Die 19. Legislaturperiode - III

Ähm, doch. Gerade Länder und Kommunen sind für Schutzsuchende zuständig. Länder und Kommunen kümmern sich um die Erstaufnahme. Die Verteilung auf Wohnungen, Deutschkursen oder Helfen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen. Der Bund macht einen scheiß in der Frage. Deswegen ist es ja so bescheuert, dass er sich über den Willen von Ländern und Kommunen hinwegsetzt. Der Bund ist davon kaum betroffen, was mit den Schutzsuchenden passiert. Die Länder und vor allem die Kommunen sind es.

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Welcher Gedanke steckt dahinter, dass manche aus Tradition immer dieselben wählen? Die Personen innerhalb der Parteien ändern sich doch ständig.

Ihr Weltbild aber nur wenig.

Der Bund ist laut Grundgesetz zuständig (Art. 73) und trägt die Kosten :wink:

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Oh, warum haben dann die Länder 2018 4,9 Milliarden für Asylbewerber ausgegeben? :thinking:

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Weil sie das GG offenbar nicht kannten.

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Keine der Parteien ist mehr die, die sie vor 20 Jahren oder so war. Auch die SPD ist nicht mehr die Arbeiterpartei.

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

  1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung;

  2. die Staatsangehörigkeit im Bunde;

  3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;

  4. das Währungs-, Geld- und Münzwesen, Maße und Gewichte sowie die Zeitbestimmung;

5.die Einheit des Zoll- und Handelsgebietes, die Handels- und Schiffahrtsverträge, die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Auslande einschließlich des Zoll- und Grenzschutzes;

5a. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland;

  1. den Luftverkehr;

6a. den Verkehr von Eisenbahnen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (Eisenbahnen des Bundes), den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Erhebung von Entgelten für die Benutzung dieser Schienenwege;

  1. das Postwesen und die Telekommunikation;

  2. die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen;

  3. den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht;

9a. die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht;

  1. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder

a) in der Kriminalpolizei,

b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und

c) zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung;

  1. die Statistik für Bundeszwecke;

  2. das Waffen- und das Sprengstoffrecht;

  3. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen;

  4. die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe.

Welcher dieser Punkte erfasst genau die Migrationsanbgelegenheiten?

Ja, aber das Verhältnis hat sich kaum verändert. Der Stand innerhalb der Gesellschaft ist ähnlich geblieben. Bzw so ausgedrückt: Der Arbeiter wird immer am ehesten ind er SPD glücklich wahlweise Linke. Weder CDU/FDP/Grüne/AfD stützen ihn.

Damit beschäftigen sich Gewohnheitswähler doch nicht. Die sehen maximal Plakate die immer noch schwarz sind. Die Welt ist noch in Ordnung.

Die SPD hat das Pech weniger sture Gewohnheitswähler zu haben als die CDU.

Dieser

Weil sie die Ausgaben vom Bund (zum Großteil) erstattet bekommen?

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Bis auf die FDP die „liberal“ deutlich umdefiniert hat.

Was ungleich der Unterbringung und Versorgung von Eingewanderten ist. :wink:

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Es geht in der aktuellen Frage auch nicht um die Unterbringung und Versorgung von Migranten, sondern um die Frage, ob Länder und Kommunen ohne Zustimmung des Bundes Menschen die Einwanderung nach Deutschland ermöglichen dürfen.

Diese Frage beantwortet der entsprechende Artikel im Grundgesetz eindeutig, weswegen die Programme der Länder und Kommunen halt auch nicht umgesetzt werden :woman_shrugging:

PS: Unterbringung etc. ist dann Artikel 74, konkurrierende Gesetzgebung. Da es ein Bundesgesetz gibt hat auch hier der Bund die Zuständigkeit.

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Aber im Falle der 400 bescheinigten Asylsuchenden dürfen sie das doch schon. Nur blockiert hier der Bund.

Ist so pauschal schlicht nicht korrekt.

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BPB hatte es 2015 mit EU, Bund, Länder und Kommunen mal schön aufgeschrieben:

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Die Zuteilung der Einreisegenehmigung auf die jeweiligen Personen nimmt der Bund vor.

Die der Bund problemlos geben könnte, denn rechtlich spricht ja nichts dagegen und Platz haben die Länder und Kommunen ja genug. So gesehen beugt der Bund hier gerade geltendes Recht.

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Welches Recht beugt der Bund?

Genfer Flüchtlingsconvention. Schließlich ist das Asylrecht kein „Ja wenn ihr wollt könnt ihr sie aufnehmen.“, sondern ein rechtlicher Anspruch jener, die einen positiven Asylbescheid bekommen haben.

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