Die Entwicklung des Programms von RBTV

zB was die Erklärungen angeht die ich hier beschrieben habe

Mal so mal so. Was soll ich jetzt glauben? Mal sagt RBTV zu einem Thema dieses, mal sagen sie jenes, wie sie es eben gerade brauchen obwohl sich die Aussagen zur selben Frage widersprechen aber das ist RBTV ja egal. Hauptsache die Community hat eine Antwort und ist erstmal ruhig.

Respektiere bitte die Leute die es wissen wollen. Deswegen sind wir hier im Forum und stellen die Fragen. Wenn du es nicht wissen lass es bitte gut sein, aber es gibt genug Leute die einige Dinge nicht verstehen und du hilst nicht weiter, da du es ja selber nicht weißt. Deine Spekulationen und Aussagen wie

bringen absolut nix weiter. Wir spekulieren weil wir es nicht wissen und stellen deshalb hier die Frage. Du spekuleirst über die Spekulation. Das bringt absolut NIX weiter. Du braucht nicht wie ein White Knight vor RBTV stellen.

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RBTV will halt das man am Wochenende ins Forum geht und sich dort gegenseitig unterhält :upside_down_face:

und zum Arbeitsrecht: Gibt es hier irgendwo ein ordentliche Aufschlüsselung aus juristischer Sicht oder wieder nur halbgare Behauptungen und Spekulationen?

oder es fällt einem schwer, weil sie schon oft genug gezeigt habe, dass ihre aussagen kurz- und mittelfristig wenig wert haben…

Das Gesetz oben scheint mir als Primärquelle wenig „Halbgar“ sondern ziemlich „gut durch“ zu sein.

Meine Fragen bezogen sich aber auf keinen dieser Punkte und wurden mMn nicht beantwortet. Mich hatte es gewundert, dass immer wieder das Argument kommt „es ist rechtlich nicht möglich“, ohne irgendwie konkret zu werden warum genau. Auf welchem Paragraphen beruht diese Annahme? Und die Aussage „es geht rechtlich eben nicht“ kommt immer wieder, von verschiedenen Personen. Manche sind Mitarbeiter von RBTV, manche sind normale Forennutzer. Keiner hat jemals irgendwie konkret belegt warum er der Meinung ist, dass es nicht geht.
Das kam mir komisch vor, denn beim Lesen des Arbeitszeitgesetzes (und nun nach der Antwort von Max auch nach dem Lesen des Arbeitsschutzgesetztes) finde ich keinen Paragraphen den ich als Grund für die Aussage „es ist rechtlich nicht möglich“ identifizieren kann.
Der einzige Grund warum ich den Samstag überhaupt erwähnt habe ist wegen Marahs Aussage, dass es auch für den Samstag spezielle Regelungen gibt. Denn die gibt es nicht. Außer es sind Vorgaben die die Rocket Beans Entertainment GmbH sich freiwillig selbst auferlegt hat von denen wir nichts wissen.

Genau das ist das Ding. Diese Paragraphen habe ich selbstverständlich auch identifiziert und auch die Ausnahmen gesehen. Die Landesmedienanstalten zwingen professionelle Streamer dazu eine Rundfunklizenz zu erwerben, da sie als Rundfunk klassifiziert werden. Im Gesetz gibt es eine explizite Sonderregelung für Rundfunk. Da gibt es für mich nicht einmal Interpretationsspielraum warum die nicht gelten sollten.

Und das ist der Kernpunkt der ganzen Diskussion hier. Das Arbeitsrecht wird immer wieder als Grund angeführt, aber ohne konkrete Belege. Das irritiert einige andere User (unter anderem mich) denn wenn man die entsprechenden Gesetze durchliest findet man dort nichts was der Grund zu sein scheint.
Alles worum ich gebeten habe ist eine Erklärung wo wir in unserer Interpretation falsch liegen. Z.B. ein einfacher Verweis auf einen Paragraphen auf den man sich bezieht wenn man als Argument bringt, dass es „rechtlich eben nicht möglich ist“. Das wäre ja schonmal ein Anfang.

Max hat in seinem Post Arbeitszeit und Arbeitsschutz erwähnt. Ich habe beide Gesetze durchgelesen und finde dort nichts von dem ich erkennen kann auf was er sich bezieht. Das ist das was mich so irritiert und jeder der sich hier im Thread dafür ausspricht, dass das ja rechtliche Gründe hat hat es bisher versäumt diese Aussage mit Belegen zu unterfüttern für die die Ausnahmegenehmigung für Rundfunk nicht greift.

Das ist mein eigentliches Problem. Mir ist das persönlich völlig egal ob RBTV am Wochenende Live-Programm macht oder nicht und ich habe auch nicht vor zu meiner persönlichen Unterhaltung Leute dazu zwingen zu wollen komische Arbeitszeiten zu fahren.
Mir geht es mehr ums Prinzip und um die Diskussionskultur.

Wie oft habe ich hier im Forum schon gelesen wenn man Kritik hat soll man die doch bitte sachlich und konstruktiv üben wenn man ne Antwort haben will.
Die Realität ist aber, dass die Leute die ihre Kritik sachlich und mit Belegen üben meistens keine Reaktion bekommen, denn mit denen zu diskutieren ist anstrengend, die machen sich ja die Mühe Belege zu recherchieren oder die eigenen Argumente zu überprüfen. Stattdessen bekommen die Leute eine Reaktion die emotional agieren oder sich im Ton vergreifen. Denen eigentlich immer gesagt wird, dass sie eben keine bekommen wenn sie sowas machen.

Finde ich extrem schade.

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Nur sind es bisher immer bloß die User, die überhaupt das Arbeitsrecht ins Spiel bringen. Alles, was Max gesagt hat, war, dass es einer Genehmigung bedarf. Marah wies außerdem auf andere Regelungen hinsichtlich Überstunden am Samstag hin.

Und ganz unabhängig davon, wie man das nun findet, könnte man diese beiden Aussagen seitens der Bohnen ja einfach mal glauben, anstatt sich ewig im Kreis zu drehen. :woman_shrugging:

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Du betrachtest da halt wieder nur einen Teilaspekt. Fällt es dir echt so schwer nachzuvollziehen warum man zu einer normalen Arbeitszeit auch mal was macht was nur wenige Leute sehen aber nachts oder am WE nicht? Nachmittags geht das halt spontan wenn man gerade mal Zeit hat. Nachts und WE muss vorher geplant werden.

Zu machen worauf man Lust hat bedeutet nicht bedingungslos zu machen worauf man Lust hat.

Tu ich. Solange das in einem normalen Ton geschieht. Und solange dann auch respektiert wird dass RBTV halt keine Verzragsdetails offen legt.

Wo genau spekuliere ich? Weil ich sage dass wir nicht alle Faktoren kennen und deshalb eine Entscheidung halt auch mal nicht nachvollziehen können? Oder weil ich meine Aussage nicht auf Statistiken basiere die mit meiner Aussage nur bedingt zu tun haben? Das ist das Gegenteil von Spekulation.

Da steht nichts drin davon dass am Sonntag nur unter bestimmten Voraussetzungen gearbeitet werden darf? Oder dass ein Ausgleich gegeben werden muss? Wieviel ein Arbeitnehmer arbeiten darf? Wieviel Ruhezeit eingehalten werden muss? Dass die Sicherheit des Arbeitnehmers gewährleistet sein muss? Das sich an Arbeitsverträge gehalten werden muss?

Hier stimme ich dir zu.

Oder RBTV könnte ein eigenes Format machen wo solche Fragen der Community konkret beantwortet werden…oh wait…achso ne, hatte das mit nem Format verwechselt wo man Fragen beantwortet wie schwer ein Mitarbeiter dort ist oder wann Merch XY kommt :kappa:

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Okay, ich versteh schon, dass du jetzt gern nochmal gegen BtB sticheln wolltest, es hat bloß leider gerade irgendwie gar nix mit dem Thema zu tun :wink:

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Warum muss das jetzt nochmal in nem Video beantwortet werden wenn du deine Antwort doch hier schon hast? Welchen Mehrwert hat es für dich das nochmal zu hören statt es zu lesen?

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nochmal: das wochenende besteht aus zwei tagen: sonntag und SAMSTAG. für den samstag gibt es keinerlei regularien, da dieser rechtlich als normaler werktag gilt.

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Hast du nach dem ersten Fragezeichen auch weitergelesen?

ja, das sind alles keinerlei punkte die arbeit am samstag ausschließen…

Ich nehme diese Beispiele her warum ich RBTV einfach nichts mehr sofort glaube was sie sagen und lasse mich auch nicht mehr einfach durch irgendwelche hohlen Phrasen oder dampfgeplaudere abwimmeln und zufriedenstellen. Das zieht sich dann halt durch.

Wenn sie mir nicht mal ordentlich vermitteln können warum zB ein Format abgesetzt wurde und sich da widersprechen (einmal sind ihnen die Klicks egal und beim nächsten mal ist es plötzlich nicht mehr so egal), warum sollte ich ihnen dann ihren halbgaren Aussagen glauben warum sie an einem We nicht streamen dürfen bzw. keine Lösungen findet oder was der Grund ist dass an den Tagen wenig bis gar kein neuer Content kommt?
Das Vertrauen ist einfach weg. Verlorenes Vertrauen wiederzuerlangen ist schwer aber Gegebenheiten zu ignorieren oder Fragen nicht ordentlich zu beantworten macht es nunmal nicht einfacher.

Warum nicht? Es steht eine Frage im Raum die, so wie man zB von @Keltic liest, nicht ausreichend beantwortet wurde. Wäre doch perfekt diese ganze Problematik mal ordentlich im BtB abzuklären mit allem was dazugehört, oder nicht?

@Keltic scheint diese Antwort zu wenig zu sein. Ob er die jetzt hier oder im BtB bekommt wird ihm wohl egal sein aber BtB bietet sich ja an dass man das dort näher einem breiten Publikum erklärt warum, wieso, weshalb.
Leider werden dort solche Fragen ja nur halbgar beantwortet, wenn sie überhaupt ausgewählt werden.

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Lies doch noch mal, was ich geschrieben habe. Es gibt rechtliche Regelungen zum Arbeitsschutz, zum Senden am Wochenende im Rundfunkbereich und es gibt auch rechtliche Regelungen zu Zuschlägen und Zulagen. Leuten, die am Samstag arbeiten, muss ich Ausgleich ermöglichen und Leuten, die am Sonntag arbeiten, kriegen im Normalfall einen Zuschlag. Beim WM-Finale rechnet sich das, bei einem Let’s Play von Wasauchimmer auf Rocket Beans TV rechnet sich das möglicherweise nicht. Selbstverständlich werden hier keine betriebsinternen Regelungen und Arbeitsverträge diskutiert, also müsst ihr das wohl einfach so hinnehmen.

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Samstag ist stinknormaler Werktag und es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zulagen/Zuschlägen außer der Nachtzulage, es sei denn deine Meinung revidiert die des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/ 05)

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Rethorische Fragen finde ich eher schwierig. Denn ich habe nun keine Ahnung worauf genau Du hinaus möchtest und kann nur raten. Mir wäre es für eine fruchtbare Diskussion lieber wenn Du mir sagen würdest warum Du der Meinung bist, dass das was (wie wir beide wissen) da drinnen steht deiner Meinung nach die Aussage „Am Wochenende arbeiten ist für RBTV rechtlich ohne Sondergenehmigung nicht möglich.“ unterstützt.

Denn die aufgeführte Ausnahme für Rundfunk erschlägt im Prinzip alle Einschränkungen die vorher getroffen wurden.
Wenn RBTV z.B. ein Handwerksbetrieb wäre der Möbel herstellt und in seinem Ladengeschäft verkauft dann würde ich diese Diskussion gar nicht führen. Denn dann steht dort explizit, dass Arbeit an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist. Basta, keine Diskussion.

Aber diese Ausnahme für Rundfunk, die ist das Problem.

Alles andere was dort steht, Zeitausgleich, maximale Arbeitszeit, Sicherstellung des Schutzes der Mitarbeiter, etc. sind alles wichtige Punkte. Aber keiner dieser Punkte hat inhärent einen Grund warum es generell nicht möglich ist. Man muss und sollte sie beachten, ja. Aber die Argumentation die mich verwundert ist nicht „Wir müssten laut Arbeitszeitgesetz einen entsprechenden Ausgleich schaffen. Das können wir aber nicht gewährleisten weil es so schon eigentlich zu wenig Arbeitskraft gibt für das was unter der Woche anfällt. Aus diesem Grund sind Wochenend-Streams rechtlich leider nicht möglich weil wir die entsprechenden Auflagen zum Zeitausgleich nicht einhalten könnten.“
Sondern die Argumentation ist „Das ist rechtlich ohne eine Sondergenehmigung nicht möglich.“ Ohne Erklärung warum, ohne Erklärung was für eine Sondergenehmigung das ist und wo die herkommt.
Mir geht es nicht darum, dass Gesetze nicht eingehalten werden sollen. Mir geht es nur darum, dass das Gesetz das als Grund angegeben wird Klauseln hat die es prinzipiell ermöglichen wenn man sich an die Auflagen hält und das widerspricht eben der dogmatischen Aussage „es geht nicht“.

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Wie oft noch? Es schließt auch niemand pauschal aus…

Das selbe in grün. Du betrachtest nur einen Aspekt von mehreren.

Ich wiederhole mich, aber ohne Details zu nennen die uns nichts angehen kann man die Frage nicht vollständig beantworten. Die Antwort die gegeben werden kann wurde gegeben. Was das jetzt mit BtB zu tun hat erschließt sich mir nicht.

Und man muss den Tag auch nicht ausgleichen und man muss auch keine Ruhezeiten einhalten oder sonst irgendwas? Man muss auch keine vertraglichen Details beachten? Samstags ist alles egal und der Arbeitgeber darf mit seinen Arbeitnehmern machen was er will?