mindestens mal alles vor der jahrtausendwende. wer hat denn heute noch nen SEGA saturn, megadrive oder master system, eine der vielen atari-konsolen oder ne PS1, klassische xbox, n64 oder NES zuhause? und wer davon hat die meisten der genannten konsolen?
ach und in welchem markt kann man die genannten konsolen noch kaufen? bei welchem großhändler im internet? ich glaube kaum, dass für jeden emulatorspieler dieser welt noch genügend alte konsolen existieren
Kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Emulatoren sind vollkommen legal. Illegal ist es ROMs zu nutzen, zu denen man die Originalmodule nicht besitzt. Wer gegenteiliges behauptet soll entweder Gesetztestexte / Gerichtsurteile zitieren oder seine Meinung als genau eine solche darstellen: eine persönliche Meinung. Denn mehr ist es nicht.
§95a UrhG
Das Medium “Cardridge” dürfte die voraussetzungen einer technischen Schutzeinrichtung erfüllen. Damit sind Roms insgesamt illegal, da sie diesen Hardware Kopierschutz umgehen.
nehmen wir z.b. das Sega Mega drive. davon wurden ca 30mio stück verkauft. elektronik hat bei intensiver nutzung eine maximale lebensdauer irgendwo zw. 10 und 20 jahren. da die meisten wohl kaum nur im museum standen, sondern benutzt wurden, dürfte sich die zahl der noch funktionierenden mega-drives da draußen sehr begrenzt sein.
weil du ja ebay ansprichst: die wahrscheinlichkeit, das da heute eine inzw durchaus seltene konsole die funktioniert verkauft wird ist eher gering, dazu muss man ja auch immer die entsprechenden spiele bekommen, was die wahrscheinlichkeit, die richtige konfiguration und zusammenstellung zu bekommen eher minimal ist. vor allem, da es menschen wie gregor gibt, die alle klassiker bunkern und nie mehr verkaufen werden.
ein klassisches beispiel ist auch der speicherchip der alten game-boy spiele, der inzw kaum noch funktioiert und damit die meisten game-boy spiele unspielbar macht. diese spiele wären also ohne emulator komplett verloren, egal ob es noch gameboys gibt oder nicht.
@Gwyn gewerbliche schutzrechte erlischen nach bestimmten jahreszahlen und die meisten hersteller erneuuern sie auch nicht, da die schutzrechtverfahren zu teuer sind und im verhältnis keinen nutzen mehr bieten.
Es handelt sich hier um Urheberrecht und das gilt in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei Patenten, Gebrauchsmusterschutz etc. sieht es natürlich anders aus, aber an dieser Stelle auch nicht relevant.
Es geht hier aber nicht um Roms sondern um Emulatoren.
emulatoren brauchen die roms, von daher ist der punkt durchaus relevant
@Gwyn das problem ist, dass spiele selten unter urheberrecht angemeldet werden, wenn ich mich richtig erinnere.
Urheberrecht muss man nicht anmelden.
Während durch das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes Ergebnisse geistigen Schaffens (sog. Immaterialgüter) auf gewerblichem Gebiet geschützt sind, schützt das deutsche Urheberrecht solche auf kulturellem Gebiet.
da alle geltenden rechtsbeschlüsse bis heute videospielen den status eines kulturguts in D verweigern, wäre ich mit dieser pauschalen aussage vorsichtig.
Nein, ist er nicht. Das Werkzeug ist nicht illegal nur weil man damit auch illegale Sachen machen kann. Streng genommen sind auf der Wii auch Emulatoren für SNES usw. Ist dann deshalb die Wii illegal?
ich bin doch eigentlich auf deiner seite^^ wie gesagt für roms gilt eigentlich kein urheberrecht, aber wenn es gelten würde, wäre ihre verwendung bzw der besitz eben genauso illegal wie der besitz einer illegal herunter geladenen mp3. ohne die roms wären die emulatoren aber sinnlos.
und zu deinem nintendo-vergleich: Nintendo ist ja eh der beitzer/urheber der roms, von daher dürfen sie damit machen, was sie wollen
ich sehe da keine formulierung die auf videospiele zutrifft. am ehesten noch die filmischen werke, aber dem gegenüber stehen eben entsprechende gerichtsurteile, die videospiele die kulturelle bedeutung absprechen, wie das berühmte wolfenstein-urteil. im endeffekt auch wieder eine rechtliche grauzone, die erst geklärt werden könnte, wenn ein publisher wegen des urheberrechts klagen würde. da dies aber bisher meines wissens nach nicht erfolgt ist, fallen die entsprechenden roms eben in die grauzone und deren verwendung ist damit nicht illegal.
Du hast vollkommen recht. Es geht mir aber nicht um Roms sondern um Emulatoren. Ich hab nie gesagt Roms sind grundsätzlich legal. Ich wollte von Anfang an einfach nur klarstellen dass Emulatoren nicht illegal sind.
Das Wolfenstein Urteil zur Frage ob Computerspiele Kulturgüter ist übrigens schon lange nicht mehr der neueste Stand der Rechtssprechung.
kannst du mir dann bitte ein urteil zeigen, welches videospielen den kulturellen status zuspricht?
Sprachwerke, wie […] Computerprogramme
deutungsfrage. ob videospiele darunter fallen, ist nicht eindeutig zu sagen, so lange es keine entsprechende klarstellung von seiten des gesetzgebers über eine anpassung des gesetzes oder eben über gerichtsurteile gibt.
nicht ohne grund werden für videospiele ja häufig gewerbliche schutzrechte erlangt, während dies bei filmen, büchern oder musik eben fast nie gemacht wird.
eine off-topic frage weil mich das sehr interessiert: was ist mit bestimmten Spielen, die in Deutschland nicht erschienen sind oder eine sehr geringe Produktion hatten.
Ich habe auch ein SNES Emulator und spiele gerne Earthbound. hab aber für das Modul nicht das Geld (kostet über 300-1000 Euro).
Ist es immer noch illegal? Oder was ist mit Arcade-Klassikern? Darf man die auch nicht benutzen?
da diese diskussion ja scheinbar mehrere interessiert und schon seit längerem eher offtopic ist, sollte man überlegen, ob man sie nicht eh gänzlich in einen anderen thread aussortiert.
Du verstößt damit eindeutig gegen das Urheberrecht.