Die 20. Legislaturperiode (Teil 1)

Ich kann die Forderung einerseits verstehen, andererseits weiß ich nicht, wie das den Prozess der Entstehung eines Gesetzes in die Länge zieht. Was ist, wenn in einer Notlage ein Gesetz erlassen werden muss, bei dem man auf die schnelle nicht ansehen kann, ob es Verfassungkonform ist? Dazu kommt halt auch, dass Gesetze interpretierbar sind.

Du meinst Wahlen? Oder wie sähe eine solche Strafe aus?

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Spontan würd mir einfallen, dass die verantwortliche Person (Minister*innen z.B.) ausm Amt gekickt werden muss.

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Ich glaube kaum, dass das noch mit der Gewaltenteilung vereinbar ist, wenn die vom Regierungschef als oberster der Exekutive, nun auf einmal die Judikative in eins der obersten Rechte eingreifen kann. Eine Macht, die missbraucht werden könnte.

Ich denke, das sollte dann eher ein Auftrag an das Volk und die vierte Gewalt sein, diesen Rücktritt mit ihrer Macht über das Wahlrecht zu erwirken, als dass das BVerfG auf einmal ein Berufsverbot aussprechen soll als Strafgericht.

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Die Gewaltenteilung ist im Parlamentarismus sowieso nur sehr bedingt gegeben. Aber ja, problematisch ist die Methode sicher und ist alles andere als gut durchdacht. Aber ieine Methode muss gefunden werden.

Ich halte demokratische Kontrolle auch für den besten solchen Mechanismus, den wir haben. Den muss der Demos dann eben auch wahrnehmen.

Die Autofahrer werden ja versorgt, was kümmert uns da noch der ÖPNV :sadsimon:

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Wie Habeck einfach mal den besten Job macht.

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Wtf

Hmm?

Das ist krass.
Die polnische Wirtschaftministerin Anna Moskwa ist gerade aber mal wirklich nicht zu beneiden mit dem Namen D:

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Hätte nicht damit gerechnet dass man so schnell unabhängig von Russland werden kann

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Gas bleibt ja erstmal, Öl ist aber schon ein großes Stück des Kuchens.

Mit Öl machen sie richtig derbe viel Geld, daher trifft sie das schon ordentlich.

Schon spannend, wenn die politische Stimmung passt, geht alles auf einmal ganz schnell.

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Das Öl können sie ja nach China verkaufen…

ach…hm.
Chinas Wirtschaft: Die Angst vor dem Absturz ab April | tagesschau.de

Wahlen sind als Korrektiv da doch vollkommen unzureichend. Zum einen, weil es nicht mal eine persönliche Bestrafung ist, sondern (wenn überhaupt) nur die Partei trifft und nicht die jeweiligen Verantwortlichen. Außerdem haben Wahlen keinen sofortigen Effekt, die nächste Wahl in Bayern ist in wie vielen Jahren? Also wie viele Jahre können laute, die (teilweise wissentlich) verfassungswidrige Gesetze erlassen habe, weiter regieren? Und zu guter letzt geht es ja nicht um eine politische Frage, sondern um unsere Verfassung. Es geht um das Grundgerüst unserer Gesellschaft und wenn da jemand dran nagt, sollte man das nicht nur bei „wir wählen sie mal aus dem Amt“ belassen.

Wenn’s nach mir ginge, dürften Leute, die verfassungswidrige Gesetze erlassen (zeitweise) keine politischen Ämter mehr bekleiden dürfen.

Ich finde den aktuell real stattfindenden Machtmissbrauch der Legislative deutlich problematischer als einen eventuellen durch die Judikative. Und man kann mich gerne korrigieren aber ich kann mich nicht erinnern, wann in der Geschichte jemals die Judikative ihre Macht dermaßen missbraucht hätte, dass es in irgendeiner Form Staatsgefährdend gewesen sei.

Es wirkt für mich so, dass du dir das inhaltlich etwas zu einfach vorstellst. Solche Gesetze werden meistens nicht in „böser Absicht“ verfassungswidrig geschrieben und erlassen, weil man meint, dass einem das grade hilft oder man damit schon durchkommt. Juristische Formulierungen und auch die Auslegungen der Verfassungen sind einfach recht kompliziert und nicht so leicht, wie es vllt. auf den ersten Blick scheint. Abgesehen davon kann es für diese Einordnung auch unterschiedliche Auffassungen geben von verschiedenen Experten und verschiedenen Richtern. Selbst die Richter an den Gerichten stimmen dafür nicht jedes mal einheitlich ab.

Hinzukommt das es für sowas auch gar nicht zwingend ein Einzelnen klar zu Verantwortung zu ziehenden gibt. An den Gesetzen schreiben i.d.R. mehrere Leute.

Das zu bestrafen ist einfach nicht sinnvoll. Es zu zu beanstanden dafür gibt es eben die Gerichte.

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Ja und Nein. Sicherlich können Gesetze als verfassungswidrig kassiert werden, die in bester Absicht verfasst wurden und wo es auch nicht so eindeutig war.

Andererseits gibt es aber auch die Fälle wo man es eindeutig drauf anlegt. Vorratsdatenspeicherung z.B. ist mehrfach mit nicht nennenswerten Änderungen eingeführt worden, und dann wieder als verfassungswidrig beurteilt worden. Und da das Gesetz erstmal gilt, dann ein geschädigter gefunden werden, der gesamte Klageprozess durchlaufen werden muss und dann die Feststellung der verfassungswidrigkeit keine relevanten Auswirkungen hat außer, dass das Gesetz dann eben nicht mehr gilt, verleitet eben schon dazu, es im Zweifel eben drauf ankommen zu lassen.
Und effektiv gelten eben auch verfassungswidrige Gesetze oft Jahre.

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