Diskussion zum teil-legalisierten Cannabis

Ganz einfache Lösung: Nicht mehr nach Bayern fahren :joy: und an alle die da wohnen: Umzug! Jetzt! :smiley:

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Das einzige was ich dazu finde ist dieser Artikel:

Laut eines Toxikologen werden Abbaustoffe im Fett eingelagert, bei Fettabbau umgewandelt und durch die Nieren über den Urin ausgeschieden. Weiter heißt es aber:

«Für ein 100-prozentig sicheres Resultat hätte ein forensisch-toxikologisches Gutachten erstellt werden müssen. Hätte Herr Bosshardt Cannabis konsumiert, wäre es auch im Blut angezeigt worden. Waren seine Drogentests aufgrund der Gewichtsabnahme positiv, wäre im Blut nichts dergleichen sichtbar gewesen.»

Zudem beziehen sie sich auf eine Studie des British Journal of Pharmacology, warscheinlich die hier:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2782342/

Die du sogar schon vor einem Jahr hier gepostet hast, aber die untermauert nicht wirklich deine Argument. In der Studie wurde bei den Ratten 24h (!) nach Cannabisinjektion ein Nahrungsentzug eingeleitet. Weiter wurde bereits bei einem Nahrungsentzug nach 7 Tagen keine signifikant höhere Konzentration gemessen:

Food deprivation did not significantly increase blood THC and THC-COOH concentrations in rats that received the last of 10 daily THC injections 6 days before the 24 h of FD [food deprivation]. Clearly then, 7 days of washout from THC exposure resulted in most THC being passively diffused from fat stores and subsequently excreted so that FD did not induce a measurable increase in the very low THC levels found in the blood of NFD [non food deprivated] rats.

Das steht nicht direkt im Widerspruch mit der Theorie, dass über viszerales Fett THC nach sehr langer Zeit freigesetzt und positiv getestet werden kann, aber es beweist es mMn auch nicht wirklich.

Die Studie ist aber auch schon von 2009, vielleicht gibts mittlerweile auch irgendwelche aktuelleren Ergebnisse, aber ich hab jetzt auch nicht großartig viel recherchiert.

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Das BMDV hat gerade bekannt gegeben, dass der Grenzwert von 1ng auf 3,5ng hoch gesetzt wird. Ich kenn mich da nicht so aus, aber das scheint wohl der niedrigste Wert zu sein, den Leute befürchtet haben. Ob das realistisch den Rauschzustand widerspiegelt, ist also fraglich. Falls sich da wer besser auskennt, gerne schreiben.

Die schreiben selber dass es ein konservativer Wert ist.

Sie zitieren eine Studie wonach die Unfallhäufigkeit erst ab 7 ng/ml THC Blutserum steigt. da wollten sie nochmal drunter liegen.

Mit einem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt man deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein Unfallrisiko steigt. Eine Risikoerhöhung beginnt erst ab 7 ng/ml und ist vergleichbar mit dem Risiko einer Alkoholfahrt zwischen 0,1 – 0,5 ‰ BAK

Zudem wird ein absoluter Alkoholverbot festgelegt.

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen

Aber wenigstens wird nicht jedem sofort Blut abgenommen

Im Einzelfall kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei häufigerem Konsum die THC-Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt. Daher wird vorgeschlagen, dass Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums erforderlich sind.

Wenn ein Fahrer Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeigt, ist in jedem Fall, also auch bei negativem Speicheltest, eine Blutprobe erforderlich.

Es gibt einen Wert, ab dem die Fahrtüchtigkeit wissenschaftlich nachgewiesen beeinträchtigt ist, also haben wir uns entschlossen, willkürlich die Hälfte dieses Werts als Grenzwert festzulegen.
Wir wissen, dass es dazu führen kann, dass Konsumenten bestraft werden, deren Fahrtüchtigkeit beim Zeitpunkt der Kontrolle nicht beeinträchtigt war, aber die Polizei wird das schon fair regeln.
Das war leider zu befürchten und gibt der Polizei, gerade in Bayern Möglichkeiten an die Hand Cannabiskonsumenten weiterhin zu gängeln, auch wenn diese keinerlei Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufweisen.
Allgemein wird das schon bestehende Probleme wie racial profiling weiter vertiefen.
Der Vergleich mit den Alkoholgrenzwerten und die hanebüchene Regelung bei Mischkonsum (Alkohol darf vor der Fahrt konsumiert werden, aber nur, wenn Du gestern nicht gekifft hast), setzt dem ganzen die Krone auf.

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Vor allem da es ja auch Medikamente mit Alkohol gibt,

Das ist echt ein schlechter Witz. Dann sollen sie generell den Wert für Alkohol auf 0,0 Promille setzen. Aber da würden die Säufer von der CSU sicher laut EINSPRUCH schreien :facepalm:
Wenn 7ng der wissenschaftlich anerkannte Wert ist, wieso den Grenzwert nicht auf 5 oder 6 setzen? 3,5 scheint mir unnötig restriktiv.

Ach, das Ding ist auch dass im Serum statt Vollblut gemessen wird

Blutserum ist nochmals strenger als Vollblut

In der Regel werden THC-Werte entweder im Vollblut oder im Blutserum gemessen. Der Umrechnungsfaktor zwischen Vollblut und Blutserum beträgt 2, das bedeutet, dass 1,0 ng/ml im Vollblut äquivalent zu 2 ng/ml im Blutserum sind.

in Portugal ist es z.B. 3 ng/ml im Vollblut, dass umgerechnet 6 ng/ml Serum ist

(die meisten Staaten messen Vollblut)

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Also ist der Wert gleich doppelt restriktiv?

Am 01.04. wird es sicher bundesweit mehr oder minder organisierte Feiern geben.
Der Hanfverband hat bspw. etwas in Berlin in Planung.

Durch die Gestaltung des Gesetzes, die vorschreibt, dass legale Beschaffung ausschließlich über die Vereine (gibt es noch nicht) oder Eigenanbau (ist erst ab 01.04. erlaubt) möglich ist, entsteht die absurde Situation, dass der Konsum, mindestens im April, quasi immer mit illegal erworbenen Cannabis erfolgen wird.
Die Polizei kann einem dann also vorerst schon noch auf die Pelle rücken.

Weiß jemand, ob und wie man nachweisen muss, dass Cannabis, das man mit sich führt oder konsumiert, aus legalen Quellen stammt?
Das könnte ja auch zukünftig relevant sein.

Und welche Strafen erwarten einen, wenn man die vorgegebenen Mindestabstände nicht einhält?

Hast Du das vielleicht auf dem Schirm, @kettlerne?

Muss man das? Sowohl der Besitz als auch der Konsum ist legal. Wo das herkommt sollte rein juristisch keine Rolle spielen (auch wenns natürlich logisch aus illegalen Quellen kommt).

Falls die Polizei frägt würde ich einfach die Aussage verweigern und gut ist.

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Die Beweislast liegt bei sowas immer bei der Polizei. Einfach nicht mit denen reden und es dürfte keine Probleme geben. Aber fang bloß nicht an dir irgendwelche Geschichten auszudenken.

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Hast Du das vielleicht auf dem Schirm,

jka

einmal kurz zu dem Punkt

Beim mitführen von >25g, aber bis höchstens 30 Gramm
oder wenn man zu Hause >50g, aber höchstens 60 Gramm hat,
oder wenn man den Mindestabstand nicht einhält, erwartet einen ein Bußgeld von bis zu 30.000€

Wobei die Summe eigentlich mehr so hoch gesetzt ist, damit es große Fische erwischt.
Nun könnte man denken, das kümmert Söder nicht und er wird von jeder der zu viel dabei hat 30K verlangen. Das wäre aber unverhältnismäßig und glaube ich nicht.
eher werden Bußgelder im zwei und dreistelligen Bereich verhängt. Aber man weiß ja nie.

Wenn man mit mehr als 30 Gramm oder zu Hause 60 Gramm oder mehr als 3 Pflanzen erwischt wird, dann ist aber auch wieder eine Freiheitsstrafe drin, bis zu 3 Jahre

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Bester Tipp!
Kann gar nicht oft genug gesagt werden.

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Du darfst das erwerben. bzw. musst keine Strafe fürchten, auch bei Erwerb (max 25 gramm)

Konstantin Grubwinkler, ein Strafverteiger der sich um solche Belange kümmert und das CanG ausführlich verfolgt hat, hat vorvorgestern sehr lange zu allen möglichen rechtlichen Punkten live geantwortet

https://www.youtube.com/watch?v=vx1SwE9hgF8
(das Video ist fast 3 Stunden lang, die Stelle die ich zitiere ist ab 04:25)

ich zitiere mal den entscheidenden Part, der genau die gefragte Situation widerspiegelt wie ich dich verstanden habe

Konstantin Grubwinkler
Wenn du am 1. April um 00:01 am Bürgersteig sitzt und rauchst einen Joint und die Polizei kommt vorbei und fragt: „Was machen Sie da?“.
Dann kannst du sagen: „Ich rauche einen Joint.“
Und wenn die fragen: „wo hast du das her“,
dann sagst du: „warum wollen sie das wissen, das geht sie überhaupt nichts an. der Joint ist völlig legal“

Und das war es. … Es geht die Polizei nichts an wo du es her hast.

Du könntest zur Polizei sogar sagen, ist zwar weniger empfehlenswert aus anderen Gründen, du könntest sogar sagen: „Das habe ich gestern, als es es noch verboten war am Bahnhof von irgendeiner zwielichtigen Gestalt abgekauft. Die 20 Gramm für keine Ahnung 160€.“
Das könntest du sagen. Weil der Erwerb, der zwar erst heute am 25.03 noch strafbar ist, dann mit dem ersten April legalisiert wird. Der Erwerb ist ab dem 1 April nicht strafbar.

Der Ewerb ist bis 25 Gramm straffrei. Siehe meinen Kommentar zu den Strafen. erst ab 25€ gibt es ein Bußgeld. Bis dahin gibt es für den Erwerb auch keine Strafe.

Achtung das gilt nur für Volljährige, und gilt nicht für den VERKAUF.

Aber man sollte keine illegale Beschaffung zugeben, da die Polizei das dann beschlagnahmen könnte als Anfangsverdacht, auch ohne dass du bestraft wirst.
Aber eine Strafe, würdest du dann nicht befürchten müssen

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Ich versteh auch nicht, warum man nicht zusätzlich noch den Verkauf über Apotheken für nicht-Patienten erlaubt hat (zumindest übergangsweise). Die Infrastruktur ist da ja bereits vorhanden.
Klar schafft das einen gewissen gewinnorientierten Markt, aber wenigsten muss niemand zum Dealer, wenn er/sie ab Montag legal was rauchen will. Nicht jeder Dealer ist gefährlich, aber einige sind es und woher die das Zeug haben weiß ja auch niemand.
So haben die Dealer jetzt erstmal ein paar Monate Hochkonjuktur.

Aufgrund internationaler Verträge. In der EU ist es so geregelt, dass Handel mit Cannabis generell verboten ist, aber es Ausnahmen für wissenschaftliche und medizinische Zwecke gibt. Außerdem kann der Anbau zu privaten Zwecken erlaubt werden. Letzteres wird jetzt von der Legalisierung in Deutschland ausgenutzt.

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Vielen Dank für die Infos @kettlerne.

Ich denke, es wird jetzt am Anfang einen Hype geben.
Viele probieren das erste mal aus, oder nach langer Zeit mal wieder.
Manche werden auf legale Quellen warten. Manche werden mal das Anbauen probieren.
Spätestens in ein, zwei Jahren hat sich alles normalisiert und wird hoffentlich nicht zurückgenommen worden sein.

Auch die Strafen und Gerichtsverfahren wegen Verstößen werden sich einpendeln. Eventuell haben Leute auch mit Klagen Erfolg was Grenzwerte im Straßenverkehr und überharte Strafen angeht.

Letztendlich könnte es trotz aller Widrigkeiten ein Anfang für eine bessere Drogenpolitik sein.

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Ich bin für unbegrenzten Besitz,Erwerb (Online u. Coffeeshops) Anbau und Konsum. :grin: ABER dafür nur in den eigenen vier Wänden und auf privatem Grundstück.Kiffen in der Öffentlichkeit und das mitführen von mehr als 5 gramm sollte verboten bleiben.
Seien wir ehrlich, nur Kinder und unreife Erwachsene, genau diejenigen die das Jugendschutzgesetz angeblich schützen soll, haben den Drang kiffend durch die Gegend zu schwadronieren.Der normale Erwachsene mit Erfahrung und Verantwortungsgefühl, für den die Legalisierung gedacht ist, konsumiert zu Hause.
Ich sehe leider das Chaos wenn jeder 18 Jährige soviel Grass in der Tasche haben kann und der Konsum weitreichend auf den Straßen erlaubt ist.

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Was’n Quatsch

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