Wenn ich mal so im Kopf durchgehe, wie man in der Vergangenheit neue Formate angekündigt hat, fand ich das beim Chat-In schon verhältnismäßig klar. Ich sags mal so: Der Elevator-Pitch ist vielleicht nicht die Stärke von RBTV. Zumindest nicht den Zuschauern gegenüber.
Vielleicht lässt sich ein Format wie Home aber auch gar nicht so viel besser beschreiben, wenn es wirklich so offen ist. Oder man wollte nicht weiter ins Detail gehen, weil man gerade aus der Generalprobe kam und da noch an einigen Stellschrauben drehen wollte, bevor man irgendwas fest verspricht.
Ich glaub der Unterschied in unserer Wahrnehmung ist, dass man entweder glaubt sie haben es nicht perfekt erklärt oder das Format ist genauso wie es beschrieben wurde.
Ich bin da wahrscheinlich beim letzterem. Aber selbst wenn RBTV Home nichts für mich ist, dann ist das ja auch voll ok.
Ich glaube ehrlich gesagt beides. Aber am Ende muss man sich ohnehin immer selbst ein Bild davon machen. Beschreibungen sind letztlich auch nur so wertvoll wie das Endergebnis.
Für Folge 1 stehen Eddy, Nils, Colin, Schröck, Reinke, Johanna, Valle und Krogi im Plan. Wenn da nichts für dich bei ist, dann sehe ich düster für kommende Ausgaben bei dir.
das Gesetz existiert gleich nach seiner Einführung 2021, und wurde nicht geändert
Die folgenden Nutzungen von Werken Dritter gelten als geringfügig im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen:
Nutzungen bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes,
das Problem ist das „unerheblicher“. Die meisten machen das wohl eher nach dem Motto „wo kein Kläger…“ oder lassen es darauf ankommen.
Bei Film- und Tonmitschnitten ist das eine erlaubte maximale Länge von 15 Sekunden. Zudem dürfen die verwendeten Fremdinhalte nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Ausnahme für eine gewerbliche Nutzung bildet die “Erzielung unerheblicher Einnahmen“. Was das genau das bedeutet, wird nicht näher erläutert. Schaltet zum Beispiel ein kleiner YouTuber Werbung vor seine Videos, sind das zwar geringe Einnahmen, bedeutet aber auch eine kommerzielle Nutzung – wo hier die Grenze liegt, werden in Zukunft Gerichte entscheiden müssen.
Wunderte mich halt nur, das wurde von den Personen mit diesen 15 Sekunden erklärt, vielleicht waren die Videos aber dann nicht monetarisiert. Das sind ja größere Kanäle als RBTV gewesen.
„Könnte“ ja und ich glaube kurzfristig wird es cool aber diese Ansätze gab es schon mehrfach und in Woche 2 und 3 war dann oft der Wurm drin.
Gab mal diese GamesShow die wie Giga Games war auf dem Sender. Oder gab mal diese Teams im Livestreams die einen Tag bespielen sollten, so dass sich die Teams von Woche zu Woche abwechseln und ihren eigenen Tag gestalten können.
Fand beides sehr cool aber da war dann immer ganz schnell die Luft raus.
Werd deswegen bei Home in Woche 1 und 2 auf jeden Fall mal reinschauen aber ob es auf lange Sicht funktioniert muss erst bewiesen werden. Bin aber positiv gestimmt. Wenns nichts wird, ich mag auch die Donnerstag Lets Plays, daher hab ich nicht soooo viel zu verlieren.
Absolut. Ich finde das immer unfassbar unbefriedigend wenn über Musik geredet (oder in dem Fall „gespielt“) wird und dann hört man nicht wenigstens mal kurz den original Song.
es steht ja meinem Beitrag dass es trotz kommerzieller Absicht trotzdem greifen kann.
Da sind ja zwei Kriterien aufgeführt beide eignen sich um die Regel anzuwenden. Kommerziel würde also nicht unbedingt ausschließen wenn der andere grund geeignet wäre