Ja, dann ist der Kontext aber komisch.
Gegen den Lehrer wurden Anzeigen gestellt, diesen muss in so einem Falle dann halt auch nachgegangen werden.
Aus dem Artikel:
Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg gingen deshalb mehrere Anzeigen wegen der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen ein.
Strafrechtlich wurde das Ganze Thema wieder bei Seite gelegt, weil dort das Verfahren eingestellt wurde. Jetzt geht es halt einfach darum, ob er seine Pflichten als Beamter verletzte hat.
Geprüft werden dürfte dabei vor allem, ob der Ex-Lehrer gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben könnte, die auch für Beamten im Ruhestand gilt.
Das Verfahren kann aber erst abgeschlossen werden, nachdem die Landesanwaltschaft die Unterlagen der Staatsanwaltschaft bekommen hat. DIe Staatsanwaltschaft hat bereits festgestellt, dass dem Lehrer die Verbreitung nicht nachgewiesen werden konnte.
Würde mich überraschen, wenn der Landesanwaltschaft das jetzt gelingt.
Hab den Fall nicht so detailliert verfolgt. Aber im Spiegel ließt es sich so, dass das Diziplinarverfahren eh schon parrallel zu dem Strafverfahren lief und bis zum Ende des Strafverfahrens ausgesetzt war.
Aus rein Prozessrechtlicher Sicht ist es denke ich normal, dass das Verfahren dann auch zum Abschluss gebracht wird. Ich würde halt aktuell davon ausgehen, dass sie ihm das auch nicht nachweisen können.
Skandalös finde ich es dann, wenn die Behörde sich nach der Entscheidung das Strafverfahren einzustellen, auf einmal dazu entscheiden würde, sie könnten ihm was nachweisen.
»Unser Disziplinarverfahren wird nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nun zeitnah fortgesetzt werden«, sagte ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern.
Detaillierter könne sich die Landesanwaltschaft erst äußern, wenn die Behörde die Akte zum Fall von der Staatsanwaltschaft Regensburg erhalten habe, sagte der Sprecher.