Die 20. Legislaturperiode (Teil 3)

Ja, dann ist der Kontext aber komisch.

Gegen den Lehrer wurden Anzeigen gestellt, diesen muss in so einem Falle dann halt auch nachgegangen werden.

Aus dem Artikel:

Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg gingen deshalb mehrere Anzeigen wegen der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen ein.

Strafrechtlich wurde das Ganze Thema wieder bei Seite gelegt, weil dort das Verfahren eingestellt wurde. Jetzt geht es halt einfach darum, ob er seine Pflichten als Beamter verletzte hat.

Geprüft werden dürfte dabei vor allem, ob der Ex-Lehrer gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben könnte, die auch für Beamten im Ruhestand gilt.

Das Verfahren kann aber erst abgeschlossen werden, nachdem die Landesanwaltschaft die Unterlagen der Staatsanwaltschaft bekommen hat. DIe Staatsanwaltschaft hat bereits festgestellt, dass dem Lehrer die Verbreitung nicht nachgewiesen werden konnte.

Würde mich überraschen, wenn der Landesanwaltschaft das jetzt gelingt.

@Threepwood1

Hab den Fall nicht so detailliert verfolgt. Aber im Spiegel ließt es sich so, dass das Diziplinarverfahren eh schon parrallel zu dem Strafverfahren lief und bis zum Ende des Strafverfahrens ausgesetzt war.

Aus rein Prozessrechtlicher Sicht ist es denke ich normal, dass das Verfahren dann auch zum Abschluss gebracht wird. Ich würde halt aktuell davon ausgehen, dass sie ihm das auch nicht nachweisen können.

Skandalös finde ich es dann, wenn die Behörde sich nach der Entscheidung das Strafverfahren einzustellen, auf einmal dazu entscheiden würde, sie könnten ihm was nachweisen.

»Unser Disziplinarverfahren wird nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nun zeitnah fortgesetzt werden«, sagte ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern.

Detaillierter könne sich die Landesanwaltschaft erst äußern, wenn die Behörde die Akte zum Fall von der Staatsanwaltschaft Regensburg erhalten habe, sagte der Sprecher.

4 „Gefällt mir“

Man konnte ja bis heute nicht mal auch nur ansatzweise belegen, dass das Pamphlet überhaupt von ihm selbst geschrieben wurde.
Stand ist ja meines Wissens nach weiterhin, die Aussage seines Bruders, dass er es geschrieben hat.

Deine Zahlen von der EU-Wahl sind eh etwas komisch. Es gibt dort ja noch keine Sperrklausel und die Piraten haben bspw. nur einen Sitz und nicht 3, obwohl es dort sogar 720 Sitze gibt. Da spielt ja dann auch noch das Auszählverfahren rein und, ab welchem Prozentsatz ein Sitz vergeben wird, was wiederum zu einem geringen Teil dann wieder davon abhängt, wie viele Parteien rein kommen.

Deutschland hat im EU-Parlament ja auch nur 95(?) Sitze oder so. Ich habe die Stimmzahlen genommen und auf 630 Sitze hochgerechnet. Also so getan als hätte das deutsche Volk bei dieser Wahl den eigenen Bundestag ohne Sperrklausel gewählt.

Die NSAfD mal wieder mit allerfeinstem demokratie- und verfassungsfeindlichem Auftreten:

Versteckt ist da eigentlich gar nichts.

3 „Gefällt mir“

Wirklich nicht. Wobei ich irgendwo gelesen hatte, dass das wohl ein (gespiegeltes?) Stock-Foto ist. Wenn das so stimmt sehe ich gute Chancen, dass sie sich da wieder einmal rausreden können. Folgen wird das alles eh keine haben, maximal ihre Opfermentalität stärken :frowning:

Ich stehe gerade echt auf dem Schlauch. In Deutschland hat die Piratenpartei doch noch schlechter abgeschnitten. 0,496% können doch nicht für 3 Sitze reichen

Edit: Doch, ergibt wahrscheinlich doch Sinn. Ich sag ja, ich steh auf dem Schlauch.

Ich sehe ein Almost Beanstalk am Horizont über das Thema Wahlverfahren :stuck_out_tongue:

Ein ehemaliger Lehrer von Aiwanger gibt kurz vor der Wahl ein Schreiben an die SZ weiter mit dem Ziel die freien Wähler zu schaden und so vll eine Koalition mit der CSU zu unterbinden zum Vorteil von Grüne oder SPD.

Zum einen stammt dieses Schreiben nicht von Aiwanger selber sondern von seinem Bruder ( ob das stimmt, wir werdens vll nie erfahren) zum anderen verstößt er damit gegen seine Schweigepflicht.

Ob es den FW geschadet hat oder geholfen kann man nicht mit Sicherheit sagen, vll. hätten diese ja noch mehr Stimmen bekommen.

Ist erstmal nicht bewiesen :person_shrugging:

Lehrer haben eine Schweigepflicht?

Bürgerservice - LDO: § 14 Verschwiegenheitspflicht und Auskunftserteilung (gesetze-bayern.de)

(1) 1Die Lehrkraft hat, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses, über die ihr bei ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 2Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. 3Spannungen und Gegensätze innerhalb der Schule erfordern vertrauliche Behandlung.

Hmm wobei? War der Vorfall nicht offenkundig und an der Schule bekannt?

@Behnson Ein Lehrer an seiner Schule.

ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen

Case closed weil erfüllt :sweat_smile:

1 „Gefällt mir“

Wenn das der Fall gewesen wäre, wozu dann die Ermittlungen? Dann wäre der Fall gleich geschlossen worden.

1 „Gefällt mir“

Ich weiß nicht wie es genau in Bayern ist, aber da es ja eine klare Rechtsradikaleschrift war, fällt es Intern nicht unter die Schweigepflicht, sowas sollte man Melden.

Ob das ganze nun die Schule hätte verlassen dürfen ist eine andere Frage, da spielt sicher mit rein das Aiwanger eine Person des öffentlichen Interesses ist.

2 „Gefällt mir“

Vermutlich, weil die Sachlage nicht immer ganz klar ist.

Wenn es einfach ein öffentlich bekanntes Schreiben an der Schule war, von dem eh alle wussten, fällt es vielleicht gar nicht unter irgendwelche Schweigepflichten?

Keine Ahnung, so sehr interessiere ich mich fürs Beamtenrecht nicht. Aber da bisher niemand ermittelt werden konnte, der sicher diesen Brief veröffentlicht hat, gehe ich weiterhin davon aus, dass das andere Verfahren auch im Nichts enden wird.

Das der Staat hier rechtlich nachfassen muss, sehe ich auf der einen Seite ja eh ein. Das ich es als moralisch hochgradig korrekt finde, solche Sachen zu veröffentlichen, muss ja nicht geltendes Recht sein.

Aber Recht ist halt auch nicht Moral und anders rum.

1 „Gefällt mir“

Er wurde doch erwischt, somit war es intern bekannt und er wurde doch dafür bestraft, vll. wurde es auch an die zuständigen Behörden gemeldet. Am Ende war halt die Sache geklärt und somit hat sich es erledigt. Wie wenn ein Verbrecher seine Strafe verbüßt hat und entlassen wird.

Es hätte die Schule nie verlassen dürfen, geschweige warum dieses Schreiben eigentlich aufgehoben wurde.

Für mich hat die ganze Sache einfach ein Geschmäckle von, da wollte einfach ein frustrierter Wähler einer anderen Partei den FW schaden und hat seinen Joker ausgespielt, dass er Zugriff auf Aiwangers private Vergangenheit hat.

Mal unabhängig von der Aktion des Lehrers, wie bewertest du denn das was dort von Aiwanger (bzw. seinem „Bruder“) geschrieben wurde.

Diese Frage müssten Juristen klären. weil wie gesagt „Person des öffentlichen Lebens“. Ist es für die Öffentlichkeit relevant das der Politiker Aiwanger mal in so ein Fall verwickelt war.
Was in einer Schulakte bleibt und wie lange diese Verwahrt wird ist Ländersache, kann also völlig okay sein das sich das noch in seiner Akte befand, war nun kein Kavaliersdelikt.

1 „Gefällt mir“