Die 20. Legislaturperiode (Teil 3)

Hat mich nicht davon abgehalten, den AFD-Plakaten in meinem Ort einen schönen Braun-Anstrich zu verpassen…

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Du must die leute halt auch erwischen

Das ist Vandalismus und sogar eine politisch motivierte Straftat (weshalb diese Zahl in Wahljahren gern mal hoch geht). Was man machen kann:

Den Tipp Parteien geben die nett sind und sogenannte „Störer“ Plakate darunter hängen mit Parteilogo. Dann geht es als Wahlplakat durch.

Hat mir mal ein Freund erzählt. :lying_face:

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Dafür haben wir immer unsere sogenannten „Voids“. Das sind „leere“ Plakate, auf die wir dann selbst mit Molotow Marker individuelle Inhalte schreiben können. Damit kann man wunderbar andere Plakate kommentieren.

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Wäre für Faeser ein Knaller im negativen Sinne, wenn es dauerhaft aufgehoben wird, sobald das Hauptverfahren durch ist.

Vor allem wenn Compact dann auf Verdienstausfall und co klagt

Na klasse , das ist nun wieder Wasser auf die Mühlen der Idioten und das kurz vor der Wahl.
Hatte ja die Hoffnung, dass wenn die so ein Verbot ausspricht das auch ordentlich begründet und hinterlegt ist, aber scheint ja nicht so…

edit:

Es könne „nicht abschließend beurteilt werden“, ob „Compact“ den Verbotsgrund der Verfassungsfeindlichkeit erfülle, heißt es im Beschluss des BVerwG. Zudem bestünden Zweifel, ob die vom Innenministerium beanstandeten Beiträge „für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“.

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Man muss aber festhalten, dass das was alle kritisiert hatten bezüglich Vereinsrecht nicht der Grund ist, da sieht das wohl Gericht kein Problem. :eyes: :smiley:

Die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung über das Vereinsrecht zweifelt das Gericht nicht an.

Voraussichtlich wird sie nicht mehr im Amt sein, wenn das Hauptverfahren durch ist, ich glaube dann würde es untergehen.

Wenn die Super Nancy ihr Amt räumen müsste hätte das ganze vielleicht sogar noch was Gutes.

Huch, was plant die Innenministerin denn da?
Natürlich nur in Ausnahmefällen, is klar. Und missbräuchlicher Einsatz ist eh ausgeschlossen, weil das wär ja illegal und die Exekutive macht nix illegales, weil das wäre ja illegal. :kappa:
Da kann man sich dann als Bürger bestimmt auch super gegen wehren, wenn dann einfach schon Tatsachen geschaffen wurden.
Aber hey, wer nichts zu verbergen hat, braucht nichts zu befürchten. :clown_face:

Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, umfasst „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“.

[…]

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.

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und FDP und CDU genießen es auch direkt…
Leider ein riesiges und zurecht befürchtetes Eigentor

auch ein Bärendienst von Faeser für die SPD

Obacht!
Wer was gegen diese Reform hat, hat bestimmt was zu verbergen, sonst hätte man da doch nichts gegen. :brillenbohne:

Pass also lieber auf @Threepwood1 :beannotsure:

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Es geht bei der Aufhebung übrigens gerade rein um die Frage der Pressefreiheit und nicht ob das Magazin Verfassungsfeindlich ist und deswegen eingestellt werden muss.

Aber schön das der ÖRR und seriöse Medien das sofort in der Headline richtig einordnen und nicht für klicks erst mal ein Shistorm gegen Faser mitnehmen :upside_down_face:

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Prima. Sollte die AfD jemals in Regierungsverantwortung kommen, haben ihre Vorgängerregierungen bis dahin vermutlich alle nötigen Gesetze umgesetzt, die sie brauchen, um effektiver gegen Regimekritiker, Andersdenkende etc. vorgehen zu können…

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Afghanische Flüchtlinge machen freiwillig Urlaub im Herkunftsland (was zur Aberkennung des Flüchtlingsstatuts führen kann). Aber Abschiebungen von afghanischen Straftätern dorthin sind nicht möglich, weil es kein sicheres Herkunftsland ist. Kann man sich alles nicht ausdenken.

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Dann muss ich schnell meine Hentai Sammlung vergraben :beanlurk:

Tschernobyl ist für einige auch ein Reiseziel.

Der Sprung von „manche afghanische Flüchtlinge machen dort Urlaub“ zu „es ist damit für alle ein sicheres Herkunftsland“ ist schon bisschen wild.

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