[Diskussion] Streamen nur mit Rundfunklizenz?

Ich glaube ihr solltet in den Pietsmiet thread wechseln.^^ Wahrscheinlich verschiebt das hier eh ein Mod.

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@mods dann aber hoffentlich nicht in den pietsmiet thread … dort ist es genau so off topic … da müsste ein eigener thread her :slight_smile:

Pietsmiet oder Bonjwa, ist doch alles das Selbe :kappa:

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dann kanns ja hier bleiben :kappa:

Wie gesagt. Dazu müsste ich erst einmal exakt wissen, wie das aktuelle Gesetz aussieht und was es beinhaltet. Das jetzt zu lesen und verstehen habe ich keine Lust und Zeit.

Spontan würde ich sagen: Finanzielle Unterscheidung (Beispiel: RTL sollte mehr zahlen als die Marmeladenoma).

Jugendschutz ist kein alleiniges Thema vom Rundfunk. An Jugendschutz sollten und müssen sich alle halten :wink:

Aber ich schließe das mal. Ist hier eh OT.

In dem Thread wären die Diskussion schon besser aufgehoben als hier :wink:

Kann man nix machen. Hat sich daraus entwickelt :wink: so ist das mit Diskussionen.

Bis so ein Gesetz angepasst wird, vergehen aber noch Jahre. Dieses Jahr wirds wegen Wahlkampf eh nichts mehr, nächstes Jahr werden erstmal Wahlversprechen umgesetzt und sich auf brisante Themen konzentriert. In 2 Jahren wird somit frühestens an dem Gesetzestexte gearbeitet. Bis das ganze dann geprüft, abgesegnet und durch die Instanzen durchgeht kann man locker nochmal n Jahr drauf rechnen.

Einfach einen Piratensender aufmachen wie Peter Lustig.

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Dafür gäbe es die Möglichkeit Obergrenzen bezüglich Einnahmen festzulegen. Alles unter zum Beispiel 5000 Euro im Jahr wäre ein Ansatz.

Gesetze können ja auch parallel ausgearbeitet werden. Gibt doch auch oft kleine Gesetze, die so nebenbei umgesetzt werden, ohne das man davon viel mitbekommt.

Ja, gut möglich, aber bei sowas will dann wieder jede Sendeanstalt mitreden und somit müssen auch die Länder und der Bundesrat daran beteiligt werden. Die einzige Hoffnung darauf, dass es ein wenig schneller geht wäre, wenn von der Regierung aus eine Initiative in Form einer generellen Reform der Mediengesetze angestoßen und forciert wird.

in wahrheit ist es genau das gleiche thema wie früher mit den rundfunksendern für radio …

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Noch ein kleines extra zur Gesetzesänderung: da Rundfunk Ländersache ist, aber bundesweit einheitlich ist, müssen sich alle Landesparlamente auf einen Gesetzestext einigen. Also die CSU und Bayern und Rot-Rot in Thüringen usw. Eine Änderung ist damit per Grundsatzurteil am zuständigen Bundesgerichtshof wohl die schnellste Option. Und da niemand betroffenes das Budget dazu hat, wird sich nichts ändern.

Naja was ist denn inhaltlich und zeitlich eigentlich?
Die streamen dich eh immer um die gleich Zeit. Also nach Plan.
Und was inhaltlich ist, darüber kann man streiten. 2 Typen, die CS zocken oder 2 Typen, die Minecraft zocken. Ist halt das gleiche grob gesehen. Ähnlich wie bei ner Kochshow, wo immer was anderes gekocht wird. Oder ne Talkshow mit anderen Themen. Es bleibt halt immer ne Koch- bzw Talkshow. So bleibt ein Let’s Play, halt ein Let’s Play.

Kleiner Einschub: Eine Diskussion die aus der Thematik rundum Pietsmiet und Bonjwa entstand. Auf Wunsch ein neuer Thread hierzu.

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Haha das ist auch das erste was mir zum dem Thema eingefallen ist :smiley:

Der musste auch lernen, dass man nicht mal eben nen eigenen Radiosender betreiben darf :smiley:

Ich empfinde ich es als richtig und wichtig, dass Sendungen, welche im Prinzip nichts weiter als Fernsehen im Internet sind, auch wie Fernsehen behandelt werden. Der Unterschied zwischen Pietsmiet und Sat1 ist jetzt nicht grundsätzlicher Natur sondern mehr eine Frage der Reichweite und des damit verbundenen Budgets.
Pietsmiet hat halt einen eigenen Sendeplan und auch eine eigene Seite, auf der man die Video gucken kann. Nur weil man nicht 24/7 sendet, heißt das ja nicht dass man keinen Rundfunk macht.

Beschränkt sich das zu lizensierende Programm nur auf die Verbreitung im Internet, liegt der Gebührenrahmen für eine Sendelizenz offiziell zwischen 1.000 und 10.000 €. Die konkreten Gebühren richten sich aber nach dem Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Wert der Firma. Bei reinen Internetangeboten werden sie zwischen 1000 und 2500 € liegen.

Quelle

Mal ehrlich, das sind nicht die Summen, die größere Youtuber, um die es hier gehen wird, in den Ruin treiben.

Das einzige was mich am Gesetz etwas stört, ist die geringe Reichweitengrenze. Ab 500 Zuschauern wird man schon als relevant betrachtet. Diese Leuten können sich dann bestimmt nicht die Lizenz leisten und es würde neue Kanäle eher ausbremsen. Diese Reichweitenregelung würde ich entweder anheben oder aufweichen.
Vermutlich aber wird sie in der Praxis schon nicht mehr so gehandhabt.

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Naja was war der Sinn des Gesetzes denn damals? Es gab nur wenig Frequenzen und man wollte durch die Lizens versuchen, dass nicht eine Senderfamile alle Frequenzen belegen kann. Haben wir denn im Internet einer Frequenzknappheit? Nö.

Für große Streamer und YouTuber wird das Geld vielleicht kein Problem sein (obwohl es natürlich dennoch ärgerlich ist), aber es gibt doch noch weitere Auflagen, die problematisch für diese sein könnten. Jugendschutz usw.