dass sie erneut Straftaten begehen.

Das muss man bei Flüchtlingen/Asylbewerbern nicht, weil man sie abschieben kann. Was auch - wie bereits oben erwähnt - von Gerichten bestätigt ist, dass solche Leute ihr Anrecht auf Asyl verlieren können.

Nein, muss man nicht… Es gibt anschließende Sicherheitsverwahrung oder Verwahrung in psychiatrischen Anstalten…

Durch das stattgegebene Asylrecht, hat der deutsche Staat die Aufgabe übernommen den Menschen unter seine Fitiche zu nehmen und ihn in jeder Lage seines Lebens wie einen normalen Bürger in Deutschland zu behandeln. Man kann ihn nicht einfach wie einen Pudel der dir mal aufs Sofa gepisst hat, einfach an der nächsten Tankstelle aussetzen.

Du scheinst eher ein generelles Problem mit dem Menschenrechten Asyl zu haben, und ein Straftäter ist immer noch ein Mensch…

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Das passiert nur in Ausnahmefällen. Das sind nur ein paar Hundert Leute, die derzeit in Sicherheitsverwahrung sitzen.

:see_no_evil::hear_no_evil:

Und das sind genau die Fälle, bei denen klar ist, dass man weitere Opfer nicht ausschließen kann… Wieso sollte es also bei Menschen mit Asyl ein größeres Problem geben, als bei allen anderen…

Wenn wir keine deutschen Staatsbürger nach Syrien schicken, wenn sie straffällig geworden wurden, dann sehe ich keinen Grund warum das mit Menschen mit Asyl passieren soll. Das Grundgesetz ist da für mich eindeutig. Alle Menschen haben dieselbe Würde und es gibt keine Diskriminierung wegen der Herkunft…

:beansweat:

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Ich will ja nichts sagen, aber so weit ich weiß, hat man sein Asylrecht verwirkt, wenn man sich eines dieser Verbrechen schuldig gemacht hat und so pauschal wie du es tust, kann man auch nicht behauptet das es für die betreffende Person eine Todesstrafe ist.

Wenn du weißt dass das Leben des Menschen in seiner Heimat in Gefahr ist und man damit rechnen muss, dass er dort umkommt, und du in dort hinschickst, weil er in deinen Regeln ein Krimineller ist, dann ist das eine Verurteilung zum Tode…

Und deshalb ist das auch nicht erlaubt. Die Aberkennung des Asylgrundrechts geht nicht einfach nur so nebenbei, wenn jemand einen Kinderriegel gestohlen hat. Das GG lässt das nur zu, wenn es darum geht, dass das Asylrecht dazu missbraucht wird, um einen Terroranschlag zu planen. Und das kann kein Amtsrichter, sondern dazu braucht es ein eigenes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, siehe Art. 18 GG.

Und selbst dann stellt das EuGH in seinem Urteil von 2019 heraus, dass ein Mensch mit Asyl trotz Aberkennung immer noch ein Flüchtling ist, dem Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht, und er nicht abgeschoben werden darf, wenn sein Leben im Heimatland in Gefahr ist.

Es ist eben unmenschlich, einem der seinen Schutz untersteht, in Lebensgefahr zurück in seine Misere zu schicken.

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Also ich denke, dass man sich die Menschen vorher Gedanken darüber machen sollten, ob sie Menschen ermorden oder vergewaltigen in dem Land das ihnen Schutz gewährt. Da habe ich tatsächlich nicht wirklich viel Mitleid. Ich denke sich an solche Regeln zu halten sollte nicht so schwer sein.

na dann tut es mir leid, dass bei dir es an grundsätzlichen Verständnis und Empathie für Menschenrechte mangelt. Warum dann nicht gleich die Finger und andere Körperteile abhacken. Hätte er sich auch mal überlegen können, bevor er das gemacht hat. Wer kennt es nicht, dass viele Kriminelle sich Sachen überlegen und Jura studieren, bevor sie kriminell werden…

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Ja, Strafen schrecken sehr gut ab, wie man ja bei der Todessrafe in den USA sieht.
Meine Güte…

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Es geht mir eher um das Prinzip, wenn ich Schutz in einem Land bekomme, dann sollte das letzte sein woran ich denke Menschen zu ermorden oder zu vergewaltigen. Ich finde es einfach nur konsequent das man diesen Menschen bei solchen Straftaten das Recht auf Schutz in unserem Land wieder entzogen werden sollte.

In dem speziellen Fall fehlt mir tatsächlich an Empathie. Also man braucht glaube ich auch kein Jurastudium um zu erkennen das Mord und Vergewaltigung ein no Go sind…

kein Problem, einfach noch einmal in die Schule… Aber da kann man auch froh sein, dass dir keine gesellschaftliche Aufgabe übertragen wird, die eine uneingeschränkte Empathie gegenüber Menschen erfordert…

Na du meinst, dass die ja wissen sollen, was das Strafmaß ist. Und hey eigentlich weiß jeder dass Mord ein no Go ist, und deshalb passiert es ja auch nicht…

Ändert nichts an der Aussage meines Beitrages. Das was du beschreibst ist der gleiche Effekt, nämlich Abschreckung.

Ich finde ja deine Relativierung von Mord ein wenig erschreckend. Das passiert sicher nicht einfach mal so.

Und dann schickst du diese Menschen lieber Auge um Auge, Zahn um Zahn in den eventuellen sicheren Tod?
Diese Entscheidung würde ich persönlich bei keinem Menschen mir erlauben…

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Ich sage, dass Mord auch dann passiert, wenn Menschen wissen was sie tun und es ihnen egal ist, was sie erwarten können. Sie deshalb grausam hinrichten zu lassen, kann ja nicht die Logik sein und auch Mörder und Vergewaltiger bleiben Menschen. Mein Gott.

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Das ist halt auch nur eine Vermutung deinerseits.

Wieso Vermutung? Wenn du jemanden in ein Land schickst indem der Terror herrscht und viele Menschen tagtäglich an einem Bombenanschlag ect sterben kommt das einem Todesurteil schon ziemlich nahe!