Was ist die Intention hinter so einem Kommentar? Soll das Rechtssystem der Taliban gelobt werden?
Ok, Bayern schiebt jemanden ab der gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Das ist einfach richtig Mist.
Wobei da natürlich weitere Fragen offen sind, denn unter den Abgeschobenen sollen auch Gefährder sein. So würde das eine jetzt auch nicht das andere ausschließen. Amri hatte damals auch viele kleine Dinge auf dem Kerbholz.
Alle Betroffenen sind Männer, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Unter den Abgeschobenen sollen auch Gefährder sein, also Menschen, denen die Sicherheitsbehörden schwerste politisch motivierte Straftaten bis hin zum Anschlag zutrauen. Es ist denkbar, dass manche der abgeschobenen Straftäter zugleich als Gefährder gelten.
Könnte sein aber wissen tun wir es aktuell nicht.
Wie auch immer bleiben in der ganzen Sache so viele Dinge offen und ungeklärt.
Ich will das der Bundesregierung da auf jeden Fall richtig auf die Finger geschaut wird in dem Thema.
Wenn man sie publikumswirksam umbringt, ja.
Wenn sie einfach nur ins hinterland verbracht werden und einfach „verschwunden“,
Aber ja, wenn die BRD da geld zahlt, damit die sie nehmen, werden die Taliban Anführer nicht die goldene Gans töten wollen.
Ergänzend zu Sachsen, weil ich die Formulierung potentiell missverständlich finde: Die FDP ist auch im aktuellen Landtag nicht vertreten, anders als die Linke fliegen die also nicht raus, sondern kommen erneut nicht rein, wenn man so will.
Die 1000€ mussten gezahlt werden, damit man sie überhaupt abschieben kann. Ist halt deutsches Recht.
welches deutsche Recht?
Bitte angeben wo 1000€ für Abschiebungen (also erzwungene Ausreise) gezahlt werden muss.
das hat ganz andere Gründe
Ich hatte das auch eher so verstanden, dass das mehr guter Wille ist. Weil man die Menschen jetzt nicht in ein Land bringen will wo sie keinen kennen, keine Unterkunft haben und nichts zu Essen. Quasi um die erste Zeit über die Runden zu kommen. So stand das auf jeden Fall auf den meisten Medienseiten die ich dazu gelesen habe.
Vor dem Flug bekam offenbar jeder Afghane 1000 Euro Handgeld. Das Geld solle reichen, um den Lebensunterhalt in Afghanistan sechs bis neun Monate bestreiten zu können, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums.
Wenn die Idee ist das Sie aber vorher ein paar Jahre in einem Gefängnis der Taliban verbringen, ist halt ein wenig lächerlich zu denken das diese Geld nicht einfach eingezogen wird.
Ich weiß nicht ob die dort in den Knast kommen. Für Gruppenvergewaltigungen an Frauen wird man bei der Tailban wohl eher gefeiert als eingesperrt.
afaik geht es um folgendes Urteil
https://www.bverwg.de/210422U1C10.21.0
Urteil vom 21.04.2022 -
BVerwG 1 C 10.21ECLI:DE:BVerwG:2022:210422U1C10.21.0
Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot
Leitsätze:
Maßstab für die im Rahmen der Prüfung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK anzustellende Gefahrenprognose ist grundsätzlich, ob der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach seiner Rückkehr, gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen. Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist.
Kann der Rückkehrer Hilfeleistungen in Anspruch nehmen, die eine Verelendung innerhalb eines absehbaren Zeitraums ausschließen, so kann Abschiebungsschutz ausnahmsweise nur dann gewährt werden, wenn bereits zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der letzten behördlichen oder gerichtlichen Tatsachenentscheidung davon auszugehen ist, dass dem Ausländer nach dem Verbrauch der Rückkehrhilfen in einem engen zeitlichen Zusammenhang eine Verelendung mit hoher Wahrscheinlichkeit droht. Je länger der Zeitraum der durch Rückkehrhilfen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit der Verelendung nach diesem Zeitraum sein.
Ob es nun exakt 1.000, 976,78 oder 1045,23 € sein sollen, ist da, glaube ich, nicht der entscheidende Punkt. Sondern „ob der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach seiner Rückkehr, gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“.
Der abschiebende Staat muss für eine bestimmte Zeit die Lebensgrundlage sicher stellen.
Er darf eben nicht einfach - übertrieben dargestellt - in den sicher anschließenden Hungertot abschieben.
Die Antwort liegt wohl in einem Programm des Bundesinnenministeriums mit dem eingängigen Namen REAG/GARP. Die beiden Abkürzungen stehen eigentlich für zwei Projekte: das „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ und das „Government Assisted Repatriation Programme“ – also „Re-Integrations- und Auswanderungsprogramm für Asylsuchende in Deutschland“ sowie „Regierungs-assistiertes Rückführungsprogramm“.
Das Programm soll Menschen, die abgeschoben werden oder freiwillig das Land verlassen, finanziell bei der Ausreise helfen. Außerdem soll so bei ihrer Rückkehr in die Heimat ein finanzielles Polster geschaffen werden. Aktuell ist die Förderung über dieses Programm aufgrund der Situation vor Ort unter anderem für Syrer und Afghanen zwar nicht verfügbar, wird aber laut eines Merkblattes des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) analog durch BAMF und Länder organisiert.
Okey, entschuldige die 1000€ wurden gezahlt damit die Abschiebung nach Art. 3 der EMRK überhaupt möglich ist. Ja das ist ein Einzelurteil gewesen, nur wird man sich gedacht haben „Komm wir zahlen jedem 1000€, dann kann keiner klagen was am Ende noch teurer ist und das Ding ist erledigt.“
https://x.com/replayNIKO/status/1829427887205708204 << dort wird es erklärt und sich auf ein Urteil vom BVerwG bezogen, daher meinte ich deutsches Recht.
Ist es eigentlich deutsches Kulturgut, bei jedem Kleinstbetrag, den man irgendwem gibt, Angst davor zu haben, dass dieser von Terroristen vereinnahmt wird?
#Neidkultur
Wenn es anderen schlechter geht, geht es mir besser.
Alle, die jetzt nach Afghanistan abgeschoben wurden, haben wohl einen großen Teil ihrer Strafe abgesessen.
Ursprünglich sollten 33 Menschen abgeschoben werden, also 5 mehr, meldet DPA.
Drei der fünf Betroffenen seien von den Landesjustizbehörden nicht für die Abschiebung freigegeben worden, weil sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft noch keinen ausreichenden Teil ihrer Haft hierzulande abgesessen hätten. Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit immer betont, Straftäter sollten nur abgeschoben werden, wenn sie einen beträchtlichen Teil (mindestens zwei Drittel) ihrer in Deutschland verhängten Strafe abgesessen hätten.
BILD
Lokale afghanische Reporter berichteten vom Flughafen, die 28 Passagiere des Qatar-Airways-Flug QR7431 seien nach der Landung in Kabul von Sicherheitsbeamten der Taliban abgeführt und in Befragungsräume gebracht worden. Als die Reporter nachfragten, was mit den Abgeschobenen nun passiert, wurden sie nach eigenen Angaben vom Flughafen gedrängt. Grundsätzlich gibt es in Afghanistan keine freie Presse mehr, vor allem Kritik an den herrschenden Taliban ist streng verboten.
(Afghanistan: 28 Verbrecher abgeschoben - Was steckt hinter dem Handgeld und dem Deal mit Katar? - DER SPIEGEL)