Diskussionen zum Twitchleak (27.1.22)

Auch keine Bonuszahlungen für die anderen Mitarbeiter?

Das Selbstironie Ding ziehen sie jetzt aber straight durch :joy:

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Auch dann nicht. Wie gesagt, ohne die Kurzarbeit können sie meinetwegen machen was sie wollen, aber sobald sie auch nur ein Cent Staatshilfen in Anspruch nehmen, sollte es keinen Bonus geben.

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Finde ich gut. Die Argumente sind teilweise echt hanebüchen - durchziehen und zeigen, wie dumm das ganze eigentlich ist.

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Kurze Frage: Sobald ein Cent an Staatshilfen bezogen werden, dürfen Selbstständig arbeitende kein Salär mehr beziehen? Also alle Unternehmer dürfen nix mehr verdienen (Nicht mal Grundgehalt), wenn sie einen Cent Staatshilfe bekommen?

Die Kurzarbeit war aber ja auch nur 3-4 Monate, da bleibt halt noch genug Zeit um auch Gewinn einzufahren.

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Heute ganz witzig aber hoffentlich ist das Ding am Montag wieder durch

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Tütchen beim Topfschlagen :sweat_smile: leider geht jetzt das Dschungelcamp los und ich muss umschalten. Mach mir Mal nen Supercut!

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Simon hat schon kurz gezuckt um was zu sagen :sweat_smile:

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Bist du auch eine von denen? :woozy_face: :broccoli:

Aber zurück zum Thema: Ich finde diese Selbstironie gerade fast ein wenig zu heftig, gerade weil man, meiner Meinung nach besonders Eddy, ihnen doch anmerkt, dass es schon ein unangenehmes Thema ist.
Andererseits ist das wohl die beste Möglichkeit damit umzugehen. Wie schon gesagt, was sollen sie auch sonst machen und das Ding ist nun halt im Netz und das lässt sich eh nicht mehr zurück nehmen…

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Würde mich auch mal interessieren wie da die Regelung ist. Bei angemeldeter Kurzarbeit darf man keine Gewinne mehr machen, oder nur bis zu einer bestimmten Höhe?

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Ich kann nur ganz allgemein sprechen, natürlich weiß ich nichts konkret von rbtv. Soll an sich auch gar keine Verteidigung sein, sind nur die Gedanken, die mir den ganzen Tag zu dem Thema im Kopf rumgehen.

Jedenfalls arbeite ich bei der Steuerberatung. Viele unserer Mandant:innen hatten Kurzarbeit in 2020. Dank staatlicher Hilfen kamen sie über die Runden, teils besser als erwartet - und haben dann gerne den steuerfrei auszahlbaren Coronabonus zumindest teilweise genutzt, um den Mitarbeitenden etwas zurückzugeben.

Das gilt sowohl in Firmen, in denen die Geschäftsführung nicht auf Ihr Gehalt verzichten wollte, während die Belegschaft KUG bezog - als auch in welchen, in denen alle KUG bezogen haben.

Gerade, wenn das Jahr im Rückblick besser war, als erwartet, find ich einem Bonus per se nicht verwerflich, wenn man die Verantwortung für einen Laden getragen hat. Natürlich klingt es immer unglücklich.

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Naja, die Gesellschafter leben ja von den Gewinnen (ihr Einkommen ist eine Ausschüttung, die sich vom Gewinn finanziert). Also müssen gerade kleinere Unternehmen natürlich einen Gewinn gemacht werden (Unternehmerlohn).

Klar können sie trotzdem angestellt sein um ihnen ein sicheres Einkommen zu garantieren, aber zu verbieten dass gar keine Gewinne ausgeschüttet werden ist lebensfremd

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Kann man schon so machen, sollte man nur eben nicht übertreiben. Heute ein bisschen drüber lustig machen und dann das Thema auch einfach ignorieren. Dann interessiert das in ein paar Tagen eh keine Sau mehr. Wenn man jetzt aber regelmäßig „auf den Vorfall hinweist“, darf man sich nicht wundern, wenn das immer wieder thematisiert wird und dann nervts auch irgendwann nur noch (wenn der Punkt nicht sogar schon erreicht ist).

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Genauso besteht aber auch die Möglichkeit, wenn Gewinne erzielt wurden, das Kurzarbeitergeld freiwillig zurückzuzahlen.

Nur um etwas klarzustellen: redest du von Gewinnen im Allgemeinen oder Gewinnen nach Abzug des Unternehmerlohns?

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Die Möglichkeit besteht rechtlich meines Wissen gar nicht. Es sind ja auch keine steuerfinanzierten Gelder, sondern Sozialversicherungsbeiträge. Du zahlst ja auch nicht dein Arbeitslosengeld zurück, sobald du einen Job gefunden hast

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Wow, wir haben die deutscheste Aussage zu diesem Thema gefunden.

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Es ist möglich: Auswirkungen auf die SV-Beiträge bei Rückforderung KUG | Personal | Haufe

Und mein Arbeitslosengeld bezahle ich ja prinzipiell zurück, sobald ich arbeite durch die Arbeitslosenversicherung. Im besten Fall zahle ich gar nicht für mich zurück, sondern ermögliche Anderen Arbeitslosengeld zu bekommen.

Edit: Link korrigiert. Ich habe Corona-Hilfe fälschlicherweise mit Kurzarbeitergeld gleichgesetzt.

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Es wollten doch alle das auch mal spontan ein bisschen länger gemacht wird.

Wurde hier halt unfreiwillig umgesetzt! :wink:

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