Wobei das nun wirklich kein maßstab ist, über Verfassungsmäßigkeit entscheidet einzig und allein das bverfg, egal wie expertig ein experte ist, sein wort ist schlichtweg egal.
Was gilt ist die auslegung der Mehrheit der Verfassungsrichter.
Eigentlich macht das ja quasi der Bundespräsident
Ein extra prozess wäre An sich möglich, man müsste das bverfg in den gesetzgebungsprozess einbinden, aber das würde das Gericht zusätzlich überlasten.
Und gleichzeitig wäre es ein Instrument mit dem man ungeliebte Gesetze zusätzlich verlangsamen kann, und das schreit förmlich nach missbrauch.
Stell dir mal vor in der letzten Legislaturperiode hätte die afd, damals stärkste kraft der Opposition, dieses Instrument gehabt…
Der letzte Bundespräsident, der das gemacht hat war Horst Köhler. Was auch der letzte Bundespräsident war, vor dem ich Respekt hatte. Danach kamen nur noch Flachpfeifen.
Wie oben schon mal gesagt, der aktuell stattfindende Missbrauch ist aus meiner Sich deutlich schlimmer. Wir hatten jetzt 6 (?) Jahre in Bayern, wo Leute auf Basis eines Verfassungswidrigen Gesetzes überwacht werden konnten. Das wiegt doch sehr viel schlimmer, als wenn eine Partei versucht Gesetzesprozesse zu verlangsamen. Und ja, wenn die AfD so ein Mittel gehabt hätte, wäre das bestimmt ziemlich nervig geworden. Aber das ist für mich kein Argument gegen das Mittel an sich.
Was die Überlastung angeht, ja sehe ich da einen sehr validen Punkt. Das ist aber auch keiner, der einzig deswegen entstehen würde, sondern der bereits existiert und den man unabhängig davon sowie so lösen sollte.
Man könnte es auch dahingehend ändern, dass wenn eine Klage bei dem Verfassungsgericht zugelassen wurde das Gesetz oder die Änderungen ausgesetzt werden muss. Dann wird zumindest der Schaden begrenzt bis ein Urteil gesprochen wird.
An Grenzen zu operieren finde ich grundsätzlich in Ordnung. Wenn es hier nun um Klimaschutz gehen würde und dort das rechtlich maximale herauszuholen, wäre der Tenor vermutlich anders.
Wann wurden die klagen denn eingereicht? eigentlich haben solche gesetze ja immer ne vorlaufzeit in denen sie verkündet aber noch nicht in kraft getreten sind.
wenn man da schon geklagt hätte, und das bverfg schneller wäre, hättest du quasi dein instrument.
von ein oder zwei jahren.
ds war das gesetz gegen hasskriminalität und rechtsextremismus, bei dem ua das netzdg verhärtet werden sollte. teile sind nachträglich noch durchgekommen, aber ein großteil des gesetzes nicht
grundlage war ähnlichkeit zu zuvor in karlsruhe kassierten gesetzen
Also ich bin kein Jurist, aber relativ sicher, dass das nicht geht. Klagen geht (oft) nur wenn man eine geschädigte Person hat, d.h. das Gesetz muss in Kraft treten, jemanden betreffen, die Person dann klagen, und dann meistens auch erst den Weg durch die Instanzen gehen.
Ein direktes „Ich glaube das verabschiedete Gesetz ist verfassungswidrig und rufe das BVerfG (oder ein Landesverfassungsgericht, je nachdem) an“ ist nicht so einfach möglich.
Doch, im Prinzip geht das etwas vereinfacht gesagt so. Du kannst recht „einfach“ eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das Gericht entscheidet dann allerdings ob es zu einem Verfahren kommt.
Also wenn ich mir das so durchlese, ist eben schon meistens zuerst eine Erschöpfung anderer Instanzen notwendig. Nicht immer, aber generell schon.
Parteien haben da andere Möglichkeiten als Privatpersonen. Allerdings kann man sich da ja auch nicht unbedingt darauf verlassen, dass Gesetze so schnell kontrolliert. Brauch außerdem beim Bundestag 25% der Abgeordneten so wie ich das gelesen habe.
Ja, ok es schien es ging darum was die Gesellschaft generell an Möglichkeiten hat, sich gegen von der Parlamentsmehrheit geschaffenen Gesetze zu wehren.