Nein, das Problem ist, dass die Meisten Autofahrer sich nicht an die Regeln halten, weil sie glauben ihnen gehört die Straße allein. Und entsprechend fahren die auch. Wie oft mir als Fahrradfahrer schon die Vorfahrt genommen wurde, grundlos angehubt wurde, von zum engen Überholen will ich gar nicht erst reden. Mich hat sogar schon mal ein Fahrlehrer als er eine Fahrschülerin dabei hatte angekackt (ist langsam links von mir gefahren) warum ich denn nicht rechts am Straßenrand fahre. Ein Fahrlehrer, der es eigentlich besser wissen müsste. Aber man bringt lieber seinen Schülern bei „Dir gehört die Straße und alle anderen müssen sich unterordnen.“
Das häufigste Vergehen von Fahrradfahrern ist übrigens das fahren auf dem Bürgersteig. Warum machen die das wohl? Wahrscheinlich weil sie keine Lust haben umgefahren zu werden. Und nochmal, die Fehler die Fahrradfahrer machen sind weitaus seltener tödlich oder verursachen Unfälle als die von Autofahrer. Die meisten Fahrradfahrer machen auch keine Fehler oder riskante Manöver, die sie selbst verletzten könnten, weil die halt nicht wie Autofahrer hinter einer sicheren Karosserie sitzen.
Aber ja, lasst mal lieber über Fahrradfahrer und Fußgänger diskutieren. Quasi eins zu eins die „aber Linksextremismus“ Debatte. Es gibt vor allem ein Problem. Und wenn das gelöst ist, können wir gerne auch die anderen angehen.
Was mmn ein absoluter mythos ist der nix mit der Realität zu tun hat.
Vorfahrt nehmen können radfahrer aber auch ziemlich gut.
Aber einsame sipitze sind da auch die motoradfahrer.
Fahr mal nach münster, da wirst du sehen wie gängig das bek fahrradfahrern ist.
Da haben sie halt trotzdem nix zu suchen weil sie da die sind die umfahren.
Die Diskussion hast du gestartet ich habe nur gesagt, dass alle verkehrsregeln kennen müssen, weil es dadurch für alle sicherer wird.
stimmt so pauschal halt auch nicht, weil
Gilt auch für Radfahrer. WIe weit rechts es sein muss, ist wiederum Auslegungssache bzw. von den Umständen abhängig, aber pauschal „Mitte“ stimmt nicht.
Bin selbst leidenschaftlicher Radfahrer, aber die „Typen“ gibt es auf beiden Seiten - Auto- und Radfahrer (und vorbeugend: Ja, Autofahrer sind aber gefährlicher. Das ist klar)
Das war bein uns ein feuchter witz, du fährst dreimal im kreis dann sagt ein polizist was du falsch gemacht hast und fertig. Und das in der zweiten klasse, das bringt halt so garnichts
So natürlich nicht. Bei uns wars in der 4ten. Wir hatten erst einen schriftlichen Test (zum Ankreuzeln), dann mussten wir ne 20min Strecke durchn Ort fahren, von der Schule weg über mehrere Kreuzungen und wieder zurück. An jeder Kreuzung waren Leute von der Polizei, die alles begutachtet haben.
Und vor den Prüfungen hatten wir mehrere Einheiten über Verkehrssicherheit (da waren z.B. Bremswege ein Thema), Verkehrsregeln, rudimentäre Erste Hilfe (was man halt so 9-10jährigen zumuten kann).
Gerade bei Vorfahrtsregeln war ich in der Fahrschule geschockt, wie da wirklich kaum jemand die Regeln konnte. Ich saß da und hab mich extrem gelangweilt, weil ich das ja alles noch von diesem Fahrradtraining in der Grundschule konnte.
Das Rechtsfahrgebot bezieht sich darauf, dass man die rechte Fahrspur benutzt, wenn es 2 oder mehr gibt. Und das gilt innerorts nicht mal, da kann man die Fahrspur frei wählen. Und bei Fahrradfahrern geht es da hauptsächlich um die Nutzung von Radwegen. Wenn es um das möglichst rechts fahren geht, gab es dazu auch schon Gerichtsentscheidungen, wie weit der Fahrradfahrer rechts fahren muss. Denn er hat nämlich nicht nur gegenüber Autofahrern, sondern eben auch gegenüber Fußgängern oder Parkenden Autos Abstände einzuhalten.
OLG Celle, Az. 5 U 327/86
Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn ein Radfahrer nur 40 cm Seitenabstand zu parkenden Autos einhält. Kommt es zu einer Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autotür, trifft den Autofahrer die alleinige Schuld.
Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehwegs seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt.
LG Berlin, Az. 24 O 466/95
Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann.
Ein Radfahrer, der an einem haltenden Kfz vorbeifährt, hat grundsätzlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, weil er - sofern das Kfz nicht erkennbar unbesetzt ist - stets damit rechnen muss, dass die Fahrertür zur Fahrbahn hin geöffnet wird.
OLG Jena, Az. 5 U 596/06
80-90 cm Seitenabstand zu einem parkenden Kraftfahrzeug können zu wenig sein. Ein mögliches Mitverschulden des Radfahrers trete jedoch gegenüber dem gravierenden Verstoß des Autofahrers gegen die Sorgfaltspflichten beim Einsteigen zurück.
Same. Wir hatten sogar nen Verkehrsübungsplatz zum Üben und für die Prüfung unter Aufsicht eines Polizisten.
Für mich sind Fahrradprüfung und Schwimmpferdchen so grundlegende Fähigkeiten, die in die Grundschule gehören, die nicht nur auf der Schulbank stattfinden.
Nee
Ja, ich schrieb ja auch:
Wir brauchen bald einen neuen Thread.
Twitter hat entschieden, dass die Bundesregierung zurücktreten muss.
Das trendet doch jeden zweiten Tag
Und wurscht wer regiert und wurscht in welchem Land
Nices Angebot
Nur halt zu teuer es sei denn gibt Jahresticket für 365
Das kommt immer drauf an wo du wohnst und was das lokale Monatsticket kostet.
Und warum sind dann 69 zu teuer?
69€ ist doch viel viel zu teuer, gerade für Menschen denen ein günstiges Ticket helfen soll, sprich einkommensschwache Menschen.
Bei uns kostet eine Monatskarte für den einen Landkreis 75€, aber diese 75€ sind jetzt schon viel zu teuer für Menschen die eigentlich angewiesen sind auf einen günstigen ÖPNV. Denn was bringt einem der Wegfall von Verkehrsverbundgrenzen, wenn man sich die 69€ einfach nicht leisten kann?
Das 9€ Ticket war 2 Dinge zugleich. Extrem billig und landesweiter Nahverkehr.
Der Nachfolger kann nur eines davon sein. Entweder billig oder eben landesweiter Nahverkehr. Und man hat sich offenbar für letzteres entschieden. Vermutlich weil es werbewirksamer ist als ein vergünstigtes Ticket, dass in jedem Verkehrsverbund unterschiedlich viel kosten würde, weil die Kosten für die Betriebe und Leistungen sehr verschieden sind.
bedeutet natürlich Bürokratie, aber eigentlich müsste doch eine Vergünstigung, nur für EInkommensschwache, möglich sein
Achso, ja klar. Aber immernoch besser als gar keine Nachfolgeregelung. Vor allem wenn wir uns daran erinnern, dass es vorher aus manchen Bereichen noch hiess, dass nach dem 9 Euro Ticket die Preise sogar noch ansteigen müssen.