Der Trick ist die Filme alle auf Englisch zu gucken, dann stimmen die Stimmen
Naja, „neu“. Halt wieder seine Standard-Stimme.
Konnte mit beiden leben. Nur die Filme 4 und 5 waren einfach kacke
Könnte ich machen klar, aber wenn ich 1x eine Filmreihe oder so auf deutsch geguckt habe, bleibe ich dabei
Das mag sein, unterschied sich aber auf einmal von der davor und hat für mich die Immersion total gebrochen gehabt, aber ja Teil 4 und 5 sind beide richtiger Müll.
ok dann hab ich glaub ich keien ahnung mehr vom 5. teil aber ich bin mir sicher ich hab den gesehen
Ist auch nicht ganz richtig (sofern du mit „Die Filme“ Filme generell meinst und nicht Fluch der Karibik^^)
z.B. die Star Wars The Clone Wars Serie hat im Englischen neue Sprecher über Obi Wan, Anakin und Co. Weil sie die teuren Schauspieler nicht bezahlen wollten.
Im Deutschen dagegen werden die Rollen von den gleichen Sprechern gesprochen wie in den Filmen.
Auch interessant:
In Star Trek Strange New World wird Kirk von einem neuen Schauspieler gespielt. Man hat ihm aber den Synchronsprecher von Chris Pine gegeben, den man ja schon als jungen Kirk aus den neuen Filmen kennt. Finde ich eigentlich ganz clever und das funktioniert auch ganz gut.
Und ansonsten fallen mir natürlich sofort die Bud Spencer und Terence Hill Filme ein die extrem stark von der Synchro profitieren.
Wurde das hier schon erwähnt?
Omg wie toll. Kindheitserinnerungen
Ja
Ja kann man, aber das heißt nicht, dass man sie behalten darf:
Ich bin großer Freund von den ganzen Streaming Diensten und benutze Disney+, Netflix und Amazon Prime. Dennoch halte ich den Kauf von Datenträgern echt teilweise für sinnvoll.
Und natürlich sollte man diese sichern. Ich habe letzte Woche gemerkt, dass eine Blu-Ray von meiner Dexter Blu-Ray Box nicht mehr gelesen wird.
Wie kann man Inhalte von BluRays sichern ohne den Kopierschutz zu umgehen?
Das ist gesetzlich folgendermaßen geregelt:
Siehe unten, das was ich hier folgend geschrieben habe habe ich nachher anders eingeordnet, lass es aber stehen, damit man nachvollziehen kann um was es geht
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Damit ist die Verfielfältigung geregelt, ohne Kopierschutz in dem Fall.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn ich das richtig deute, dann ist es also für den privaten Gebrauch nicht mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt.
Ich bin kein Jurist und kann es nur so deuten wie ich es lese. Aber ich vermute also mal, dass man zum privaten Gebrauch die Sicherheitsmaßnahmen umgehen darf.
Solange man im Besitz des geschützten Werkes ist und bleibt.
(Ich weiß allerdings nicht ob man das hier diskutieren sollte, oder ob da ein eigener Thread sinnvoll wäre)
Ich wiederhole: Ich bin kein Jurist, alle Angaben hier sind nur meine Lesung der Gesetze
@edith ich glaube ich liege da falsch. Also wenn ich es richtig verstehe dann ist §108b nicht bezogen auf den Kopierschutz, sondern auf die Hinweise die auf der DVD/BluRay vorhanden sind, nach denen man diese nicht öffentlich vorführen darf zum Beispiel.
So zumindest verstehe ich das hier:
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
Also hast du wohl Recht, dass das Umgehen des Kopierschutzes nach § 95a UrhG (§ 95a UrhG - Einzelnorm) verboten ist.
Dann habe ich nichts, gesagt, bitte nichts kopieren was geschützt ist!
War doch klar das das kommt, besonders das Accountsharing, ich glaube wir sind aktuell 7 Leute
Wird man da nicht dauernd rausgeworfen? Wie viele dürfen bei Disney gleichzeitig?
Ich bin alleine, daher ist es mir Wurscht. Bin eher auf die Preiserhöhung gespannt. Bekomme es über die Telekom ja eh günstiger, von daher wird es vielleicht auf dem raus kommen, was es jetzt normaler Weide kostet,
Keine Ahnung, wir sind nur Mitnutzer. Weiß auch nicht ob man wie bei Netflix dauernd Meldungen bekommt wenn sich einer Einloggt.
Bei D+ oder Netflix?
Bei Netflix muss man jetzt das W-Lan innerhalb von 10min mit Code bestätigen wenn man als nicht Account owner Reinwill
Geht noch, ist nur nervig
Ich meine, als Besitzer des Abos bekommt man ja bei Netflix eine Nachricht wenn sich einer neu einloggt.
Wir sind auch mehrere Leute, zahlen dafür aber auch entsprechend zusammen was, gleiches gilt bei Netflix. Noch gibt es bei letzterem keine Probleme, bin also mal gespannt wie Disney das macht.