[Diskussion] Streamen nur mit Rundfunklizenz?

Gesetze können ja auch parallel ausgearbeitet werden. Gibt doch auch oft kleine Gesetze, die so nebenbei umgesetzt werden, ohne das man davon viel mitbekommt.

Ja, gut möglich, aber bei sowas will dann wieder jede Sendeanstalt mitreden und somit müssen auch die Länder und der Bundesrat daran beteiligt werden. Die einzige Hoffnung darauf, dass es ein wenig schneller geht wäre, wenn von der Regierung aus eine Initiative in Form einer generellen Reform der Mediengesetze angestoßen und forciert wird.

in wahrheit ist es genau das gleiche thema wie früher mit den rundfunksendern für radio …

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Noch ein kleines extra zur Gesetzesänderung: da Rundfunk Ländersache ist, aber bundesweit einheitlich ist, müssen sich alle Landesparlamente auf einen Gesetzestext einigen. Also die CSU und Bayern und Rot-Rot in Thüringen usw. Eine Änderung ist damit per Grundsatzurteil am zuständigen Bundesgerichtshof wohl die schnellste Option. Und da niemand betroffenes das Budget dazu hat, wird sich nichts ändern.

Naja was ist denn inhaltlich und zeitlich eigentlich?
Die streamen dich eh immer um die gleich Zeit. Also nach Plan.
Und was inhaltlich ist, darüber kann man streiten. 2 Typen, die CS zocken oder 2 Typen, die Minecraft zocken. Ist halt das gleiche grob gesehen. Ähnlich wie bei ner Kochshow, wo immer was anderes gekocht wird. Oder ne Talkshow mit anderen Themen. Es bleibt halt immer ne Koch- bzw Talkshow. So bleibt ein Let’s Play, halt ein Let’s Play.

Kleiner Einschub: Eine Diskussion die aus der Thematik rundum Pietsmiet und Bonjwa entstand. Auf Wunsch ein neuer Thread hierzu.

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Haha das ist auch das erste was mir zum dem Thema eingefallen ist :smiley:

Der musste auch lernen, dass man nicht mal eben nen eigenen Radiosender betreiben darf :smiley:

Ich empfinde ich es als richtig und wichtig, dass Sendungen, welche im Prinzip nichts weiter als Fernsehen im Internet sind, auch wie Fernsehen behandelt werden. Der Unterschied zwischen Pietsmiet und Sat1 ist jetzt nicht grundsätzlicher Natur sondern mehr eine Frage der Reichweite und des damit verbundenen Budgets.
Pietsmiet hat halt einen eigenen Sendeplan und auch eine eigene Seite, auf der man die Video gucken kann. Nur weil man nicht 24/7 sendet, heißt das ja nicht dass man keinen Rundfunk macht.

Beschränkt sich das zu lizensierende Programm nur auf die Verbreitung im Internet, liegt der Gebührenrahmen für eine Sendelizenz offiziell zwischen 1.000 und 10.000 €. Die konkreten Gebühren richten sich aber nach dem Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Wert der Firma. Bei reinen Internetangeboten werden sie zwischen 1000 und 2500 € liegen.

Quelle

Mal ehrlich, das sind nicht die Summen, die größere Youtuber, um die es hier gehen wird, in den Ruin treiben.

Das einzige was mich am Gesetz etwas stört, ist die geringe Reichweitengrenze. Ab 500 Zuschauern wird man schon als relevant betrachtet. Diese Leuten können sich dann bestimmt nicht die Lizenz leisten und es würde neue Kanäle eher ausbremsen. Diese Reichweitenregelung würde ich entweder anheben oder aufweichen.
Vermutlich aber wird sie in der Praxis schon nicht mehr so gehandhabt.

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Naja was war der Sinn des Gesetzes denn damals? Es gab nur wenig Frequenzen und man wollte durch die Lizens versuchen, dass nicht eine Senderfamile alle Frequenzen belegen kann. Haben wir denn im Internet einer Frequenzknappheit? Nö.

Für große Streamer und YouTuber wird das Geld vielleicht kein Problem sein (obwohl es natürlich dennoch ärgerlich ist), aber es gibt doch noch weitere Auflagen, die problematisch für diese sein könnten. Jugendschutz usw.

Denn ich mir schon lange dort wünsche, da er, wenn von ihnen bisher nicht beachtet, völlig sinnentleert ist.

Also wenn in der Zukunft jeder Beautyblogger auf YouTube ne Sendelizenz braucht wird die meisten das wohl finanziell kaum jucken. Aber damit dürften ja auch reglemtierungen verbunden sein was Schleichwerbung angeht und damit würde denen schon ein bedeutender Teil ihres Geschäftsmodells wegbrechen. (Was jetzt nicht unbedingt das schlechteste wäre.)

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Meines Wissens ist Schleichwerbung auch jetzt schon verboten. Produktplatzierungen müssen auch jetzt schon kenntlich oder zumindest deutlich gemacht sein.

Das scheint zu denen dann aber nicht durchgedrungen zu sein.

Edit: Gerade mal überflogen und bei Schleichwerbung wird immer vom Rundfunkstaatsvertrag gesprochen. Auf den ersten Blick scheint sich das also tatsächlich nur auf Rundfunk zu beschränken.

Edit2: Nach etwas mehr Recherche scheint es wohl so zu sein dass das zwar im RFSV geregelt und von den Medienanstalten geprüft wird, aber auch dann gilt wenn es keine Sendelizenz gibt. Warum dann da nichts gemacht wird verstehe ich allerdings nicht.

Wie ich mitbekommen hab hat gerade der youtuber flying Uwe (keiner Ahnung wer das ist oder was der macht) nen schreiben wegen Schleichwerbung bekommen ob da ein Bußgeld erstellt wurde oder bisher nur eine Verwarnung war weiß ich gerade aber nicht.

Kann sein das es mal damit begonnen hat mittlerweile wird hier ja aber viel mehr geregelt und überwacht, zudem entwickelt sich die Technik eben weiter und heute zutage ist eben auch ein Kanal wie rbtv bonjwa oder pietsmiet Fernsehen nur auf eine andere Art und Weise. Und das sollte weiterhin reguliert und geprüfte werden.

Zudem gibt es das gesetzt nunmal und sollte daher auch auf alle die darunter fallen gleich angewandt werden.

Das das gesetzt an das Internet angepasst werden sollte sind sich ja glaub ich eh alle einig.

Ja, aber für einen Streamer, der vor gewissen Uhrzeiten bspw. einen USK 16 oder 18 Titel spielen will, wird es da unnötig problematisch.

Muss man halt seinen Stream als “ab 18” kennzeichnen, wie RBTV das macht.

Wieso “unnötig”? Der Jugendschutz ist keine Sache, die sich ein Bürokrat im Vollrausch ausgedacht hat da steht was dahinter. Was bringt mir denn ein Schutzgesetz, dass mein Kinder vor z.B. Gewalt schützen will, aber nicht dort gilt, wo sich meine Kinder aufhalten?

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Das ist dann die Aufgabe der Eltern.

Jeder Kind kann auch einfach irgendwelche Horrorfilme gucken oder einfach ein Inkognito-Fenster öffnen und paar BDSM Pornos bei PornHub gucken.

Da hilft auch kein Jugendschutzgesetzt, sondern da müssen Eltern selber aktiv werden und das verhindern.