Eieiei
In den US und A hat die Legalisierung sogar zu vermindertem Konsum unter Jugendlichen geführt. So viel zu der Theorie von Sodom und Gomorra.
Wenn man mitten durch Amsterdam läuft, riecht man 'ne Menge. Da war sicherlich ständig Gras dabei, aber wenn Du nicht weißt wie Gras riecht bringt Dir das herzlich wenig.
Ich hab deinen Hammersong fortgeführt man
Chuligom.
So weit ich das weiß gilt eine Straftat nach deutschem Gesetz auch im Ausland, wenn sie dort auch zur Strafe steht. Und in den Niederlanden wird das wohl nur geduldet, aber eigentlich steht es auch unter Strafe. Das heißt der Besitz könnte dir wohl Theoretisch schwierigkeiten bringen. Das natürlich nur unter vorbehalt, steinigt mich sollte ich Blödsinn schreiben.
Dann liegts ja nicht daran, dass man kein Gras riecht. Es liegt daran dass du keinen Dunst hast was du riechst.
@Sedov8 Das halte ich für nicht richtig. Es gilt das Landesrecht. Da hat Deutschland, egal ob EU Raum oder nicht, keine Befugnis. Die niederländischen Behörden können doch jetzt nicht von jedem Staat der Welt die örtlichen Gesetze kenne und die parallel mit ihrem abgleichen.
Die Fähigkeit Cyanid zu riechen ist genetisch bedingt. Vielleicht gibt es das auch bei Gras.
Das Landesrecht gilt ja. Nur wird die Straftat dort nur geduldet.
Ich darf ja auch nicht in Syrien gleichgeschlechtlich ehelichen nur weil ich es D darf. Ja ich weiß, so rum funktioniert das nicht.
Ganz ehrlich, das ist so dumm und übergriffig, dass ich es glaube.
Nein. Es ist keine Straftat. Da wird nichts geduldet. In den Niederlanden gilt das niederländische Recht. Abseits spezieller EU Gesetze und drüber hat das lokale deutsche Recht nichts in den Niederlanden verloren. Wenns dort erlaubt wäre die Zeche in der Bar zu prellen, dann duldet man das in den Niederlanden nicht nur. Es ist ausdrücklich erlaubt.
Es geht ja auch nicht darum das du in den Niederlanden, sondern in Deutschland dafür zur Rechenschaft gezogen wirst.
Es gibt § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
Aber ka wie es in den Niederlanden genau mit den Gesetzen aussieht.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2013/III_3_RVs_45_13_Beschluss_20130429.html
In Deutschland ist der Konsum von Marihuana nicht verboten sondern nur der Besitz.
Darum geht es ja auch.
Dann ist die Sache doch klar, wenn du in Deutschland kein Marihuana besitzt ist alles cool.
Hast du dir das Urteil denn durchgelesen? Das bestätigt mich doch zu 100%. Es ist in den Niederlanden nicht verboten. Da wird nichts geduldet. Der Besitz ist dort anscheinend ebenfalls verboten. DANN kommt es zu einer Verknüpfung mit dem deutschen Recht. Fürs Kiffen belangt dich weiterhin keiner in Holland wenn du dich ans dortige Recht hälst.
Ich habe doch auch von Besitz gesprochen.
Wenn ich mir in Amsterdam 5g kaufe, werde ich dort nicht belangt. Das findet auch nie seine Wege nach DE.
Fazit: Solang man in Holland konsumiert ist alles easy. Das war ja im Endeffekt seine Frage. Auch als Deutscher darf man im Ausland kiffen, obwohl es bei uns unter “huldigen von Satan” steht.
Es ist Theoretisch möglich, mehr habe ich nicht behauptet.
Du hast das aber einfach kategorisch abglehnt.
Es ist auch praktisch unmöglich, da in Amsterdam kein Polizist aus Deutschland was zu sagen hat.