Die Entwicklung des Programms von RBTV

doch, sowohl max als auch marah haben davon gesprochen, dass es gesetzliche regelungen gäbe, die arbeit am wochenende erschwären würden, deswegen ist die ganze rechtliche diskussion überhaupt erst entstanden…

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Niemand. Behauptet. Das.

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Das Arbeitszeitgesetz geht von einer 6-Tage Woche aus und wenn du in deinem Arbeitsvertrag keine zeitlichen Einschränkungen (Mo-Fr) vereinbart hast, hat dein Arbeitgeber das Direktionsrecht.

Ich habe von beiden nicht in Erinnerung dass sie geschrieben hätten es würde absolut nicht gehen. Das wäre ja auch offensichtlich gelogen denn heute Abend wird gestreamt.

Und du kennst die Verträge und weißt dass da keine 5-Tage-Woche geregelt ist?

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Andere Beispiele, warum ich RBTV einfach nicht blind vertraue wenn sie mal was sagen sondern mittlerweile bei allen Aussagen eher skeptisch bin, werde ich hier jetzt nicht weiter angeben. Leb einfach damit dass die Bohnen aufgrund verschiedenster Aktionen mein Vertrauen verloren haben.

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das eingangsstatement der bohnen in diese diskussion. max hat dann ins selbe horn geblasen.

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Darum geht es (und eingigen anderen) hier nicht. Es geht darum das hier behauptet wird es gäbe gesetzliche Ansprüche die so nicht existieren. Wenn RBTV mit seinen Arbeitnehmern Samstagarbeit einschränkende Arbeitszeitvereinbarungen getroffen hat, dann nicht (wie von Max impliziert) weil sie das Gesetz dazu “zwingt” sondern halt freiwillig.

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Ich habe selbstverständlich gelesen was Du geschrieben hast.
Genau diese Punkte, mit entsprechenden Quellenangaben habe ich ja in meinem urpsrünglichen Post erwähnt.

Leider ist das was Du schreibst nicht korrekt.
Es gibt keinerlei rechtliche Regelungen für Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Die gibt es nur für Nachtarbeit. (vgl. $6 Abs. 5 ArbZG)
Dort wird ein Aufschlag von 25% auf das Bruttogehalt allgemein als angemessen angesehen.
Zuschläge die für Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt werden sind immer freiwillige betriebliche Regelungen die meistens aus Tarifverträgen kommen.

Dass Leuten die am Samstag arbeiten ein entsprechender Ausgleich ermöglicht werden muss ist zwar theoretisch korrekt, aber nur unter der Annahme, dass der Samstag zusätzlich zu Montag-Freitag gearbeitet wird. Das hat in dem Fall aber nichts mit dem Samstag als speziellem Tag zu tun sondern damit, dass es eine maximal Arbeitszeit pro Arbeitswoche gibt. (vgl. §7 Abs. 8 ArbZG)
Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag und es gibt vom Gesetz her keinen Anspruch auf irgendeinen Ausgleich wenn z.B. in deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du acht Stunden pro Tag von Dienstag bis Samstag arbeitest. Denn dann überschreitest Du nicht die maximale Arbeitszeit pro Woche und hast keinerlei Anspruch auf irgendetwas solange es nicht freiwillig im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

Ich habe auch nicht vor irgendwelche Interna zu diskutieren. Aber solange wir nicht wissen ob es welche gibt oder nicht ist es müßig darüber zu diskutieren ob sie der Grund sind oder nicht.

Kommt die Aussage “Ja, es wäre rechtlich möglich aber wir haben interne Betriebsvereinbarungen die dem im Weg stehen. Habt aber bitte Verständnis dafür, dass wir die nicht öffentlich diskutieren werden.” bin ich völlig zufrieden und ihr seid mich sofort los. Bisher wurde dazu aber auch nichts gesagt.

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Wenn es im Arbeitsvertrag steht, ist es doch auch rechtlich :thinking:

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Von mir aus. Nur wenn du dich jeder Argumentation verschließt wird das halt auch nicht besser. Und wenn du jede Antwort eh von vornherein ablehnst kannst du dir die Frage eigentlich auch sparen. (Die Seitenhiebe auf Dinge die gar nichts mit dem Thema zu tun haben sowieso.)

„in speziellen Fällen“ ist jetzt nicht gerade ne absolute Ablehnung.

Der Montag ist doch dann in dem Fall aber der Ausgleich für den Samstag. Wer jetzt plötzlich regelmäßig samstags arbeiten soll muss dafür regelmäßig an nem anderen Tag frei haben.

Die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden (6 Tage á 8 Stunden) nicht überschreiten und über 24 Wochen darf im Schnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Arbeitstag gearbeitet werden. Man hat weder einen Anspruch auf eine 5-Tage Woche noch auf einen freien Samstag.

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es ging um das falsche statement bezüglich samstag…

Da steht auch nicht dass es absolut nicht gehen würde.

Ich seh beim nachlesen aber gerade dass es dir erst ums ausschließen und dann plötzlich nur noch ums erschweren ging. Das hab ich übersehen. Beim erschweren gebe ich dir recht, das haben sie gesagt.

Was hast du vor? Mich mit deinen Argumenten dazu zu bringen RBTV einfach wieder alles sofort zu glauben was sie sagen? Ja tut mir leid aber so funktioniert das mit Vertrauen aufbauen leider nicht.

Solange RBTV A sagt aber B macht und beim nächsten mal wenn sie A sagen daraufhin plötzlich C machen und damit B widersprechen, wird das halt leider nichts.

Ich werde trotzdem weiter Fragen stellen und vielleicht, aber nur vielleicht, wird, wenn RBTV wiedermal A sagt, B machen und auch dabei bleiben und sich nicht 2 Wochen später wieder mit C widersprechen.

Ich weiß ja nicht wie du zu dem Thema „Mehr neuer Content am Wochenende stehst“ aber das einzige was du bisher zu dieser Diskussion beigetragen hast ist…nichts…außer jede Aussage permanent in Frage zu stellen und den anderen zu widersprechen. Also wenn dich das Thema per se nicht interessiert bzw. es dir egal ist, wieso hälst du dich dann nicht aus der Diskussion raus?

Da man von RBTV kaum ordentliche Antworten bekommt (wie @Keltic gerne eine hätte), bleibt einfach nichts anderes übrig als hier Vermutungen anzustellen und darüber zu diskutieren.
Das einzige was du dazu beiträgst ist dass man sich permanent dir gegenüber über jedes kleine Detail erklären/rechtfertigen muss und wenn man das nicht macht oder du eine Meinung (wie meine jetzt was das Vertrauen zu RBTV angeht) nicht akzeptierst oder verstehst, dieser Person durch die Blume zu verstehen gibst dass sie kein Recht mehr hätte darüber zu diskutieren.

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Wir sind da gar nicht weit auseinander. Die (fehlenden) rechtlichen Regelungen, die du meinst, ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz, die rechtlichen Regelungen, die ich meine, ergeben sich aus den erwähnten Tarif- oder Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen. Genau was Ausgleichstage angeht. Wenn einer viermal die Woche insgesamt 20 Stunden arbeitet, kann er natürlich am Samstag antreten, keine Frage.
Mein Punkt ist nur der: ich gehe davon aus, dass es entsprechende Vereinbarungen zum Wochenende und entsprechenden Zuschlägen in den Arbeitsverträgen gibt, sonst hätten wir die ganze Diskussion hier nicht. Und RBTV ist halt nicht verpflichtet (nicht mal moralisch), eine Aussage zu Betriebsvereinbarungen abzugeben, nicht mal dazu, dass es sie gibt (selbst wenn dich das jetzt gerade zufrieden stellen würde). Sie würden ja eine Aussage zu sich als Arbeitgeber treffen (auch für künftige Mitarbeiter) und je nachdem, wie das bewertet wird, könnte das auch negativ ausgelegt werden. Und Max oder Marah werden als simple Angestellte den Teufel tun, hier einfach irgendwelche Arbeitsrechtsinterna zu verkünden, nur um die Diskussion zu beenden, warum es für einige am Wochenende zu wenig Livecontent gibt. Unterhalb der Ebene der BEANS wird gar keiner dazu eine Aussage treffen (und selbst die wahrscheinlich nicht.)

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Ich habe versucht Dir zu erklären warum da wo du einen Widerspruch siehst kein Widerspruch ist.

Nö. Mach das ruhig weiter. Bringt halt niemandem was wenn du antworten verlangst die du dann eh nicht glaubst.

Ich finds übrigens lustig dass du mir vorwirfst ich würde dir das Recht verbieten an der Diskussion teilzunehmen direkt nachdem du mir wortwörtlich gesagt hast ich solle mich aus der Diskussion raushalten. :upside_down_face:

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Ich verstehe was Du meinst und worauf Du hinaus willst. Aber in diesem Fall ist das kein Ausgleich weil der Montag einfach kein Tag ist an dem der Arbeitsvertrag sagt, dass da gearbeitet wird.
Ein Ausgleich wäre der Anspruch an einem Tag an dem laut Vertrag eigentlich gearbeitet werden müsste nicht zu arbeiten.

Ich weiß, das ist Wortklauberei aber nur um das verständlicher zu machen worauf ich hinaus will.

Ich vermute, dass sich Dein Kommentar konkret auf RBTV bezieht und wenn man jetzt Person X zu Streams am Samstag verdonnert diese Person natürlich an einem anderen Tag nicht zur Verfügung steht ist unstrittig. Das ist ja das Problem bei so Sachen wie dem G8 Gipfel. Dort werden ja die normalen Angestellten zusätzlich für das Wochenende belastet und nicht extra Freelancer eingekauft die diese Show betreuen. Die Leute haben in dem Fall selbstverständlich das Recht auf Zeitausgleich und das behindert dann andere Produktionen.

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Dann sind wir uns ja doch noch einig geworden und es ging einfach nur um den Begriff. :slight_smile:

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Für mich sieht das sehr wohl wie ein Widerspruch aus aber ok.

RBTV muss halt mal Taten sprechen lassen. Die Dampfplauderei nehm ich einfach nicht mehr Ernst.

Jup, und wie fühlt sich das an?
Du musst mir darauf übrigens nicht Antworten da das eine rhetorische Frage ist.