Darf ich mit jetzt eigentlich Kekse backen, oder bleibt das illegal?
Naja irgendwo doch schon.
Wer solche mehr als halbseidenen Onlinedocs benutz um Gras auf Rezept zu kriegen.
Sorry aber das ist quasi nur eine Stufe über „Ey Bruda, hier isch verkaufen YX zu 30% von Neupreis“ Kofferraumverkauf auf der Autobahnraststättenparkplatz.
Wo auch jedem klar ist dass er da Hehlerware/Diebesgut kauft.
Jedem ist klar, dass das nicht 100% legal ist. der da mitmacht.
Nee, das ist Quatsch. Das eine ist Hehlerware und illegal. Das andere ist weder Hehlerware noch vom Schwarzmarkt und auch nicht illegal.
Du darfst aus Cannabis machen was du willst.
Es gelten eben die gleichen Regeln wie wenn es in „rauchfähiger form“ ist.
Kein Verkauf, keine Weitergabe, Kontrolle darüber behalten etc.
Und wenn dich die Polizei mit 3kg Keksen erwischst, du sagst dass es THC Kekse sind, könnte die Diskussion anfangen ob nun mehr oder weniger als 50g THC drin sind, keine Ahnung wie man das dann ermitteln können sollte.
Tatsächlich wurde das auch vor Legalisierung, nach Wirkstoffgehalt quantisiert, meine ich.
Könnte also genauso sein
Vor der Legalisierung war der Wirkstoffgehalt ja auch wichtig für das STrafmaß
Jetzt hast du eben die Thematik das 50g im eigenen Haus als eigenbedarf legal sind,
Was dann die Frage schon erlaubt, was passiert wenn die 50g verbacken wurden und eigentlich danach gar niemand mehr sagen kann, wieviel Gramm es denn waren.
Weil am Wirkstoffgehalt kann man es ja nicht ermitteln. der eine hat 50g daheim mit 10% THC, der andere mit 30% THC
Man sollte auch bedenken, dass das medizinische Cannabis für Leute vorgesehen ist, die mit verschiedensten Krankheitsbildern wirklich Probleme haben und das Zeug in Deutschland unter sehr strengen Bedingungen angebaut wird, daher nicht in unendlichen Mengen vorhanden ist.
Deswegen finde ich es auch eher schäbig sich einfach for Fun bei irgendwelchen unseriösen Ärzten ein Rezept zu holen.
Das ist falsch. Edibles sind weiterhin verboten. Deswegen erübrigt sich die Frage, wie das in Keksen, etc. überprüft werden soll.
Ist der Verkauf verboten oder das Backen?
oh, wo steht das ?
Weil wenn man 50g Gras besitzen darf, warum darf man diese dann nicht verbacken ?
Ja. Irgendwie hätte ich jetzt gedacht, dass man das irgendwo festgelegt hat… so ein Standardgehalt von dem Ausgehend man das eben normiert feststellen kann.
Wozu haben wir Karl denn nach Harvard geschickt, wenn das nicht klar ist…^^
Vielleicht ist das aber auch etwas, dass sich in der Praxis ergeben muss
Das sehe ich anders und ich denke, dass ich auch schon stichhaltig dargelegt habe warum.
Aber noch mal im Detail:
Wer nutzt jetzt diesen Weg über Telemedizin, der es bisher nicht tat?
Jede Person, die entweder keine Schwarzmarktzugänglichkeit hat, oder diese nicht (mehr) nutzen will.
Zukünftig jede Person für die o.g. gilt und die nicht selber anbauen kann oder will und die nicht Mitglied einer Anbauvereinigung sein kann oder will (für beides gibt es nachvollziehbare Gründe).
Das schließt natürlich Menschen ein, die einfach aus Genussgründen konsumieren, aber auch all jene, die aus medizinischen Gründen konsumieren, dies aber bisher nicht durften, weil die Regeln dafür extrem eng und streng gefasst waren. Letztere Gruppe dürfte nicht so klein sein, wie einige denken und diese Gruppe wird in Zukunft wahrscheinlich eher größer als kleiner.
Illegal ist das Ganze auch nur dann, wenn Du Deinen „Telearzt“ über die Symptome belügst, was man jemandem erst einmal nachweisen muss. Es gibt viele Menschen, die schon bisher (Regel-)Schmerzen, Schlaflosigkeit, Übelkeit und ähnliches mit Cannabiskonsum (erfolgreich) bekämpft haben. Nach meinem Verständnis (siehe zur genaueren Einschätzung das hier verlinkte Video) machen sich diese Menschen beim Nutzen von Telemedizin nicht strafbar.
Das Cannabis, das sie dann erhalten, ist eben nicht irgendein illegal gezüchtetes Schwarzmarktgras, sondern nach medizinisch relevanten Kriterien produziert und dosiert. Gerade deswegen ist es für viele Menschen besonders attraktiv, besonders wenn sie es auch zu medizinischen Zwecken verwenden. Noch mal, diese Gruppe existiert und ist nicht so klein.
Natürlich ist es blöd, dass auch viele „Spaßkonsumenten“ diesen Weg jetzt nutzen und all jenen, die es aus medizinischen Gründen nutz(t)en nun teilweise Engpässe bei der Besorgung verursachen, wie es unter dem hier verlinkten Video eine betroffene Person schildert.
Abgesehen davon finde ich es allerdings genau richtig, dass Menschen, die ihre Leiden damit lindern und dementsprechend Sorten, Dosierung und Zusammensetzung wählen, nun diesen Beschaffungsweg wählen können, auch wenn sie nicht unter die vorher so unsinnige restriktive Regelung fielen.
Ich gehe sogar so weit, dass ich es besser finde, dass auch sonstige Konsumenten diesen Weg wählen, wenn sie eben keinen sinnvolle Schwarzmarktzugang haben und auch die neuen legalen Wege nicht nutzen können oder wollen.
Die Teillegalisierung ist voller Widersprüche und Ungerechtigkeiten. Teils aus dem Verkaufsverbot (EU bedingt), teils aus politischem Geschacher resultierend. Das ist nicht die Schuld der Konsumenten und deswegen auch nicht ihre Verantwortung, deswegen auf für sie sinnvolle Wege der Beschaffung zu verzichten.
Disclaimer: Ich nutze „Telemedizin“ grundsätzlich nicht und rufe auch niemanden dazu auf, oder empfehle diesen Weg auch nicht. Vor allem nicht, wenn es um die Beschaffung von Cannabis geht, die in vielen Fällen illegal ist, wenn sie auf diesem Weg erfolgt.
Nein Achtung das ist absolut falsch
Es gilt
Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist verboten.
Zudem ist es so dass wenn du Cannabis verarbeitest die 50 Gramm zu Hause für die Verarbeitung bestehen bleiben, als Kuriosität im Gesetz, laut dem Anwalt oben
Diesen Absatz verstehe ich nicht. Was möchtest Du damit aussagen?
nur das ja keine Extration stattfindet.
Es geht ja nicht darum cannabinoide irgendwie auszuziehen und dadurch hochkonzentriertes Haschöl oder sowas zu erzielen, sondern einfach zu verbacken
Grundsätzlich stimme ich Dir da zu.
Wer realistisch gesehen andere Möglichkeiten hat, sollte diese auch nutzen.
Die Ausnahmen, für die ich Verständnis aufbringen kann, habe ich in meinem langen Post beschrieben.
Damit ist Cannabisöl und Hasch gemeint?
In dem Fall könnte man sich aber immerhin noch Schokolade als Eatable herstellen, gibt bestimmt auch noch mehr Möglichkeiten/Rezepte, bin da nicht so bewandert.
Du hattest geschrieben dass alles erlaubt ist. Bzw man alles damit machen kann
Das ist eben nicht so
Dass eine Zubereitung als Cannabis definiert wird und wenn du etwas mit Cannabis zubereitest dürfen es auch dann nur 50 Gramm sein
Du extrahierst dafür THC aus Cannabis in flüssiger Butter.
Hab im CanG aber nix zu Edibles im privaten Gebrauch gefunden, das wird explizit nur für Anbaugemeinschaften erwähnt. Woher hast du das @kettlerne ?