Eure letzten Shopping-Errungenschaften II

Du müsstest doch am besten wissen wie das bei Kleinanzeigen läuft^^

Meinst du jetzt wie unfähig die Leute sind oder wie die Rechtslage ist?

Okay, wie Beweise ich dass ich nichts bekommen habe? ^^

Er muss dir beweisen, dass er etwas versendet hat. Du musst erstmal nichts beweisen außer den Kaufvertrag, der ja unstrittig zustandegekommen ist.

Da er dir anbietet für 10€ das Spiel zu besorgen, ist klar dass er das Spiel einfach an wen anderes für mehr verkauft hat und dich nun melken will.

Ergo: er hat nichts versendet.

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Ist mir auch klar dass er nix verschickt hat^^
Soll ich mir jetzt n Anwalt nehmen wegen 20€?

bei versichertem Versand gibt es natürlich noch den guten alten Backstein versenden trick, wobei Paypal da ja auch meist auf seiten der Käufer ist, wobei das teils auch kritisch ist, da man so selbst als ehrlicher Verkäufer blöd da steht.

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Nö. Aber du kannst ihm mit einem Anwalt drohen. Das fruchtet oft.

Ansonsten halt 1:1 dein Geld zurückfordern und fertig.

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Geht das Risiko beim privatgeschäft nicht ziemlich schnell an den Empfänger über beim Versand?

Er sagt dann die Post hats verloren und das wars dann^^

Hä? So funktioniert das mit der Zustellung nicht. Er muss dir nachweisen dass du die Übernahme unterschrieben hast

Wo genau der Gefahrenübergang stattfindet müsst ich jetzt auch nachsehen. Ich bin der Meinung bei Versand.

Den muss er Verkäufer in der Regel halt aber erstmal nachweisen und den Aufwand machen sich viele Betrüger nicht.

@Midgar Hat er denn eine Sendungsverfolgungsnummer? Wenn nicht, kann der Typ den Kopf zu machen und dir dein Geld überweisen.

Hast du per Paypal oder Überweisung gezahlt?

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Hab mir endlich mal nen Whisky gegönnt, den ich schon länger aufm Zettl stehen hatte:
The Balvenie 12 years single barrel :tumbler_glass:

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Wenn du mit Versand gekauft hast, liegt die Zustellung aber immer noch im Haftungsbereich des Versenders, nicht des Empfängers.

Nein, nicht wenn es ein Geschäft zwischen Privatpersonen ist.

Aber es kann natürlich sein, dass der Versand tatsächlich nachgewiesen werden muss. Da kann ich mich nicht mehr dran erinnern :smiley:

Aber natürlich, wenn in der Anzeige steht Versand inklusive, oder zzgl. 5 Euro Versand.

Dann muss er den Versand, nicht die Zustellung nachweisen. Das sind 2 Paar Schuhe.

Und wie weißt du den Versand nach?

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/internetrecht/vertraege-im-internet/versandrisiko-und-versandkosten

:roll_eyes:

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mit einer Sendungsverfolgungsnummer.

Nicht beim Privatverkauf.
Wenn du ein paar Socken kaufst, die jemand in einen MAxibrief steckt und schickt, und sie kommen nicht an, hast du als Käufer einfach Pech.
Klar kann der Verkäufer dann einen Suchauftrag stellen, ist aber meist hoffnungslos.

Ausser es wäre in der Beschreibung bei Ebay von Paketversand die Rede, der ja trackbar ist.

Das ist eben etwas das perfide, dass Paypal sich bei sowas immer auf die Seite des Käufers stellt, obwohl die Rechtslage in Deutschland beim Verkauf Privat an Privat klar sagt, dass der Haftungsübergang dann ist, wenn der Verkäufer es bei Versanddienstleister abgibt.

Deswegen würde ich nie mit PayPal Verkaufen.

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