Diskussion zu den Plagiatsvorwürfen in Bada-Binge-MAZen

Ne ich hab was ordentliches gelernt da komm ich bei deinem Latein nicht mit.

Aber ja wenn er erklärst das er dem arbeitgeber keinen schaden zufügen wollte gehe ich mit

1 „Gefällt mir“

Bin ich mir ehrlich gesagt nicht so sicher. Mal eben von Wiki gemopst: In der legalen Definition sind
„nach § 2 Abs. 2 UrhG „persönliche geistige Schöpfungen“ geschützt. „Es wird nicht irgendeine persönliche geistige Leistung, sondern eine persönliche geistige Schöpfung“ geschützt. Sie muss sich von einer „routinemäßigen Leistung abheben“. „Der Urheber muss also etwas geschaffen haben, das mehr Eigenes enthält als eine Leistung, wie sie allgemein von jedem bzw. jedem anderen mit vergleichbarer Ausbildung und Begabung erbracht werden kann“. Erst dann greift der Schutz durch Kennzeichnungs- bzw. Zitierpflicht (§ 51 UrhG).“

Ob ein durchschnittliches (sorry, liebe Quellen) Review oder ein kurzer Report anhand Presseinfos und eines gespielten Spieles tatsächlich als „außerordentliche Leistung“ im Sinne der Definition bezeichnet werden kann, und über eine Routinearbeit hinausgeht, muss ein Gericht entscheiden. Ich glaube nicht, dass es so klar ist, wie es von vielen gesehen wird.

Nochmal: Als Hobbyschreiber weiß ich natürlich, dass ein guter Artikel auch über Games oder eine US-Meldung nicht mal eben aus dem Ärmel geschüttelt wird und gerade textlich oft viel Mühe und Talent fordert. Ich rede lediglich von der rechtlich relevanten Interpretation, nicht der geistigen Arbeit selbst ^^.

edit: Lesbarer formatiert.

3 „Gefällt mir“

Ich hab „mein Latein“ auch nur gegooglet um dir mein Grundverständnis für Absicht auch faktisch Korrekt darzulegen. Das hat nix mit „was ordentliches gelernt“ zu tun. :wink: Aber ja, dann sind wir uns ja einig. :slight_smile:

Findet ihr nicht, dass über die rechtlichen Belange von Sandro’s Kündigung zu reden ein bisschen viel ist. Ganz klar er hat Mega Mist gebaut und er/RBTV könnte rechtlich dafür belangt werden. Selbst wenn wird da der Schaden 5-stellig sein, aber niedrig 5-stellig. Vielleicht so 2/3 vom monatlichen SC-Betrag, also recht haltbar. Danach kann er ja meinetwegen bei RBTV weiterbeschäftigt werden, meinetwegen auch als Redakteur. Es wird viel Kritik und Unwollen gegen ihn und auch RBTV geben, aber die Entscheidung und das Tragen der daraus enstehende Konsequenzen muss RBTV und Sandro halt tragen.
Das meineransicht größere Problem was wir diskutieren sollten, ist das salopp gesproche „Meinungs-Regime“ von RBTV. Ich rede vom bewussten Ausblenden von Kritik bzw. oftmals Meinungen der Community. Auch jetzt finde ich das Forum ist kein schöner/angenehmer Ort der Kommunikation für mich (ich bekomme hier virtuelle Klaustrophobie). RBTV hätte früher auf die Community hören sollen und Sandro nicht so präsent in vielen verschiedenen Formate unterbringen sollen. Weil ja jedes Format für sich viel Arbeit, vor allem viel redaktionellen Stress, mit sich bringt.

3 „Gefällt mir“

Naja, die Auslegungsfrage ist da natürlich entscheidend.
Wenn du jetzt einen Bachelorabschluss in Linguistik hast und dazu eine Arbeit schreibst, dann kann die ja nicht auch jemand ohne Zitation übernehmen nur weil andere Linguisten mit vergleichbarer Ausbildung sowas auch schreiben könnten oder weil es „Routinearbeit“ war. Oder ein Fotograf der das 1000ste Foto vom Eifelturm schießt, der hat auch Copyright auf dem Foto obwohl andere Fotografen das gleiche Motiv genauso gut fotografieren können und das auch haben.

Einen Pressetext übernehmen, eventuell kürzen und veröffentlichen, das ist Routinearbeit und keine persönliche Schöpfung. Alles, was Eigenleistung enthält, jeder Text den du schreibst, jedes Foto das du machst, all das ist keine Routinearbeit und erfordert Eigenleistung.

E: I can’t spell words apparently

1 „Gefällt mir“

Hier wohl eher dolus eventualis. Zumindest was § 263 StGB betrifft. Der Erfolgseintritt des Vermögensvorteils (oder des Schädigens des Vermögens) wird billigend in Kauf genommen.
Bei § 106 UrhG eher dolus directus 2. Grades. Es wurde plagiiert, nicht um des Plagiierens Willen, sondern um einen Text vorlegen zu können.

Subsumieren ist immer das beste und eigent sich immer für Vorzeigefälle.
Würden wir über einen 21jährigen reden, würde ich fast bei Sozialstunden ankommen.

Du verstehst den Gesetzestext falsch. Es muss nicht „außerordentlich“ sein, in dem Sinne, dass es qualitativ hochwertige, oder überhaupt gut sein muss. Es könnte auch etwas(z.b. eine Review) sein, das schlecht ist, mit Rechtschreibefehlern, oder ohne journalistisches Können geschrieben ist. Es geht nur darum, dass es durch eigene Leistung erstellt wurde und so dem Autor zuzuschreiben ist.

Sandro hat ganze Sätze 1 zu 1 kopiert. Wenn er jetzt schreibt „ich finde das Spiel gut“, dann ist das keine Kopie, da jeder den Satz schreiben kann. Aber er hat halt Sätze wie „Nach den ersten entschärften Tutorial-Bärenfallen und Hüpf-Kletter-Einlagen findet Ihr in einem Haus ein gleichermaßen verwahrlostes wie verstörtes Mädchen, das sich an seine Spieluhr klammert.“ kopiert. Das ist kein Zufall, es passiert ja nicht, das 2 Leute den selben Satz schreiben.

2 „Gefällt mir“

Der § 263 kann hier nicht angewendet werden, weil er dann in Tateinheit mit dolus directus 1 einhergehen muss. Und das ist bei aller liebe meiner Meinung nach einfach nicht gegeben. Beim Rest stimme ich dir aber zu.

1 „Gefällt mir“

Ich würde hier schon von dolus directus 1. Grades ausgehen. Er erstellt die Plagiate mit der Absicht, sich einen Vorteil zu erschaffen.

Wenn du von dolus directus 2. Grades ausgeht, also dem wissentlichen in Kauf nehmen müsstest du ja argumentieren, dass er eigentlich nur Plagiate anfertigen will und dafür in Kauf nimmt, einen Vermögensvorteil (in Sandros Fall die Bezahlung seines Lohns) zu erhalten.

Macht ja keinen Sinn so. Es ist andersrum, er erstellt Plagiate um einen Vorteil zu erlangen.

Denke auch, das das Alles eher außergerichtlich geklärt wird. Sollte RBTV sich jetzt dafür entscheiden, Sandro einfach weiter arbeiten zu lassen, müssten sich die Geschädigten überlegen, ob sie vor Gericht gehen, um sicher zu stellen, dass nicht weiterhin von ihnen kopiert wird, aber schon alleine deshalb wird RBTV Sandro niemals einfach weiter arbeiten lassen.

Sorry aber das ist einfach nur ne Böse Unterstellung. Zum einen haben wir überhaupt keine Ahnung, warum er das getan hat und zum anderen würde ein Vermögensvorteil voraussetzen, dass er punktuell für die Arbeit entlohnt wurde. Das halte ich hier aber für ausgeschlossen bzw. gehe ich nicht davon aus. Uns fehlt hier einfach komplett das Wissen um so eine Behauptung zu stützen.

Und die Gründe für sein verhalten können auch einfach Druck oder gänzlich andere Probleme sein, von denen wir hier auch keine Ahnung haben und diese würden auch alle nicht zum dolus directus 1. Grades führen sondern entweder zum bedingten Vorsatz oder zum dolus directus 2. Grades.

Ich finde es ja halbwegs okay, wenn man darüber diskutiert was die Möglichkeiten sind, aber man sollte auch nur mit dem Wissen arbeiten, dass man besitzt und ansonsten steht immer noch im Zweifel FÜR den Angeklagten.

Vielleicht sollte man hier auch noch erwähnen, was mMn völlig außer acht gelassen wurde, das ein paar Fälle von plagiieren (und nein, das ist kein Runterspielen der Sache) nicht die restliche jahrelange Arbeit die er getan hat, negieren.

3 „Gefällt mir“

Den Zusammenhang verstehe ich nicht ganz. Klar würden dann so einige, bei RBTV, bei den Zuschauern und auch bei Geschädigten, natürlich erst recht hinschauen was er da so treibt. Aber wieso wäre das ein Anreiz vor Gericht zu gehen, dort würden doch ohnehin „nur“ die bisherigen Fälle verhandelt, nicht aber präventiv.

Das ist, meiner Meinung nach, eine Fehleinschätzung. Es reicht jeweils dolus eventualis.
Vorsatz bei Verwirklichung des objektiven Straftatbestandes.
Der schlussendliche Vermögensvorteil ist auch objektiv rechtswidrig. Kommt aber auch auf den Arbeitsvertrag an. Wenn da kein rechtlich begründeter Anspruch besteht (eben auf Bezahlung oder kene Bezahlung weil nix abgeliefert) reicht hier ebenfalls dolus eventualis.
Abschließend stimmen auch Vermögensschaden und Vermögensvorteil überein.
Insgesamt spannendes Ding.
Ich könnte mir das als Übungsfall vorstellen (auch wenn das jetzt makaber klingen mag)

Ich denke, man sollte damit aufhören, das aufdröselnn zu wollen. Ist höchstwahrscheinlich die falsche Plattform dafür.
Ich hör da mal auf.

1 „Gefällt mir“

Es geht hier nicht nur um den Schaden finanzieller Art und vom Ruf her. Vorsatz ist hier das Stichwort. Und bei Sandro hatte das über Jahre ein System, schon Jahre vor seiner Zeit bei den Rocket Beans. Das ist im deutschen Spielejournalismus/Entertaiment-Bereich einzigartig und noch etwas ganz anderes als der Fall mit den Grafiken von Ben, bei dem man nicht unbedingt von Vorsatz ausgehen muss, auch wenn es grob fahrlässig war. Das war ein Fall, bei Sandro sind es dutzende Fälle und definitiv mit Vorsatz.

Wollen wir mal hoffen das RBTV bald ein Statement gibt, sonst ist in der Theoryküche bald Sandros kompletter Lebenslauf zusammengestellt. :upside_down_face:

@Jungealde : Absicht meint hier, glaube ich, „mit Absicht der Firma schaden wollen“ nicht „mit Absicht kopieren“. Wir können wohl ausschließen, dass Sandro mit Hass auf die Firma agiert hat oder um sie in den Abgrund zu stürzen. Bin aber auch kein Anwalt, nur meine Vorstellung von dem Begriff.

2 „Gefällt mir“

Hier Tipps für die Entschuldigung:

Witze zum plagiieren dieser Musterentschuldigung erspare ich mir mal.

2 „Gefällt mir“

Sollte da nicht heute eigentlich etwas kommen?

Die Meldung ist hier im Thread irgendwo verlinkt

der Wortlaut ist

Die interne Auseinandersetzung mit dem Thema findet fortlaufend statt und wir werden euch Mitte der Woche mit einem umfangreicheren Statement über die Konsequenzen, die wir ziehen, informieren.

Daher Geduld, bis man intern etwas rausgeben kann/darf.

2 „Gefällt mir“

Ja, wie gesagt. Uns fehlt auch einfach das entsprechende Wissen was, wie, wo und warum.

Ich finde für einen Übungsfall ist die Sache einfach viel zu unrelevant. Und was vor RBTV war, spielt aktuell absolut keine Rolle und würde lediglich (aktueller Stand) für die Motivbildung herhalten. Vielleicht nimmt sich ja der gute alte Solmecke für nen kleines Video dem Thema an. Mehr würde ich hier aber nicht erwarten.

Hier steht es käme am Mittwoch. Aber kann natürlich auch nur Einschätzung gewesen sein.
Festnageln würde ich RBTV darauf jetzt nicht.