Vor allem muss man nicht so tun als sei die Situation in allen Gegenden Afghanistans gleich. Die Diskussion hatten wir schon bei Syrien. Nur weil in manchen Gebieten wieder Frieden herrscht macht das ein ganzes Land nicht gleich sicher
„Sicher“ ist in dem Falle auch ein sehr dehnbarer Begriff. Das Land ist in dem Sinne „sicher“ (in sehr dicken Anführungszeichen), dass die Taliban da eine stabile Regierung stellen und sich das Land aktuell nicht im Krieg befindet. Aber das geschieht halt zu einem enorm hohen Preis. Komplette Unterdrückung der Bevölkerung, öffentliche Steinigungen und Folter und wenn du eine Frau bist, zeig dich niemals in der Öffentlichkeit.
Ein Interview mit Arne Semsrott über die potentielle Gefahr der Rechtsextremen für den Deutschen Staat
‚‚Zu einigen Themen ließen sich ganze Pro-und-Contra-Debatten schreiben, mit Kretschmer als alleinigem Autor.‘‘
Warum sollte ich CDU wählen um die AFD zu verhindern?
Keine Landes CDU ist doch so nah an dem was sie zu bekämpfen vorgibt.
Man kann nicht einfach Stephan Weil in dieser einen Sache kopieren und auf Erfolg hoffen und gleichzeitig einen Kuschelkurs mit Pegida und der AFD fahren.
Beides geht nicht.
Das ist schon ein unbequemes Geschäftsgebahren für den Hersteller. Ich arbeite in der Baubranche und dort sind regelmäßige Abschlagsrechnungen im Monatstakt die übliche Vorgehensweise.
Bei so hohen Herstellungskosten mit 80 % in Vorleistung zu gehen ist ziemlich risikobehaftet.
Hat sich das in den letzten Jahren geändert? Hier sind nämlich einige Bauunternehmen pleite gegangen weil der Auftraggeber plötzlich zahlungsunfähig waren. Ist aber auch schon 10-15 Jahre her.
Du bekommst ja nicht das Material bezahlt, sondern den Baufortschritt. Dann hast du übertrieben gesagt 100 Schächte bestellt und auf dem Hof stehen, aber erst 10 eingebaut und bezahlt bekommen. Außerdem hast du die Zeit ja auch geblockt für den Auftrag und dann finde mal schnell einen anderen Auftrag.
Also ich rede von Bauvorhaben im Infrastrukturbereich (z.B. wir für die DB), und dort ist das der normale Weg. Und wir bekommen von unseren Subunternehmern auch regelmäßig Rechnungen eingereicht.
Aber wahrscheinlich funktioniert das bei kleineren Bauvorhaben mit kleineren Baufirmen nicht immer reibungslos.
Es gab ja immer wieder die Diskussion dass Schwarzfahren kein Straftatbestand sein sollte.
Gesetzesreform zum Schwarzfahren: Kavaliersdelikt oder Straftat? | tagesschau.de
auch z.B. im Bundestag, auf Antrag der Linken.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-recht-fahrschein-952266
im letzten November gab es nun vom Justizministerium unter Buschmann tatsächlich den Plan das Schwarzfahren zu entkriminalisieren.
Bei der Beförderungserschleichung ist der Unrechtsgehalt so gering, dass es nicht angemessen ist, diese unter Strafe zu stellen. Für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Die Tatbestandsalternative „Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ soll daher durch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand ersetzt werden.
(Quelle)
nun gibt es daran viel Kritik, interessanterweise von zwei Seiten.
Einerseits von Verkehrsbetrieben. Diese sind gegen die Streichung/Abstufung zur Ordnungswidrigkeit
„Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten“, sagt VDV-Präsident Ingo Wortmann auf taz-Anfrage. Die Einnahmeausfälle durch Schwarzfahren summierten sich bundesweit auf 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro. „Das ist kein Pappenstiel – diese enorme Summe fehlt dem ÖPNV in ohnehin prekären Zeiten für Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur und Sicherheit.“
Das ist aber nun auch bekannt als Position.
Es gibt aber auch Kritik aus ganz anderer Seite.
In einem offenen Brief haben vor einigen Tagen über 120 Experten gegen die „Umwandlung“ in eine Ordnungswidrigkeit gewarnt.
Der Brief im Original: https://kriminologie.uni-koeln.de/sites/kriminologie/UzK_2015/bilder/aktuelles/OffenerBrief265a_formatiert_unterschrieben_06.08.2024.pdf
Einerseits finden sie die Streichung richtig, aber die Einstufung als Ordnungswidrigkeit vollkommen falsch. Aus den Gründen:
-
Menschen können auch bei einer Ordnungswidritkeit immer noch inhaftiert werden. (heißt dann statt Ersatzfreiheitsstrafe nun Erzwingungshaft)
-
Noch schlimmer. Bei der bisherigen Ersatzfreiheitsstrafe sind finanzielle Forderungen damit weg. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird die Erzwingungshaft nicht auf die Schulden angerechnet.
Bei der Ersatzfreiheitsstrafe muss man nach der Haft die Geldstrafe nicht mehr bezahlen, bei der Erzwingungshaft dagegen wird die Haft nicht angerechnet, man muss man die Geldbuße nach der Zeit im Gefängnis trotzdem noch bezahlen.
- Der Verwaltungsaufwand, ein Argument gegen die Kriminalisierung, bleibt ebenso hoch
- Es sind dann private Forderungen. Diese werden dann von (dubiosen) Inkassofirmen aufgetrieben.
Dabei summieren sich schnell hohe Mahn- und Inkassogebühren und es erfolgen Meldungen und Einträge bei der Schufa, welche die Kreditwürdigkeit der Betroffenen herabstuft. Das wiederum erschwert die Teilnahme am Warenverkehr und die Suche nach Wohnraum.
Die Experten fordern wenn dann ein ersatzloses Streichen des Paragraphen.
Unter diesen Umständen halten wir eine ersatzlose Streichung des § 265a StGB für angebracht.
Wenn ich das so lese, dann klingt die Idee der Ordnungswidrigkeit ja furchbar, sogar schlechter als der Jetzt-Zustand, vor allem wegen Punkt 2 und Punkt 4.
Wenn es nicht ersatzlos gestrichen wird (was wohl das beste wäre), dann lieber so lassen.
Punkt 2 kommt aber nur zum Tragen wenn nachgewiesen wird das du Zahlen könntest dich aber weigerst, die Erzwingungshaft soll dafür sorgen das du Bezahlst.
Bei Punkt 4 Frage ich mich wie schrecklich es gewesen sein muss als die Inkasso unternehmen vor ein paar Jahren als es noch eine Ordnungswidrigkeit war, in Horden über die Schwarzfahrer hergefallen sind. Achja trifft einen ja auch nur wirklich wenn man Zahlen könnte, es aber nicht tut.
das macht es ja nicht besser und wie gesagt Kriminologen sehen da eine Gefahr
Auch die Kriminologin Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund unterstützt den offenen Brief. Die Pläne des Justizministers seien nicht zu Ende gedacht. Denn Haftstrafen, die vor allem zahlungsunfähige, verarmte Personen treffen, würden dadurch nicht vermieden.
So droht am Ende eines Bußgeldverfahrens statt der „Ersatzfreiheitsstrafe“ die „Erzwingungshaft“. Das hätte für die Betroffenen sogar einen gravierenden Nachteil, betont Graebsch: „Bei der Ersatzfreiheitsstrafe muss man nach der Haft die Geldstrafe nicht mehr bezahlen, bei der Erzwingungshaft dagegen wird die Haft nicht angerechnet, man muss man die Geldbuße nach der Zeit im Gefängnis trotzdem noch bezahlen.“ Die Zahl der Betroffen schätzt sie grob auf etwa 7.000 Fälle pro Jahr.
7000 Fälle sind nicht wenige.
Und dazu noch zu deinem theoretischen Einwand wie das in der Praxis bei den Menschen aussieht
Zwar kann Erzwingungshaft nur angeordnet werden, wenn die Person nicht zahlungsunfähig ist. Dies nachzuweisen ist allerdings für die Gruppe der Betroffenen, die psychisch und physisch hochgradig belastet ist, kaum leistbar.
wenn sie Zahlen könnten es aber nicht tun ist das ihr Problem, wie gesagt wenn sie Zahlen können aber nicht wollen. Warum ist das jetzt ein Problem aber bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten nicht?
Wenn du nachweislich nicht Zahlen kannst kommst du nicht in Erzwingungshaft, weil sie nichts nützt weil du auch wenn du wolltest gar nicht das Geld hast weswegen sie nutzlos wäre.
Aber natürlich ist das schlimmer als jetzt, wenn sie einfach so ins Gefängnis kommen obwohl sie eine evtl. Strafe Zahlen könnten.
Sollen sie doch Falsch parken wenn sie nicht in den Knast wollen
Das klingt wirklich erstmal als würde man den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
Da muss es doch noch juristisch eine andere Lösung geben als diese.
Schwarzfahren zu entkriminalisieren ist halt gleich zusetzen mit, der öpnv wird kostenlos.
Dafür muss es strafen geben, sonst kauft sich doch niemand mehr ein tiket.
Ich glaube du missverstehst was Entkriminalisieren bedeutet.
Das es nicht bestraft wird?
Nein, dass es keine Straftat mehr ist. Wichtiger Unterschied
Es geht darum, dass man dafür nicht ins Gefängnis soll und nicht darum, dass du keine Geldstrafen mehr bekommst.
Statista: Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland auf 12,17 Milliarden Euro.
DER SPIEGEL
Ministerien haben aus dem Jahr 2023 erneut Milliarden übrig
Am meisten Geld hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit 7,7 Milliarden Euro übrig.
Also 2/3 hätten wir schon mal.
Ja das ist vereinfacht… i know