Die 19. Legislaturperiode - III

Kommt auf den Einzelfall an.

Solange es nur wenige Hotels machen, finde ich das ganze ja ok, oder wenn es an einem bestimmten Konzept liegt.
Dass das FKK Hotel X zb keine Kinder erlaubt, oder ein Hotel auf Rügen, dass speziell nur 10 Hochzeitssuiten für Paare auf Hochzeitsreisen hat, da kann ich sowas schon verstehen.

Problematisch würde es eben werden, wenn die Hoteliers merken, dass solche Hotels extrem gut laufen und auf einmal immer mehr Hotels darauf umstellen so dass auf einmal normale Familien Probleme hätten, eine Unterkunft zu finden.

Wobei ich mich frage, ob das ganze Rein Formell nicht gegen das antidiskriminierungsgesetz verstößt, da hier ja aufgrund des alters benachteiligt wird, da man Menschen unterhalb eines gewissen Alters den Zugang verwehrt.

denke sobald dagegen einer Klagt, würde das ganz schnell zu Ende sein.

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Haben ist besser als brauchen. Vor allem wenn man es nicht selber zahlt.

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https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-08/wahlrechtsreform-cdu-spd-koalition-wahlrecht-bundestag-verkleinerung-parlament

tja, für die SPD gilt halt auch nur die staatsmännigkeit, wenns parlaments- und ministerplätze bringt. das die CDU hingegen den mit abstand egoistischsten vorschlag einbringt, ist hingegen reichlich wenig überraschend.

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Ist doch schon vor Gericht gelandet.

Ein Wellnesshotel in Brandenburg darf sich als “Erwachsenenhotel” ausrichten und Kinder und Jugendliche generell als Gäste ablehnen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Betroffenen würden wegen ihres Alters zwar benachteiligt, für die unterschiedliche Behandlung gebe es aber einen sachlichen Grund. Damit sei sie gerechtfertigt.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/07/Brandenburg-Hotel-Kinder-Jugendliche-ablehnen-Wellness-Erwachsene.html

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Ah ok, danke für die Info.

Sie wollen nur das beste für das land, und das ist aus ihrer Sicht die cdu :sweat_smile:

Spaß beiseite, ich finde das ein solches Thema nicht in zeiten einer Regierung fair beschlossen werden kann.
Das sollen sie machen wenn die nächste wahl schon vor der tür steht und Illoyalität keine negativen Fragen mehr hätte.
Dann haben wir eben noch einmal einen „zu“ großen bundestag, bei sowas gilt, besser gut als schnell

man hatte 9 Jahre Zeit und hat es nur bis aufs letzte ausgessesen. dein vorschlag geht übrigens gegen die konvention für wahlrecht, nach der änderungen spätestens ein jahr vor der wahl umgesetzt werden müssen.

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Kann man die nächste Wahl nicht einfach anfechten, wenn sich da seit 9 Jahren wissentlich und willentlich nichts passiert?
Schließlich ist das ja mutwillig um keinerlei machtverlust zu erleiden.

das wahlrecht ist in seiner jetzigen form verfassungsgemäß, von daher gibt es rechtlich da keine handhabe gegen. das ziel der parlamentsverkleinerung ist ja eher ein organisatorisches bzw strukturelles.

Hat nicht das Verfassungsgericht sogar schon geurteilt?

Keine Ahnung welche Instanz da wirklich was machen kann. Wahrscheinlich nur der Bundespräsident.

Da hat doch das Verfassungsgericht schon gegenteiliges geurteilt, oder irre ich da? Deswegen wollen/müssen sie ja überhaupt das Recht ändern.

Ja, ich sehe schon wo der Fehler meines Denkens ist.
Die Wahl an sich hat nichts mit der Problematik zu tun.

Da solche Themen eigentlich immer über alle Parteien hinweg angegangen werden, ist es egal wer gerade wie in der Regierung sitzt.

das jetzige wahlrecht ist das resultat dessen, dass das Verfassungsgericht die verhältniswahl über die mehrheitswahl gestellt hat, nur deswegen bzw weil im wahlrecht dann keine reduzierung der direktmandate vorgenommen wurde, kam es überhaupt zu dieser aufblähung.

Sind wir ehrlich, jede Partei versucht für sich das optimale rauszuholen und deswegen ist es jetzt zu dem Kompromisschen gekommen und man hat das Problem wieder weiter geschoben. Da ist jetzt nicht nur eine Partei dran schuld.

nein, in diesem fall zwei, SPD und CDU. die demokratischen oppositionsparteien haben einen sehr guten, abstimmungsreifen vorschlag vorgelegt, der von den regierungsparteien jedoch aktiv blockiert wurde.

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nein tut er nicht:

nur dass GGR einen vorschlag vorgelegt hat, dem auch die spd vermutlich zustimmen würde, oder auf dessen basis sie verhandeln würden, wenn sie nicht in einer koalition mit den reformverweigerern der cdu wären

deine antwort hat nichts mit meinem zitat zu tun?

Das BVerfG hat nicht die Verhältniswahl über die Mehrheitswahl gestellt, sondern festgestellt, dass das aktuell Wahlgesetz eine Verhältniswahl vorschreibt (§1 Bundeswahlgesetz).

Die Oppositionsparteien möchten jetzt natürlich, aufgrund der Tatsache das sie so gut wie nie einen Wahlkreis gewinnen, die Bedeutung der Direktkandidaten möglichst stark beschneiden, weswegen sicherlich nicht von einem “ausgewogenen” Vorschlag gesprochen werden kann, zumal selbst das BVerfG festgestellt hat, dass bis zu 14 unausgeglichene Direktmandate pro Partei zulässig wären.