Die 20. Legislaturperiode (Teil 3)

Zusammengefasst: Merz regt sich darüber auf, dass Scholz eine Meinung vertritt und einen Antrag unterstützt. Interesting.

Wundert mich nicht, dass Merz das nicht toll findet. Da geht ein Wahlkampfthema für ihn flöten.

Korrigiert mich gerne, aber ich hab es so aufgeschnappt, dass Habeck selbst wohl gar nichts gemacht hat und die bayrische Justiz vor allem wegen der Volksverhetzung selbstständig aktiv geworden ist.

Wurde in Stuttgart schonmal wegen Beamtenbeleidigung angezeigt und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Welcher Paragraph ist es denn? :beanderp:

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Steht doch im Bild-Text der Staatsanwaltschaft drin. Habeck hat den Strafantrag gestellt.

Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „gewöhnliche“ Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB).[1] Eine Ausnahme wurde am 3. April 2021 in das Strafgesetzbuch aufgenommen, als der § 188 StGB auf den Tatbestand der Beleidigung ausgeweitet wurde. Seither kann die „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“ mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wenn sie geeignet ist, das öffentliche Wirken des Beleidigten erheblich zu erschweren.

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Herzer geht es darum das es keine Beamtenbeleidigung gibt, sondern schlicht Beleidigung als Straftat.

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Ah, hab ich was gelernt! Dann lass es mich Umformulieren, bei der Beleidigung von Beamten usw… legt die bayrische Staatsanwaltschaft das wahrscheinlich etwas strenger aus.

Edit: Dachte auch, dass es Beamtenbeleidigung in Bayern gibt.

Hmm okay, das ist mir auch neu. Sehe ich irgendwie kritisch.

Einen Minister öffentlich zu beleidigen, bzw. zu diskreditieren kann tatsächlich ein eigener Straftatbestand sein.

Das sind ja „Personen des politischen Lebens“ im o.g. Sinne des §188 StGB.

Aber einen Polizisten zu beleidigen ist nichts anderes, als jeden anderen Menschen zu beleidigen. Vermutlich haben Polizisten es im Normalfall recht einfach es zu beweisen (weil meist zu zweit) und Gerichte dazu neigen, Polizisten eher zu glauben.

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Gott, ich überles halt echt genau den Satz… ich brauch Wochenende. :sweat_smile:

Ach ich weiß nicht. Finde es per se nicht schlecht, dass Amtsträger in der Öffentlichkeit (als Personen des öffentlichen Lebens) anders geschützt sind.

ist halt die Frage, wie eng man das „erheblich beeinträchtigen des Wirkens“ auslegt.

Reicht es schon den Innenminister einer großen deutschen Stadt als so 1 Pimmel zu bezeichnen?

Ich nicht, auch ein Politiker muss sich nicht jeden Mist gefallen lassen, gut das diese Zeiten endlich vorbei sind. Wir sehen dank AfD, Schwurblern und Co. wohin das selbst auf kommunaler Ebene führen kann, sprich immer weniger Demokraten wollen das machen.

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Ja, aber auch weird, dass Politiker darüber beschließen Politiker mehr zu schützen. Das ist für mich ne Ungleichbehandlung. Ja, ich finde es nicht gut, wenn Politiker so angegangen werden, aber ich möchte mit meiner Menschenwürde doch den gleichen Schutz genießen.

Ich mein, über bestimme andere Personen des öffentlichen Lebens wird teils mehr hergezogen und beleidigt und das darf man dann oder wird weniger bestraft? Wieso?

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Ja nun das stimmt aber ich hab trotzdem nen Beamten beleidigt, wurde dann halt als normale Beleidigung ausgelegt und auch wegen Beleidigung verurteilt. Es wurde jedoch immer wieder das Wort Beamtenbeleidigung erwähnt weil es ein Polizist war. Ist aber auch schon über 10 Jahre her vielleicht war das damals noch so üblich, keine Ahnung :smiley:
Aber hast schon recht gesetzlich gesehen gibts Beamtenbeleidigung nicht.

Der hat das schon lange ausgelagert und ist bei 700 Anzeigen :simonhahaa:

Mehr als ich in meinem Leben Pokemon hatte. :fuerdaswasesseinwill:

Das Habeck-Ding erinnert mich an den Pimmel aus Hamburg, wo’s auch ne Hausdurchsuchung gab. Beides Fälle von Majestätsbeleidigung, die m.M.n abgeschaft gehört.

Das wegen Volksverhetzung ermittelt wird, find ich aber in Ordnung bei der Relativierung der Nazi-Verbrechen.

Die Durchsuchung fand aber in dem Zusammenhang wegen der Volksverhetzung statt, nicht wegen dem Schwachkopf, da ist schon ein Unterschied zum Pimmelgate um Andy Grote.

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