wtf
ja gut da vom Set hört man ja immer mehr was falsch lief.
Ein Armourer der den Job nicht behrrscht (sie sagte sie hat jedesmal Angst wenn sie Platzpatronen nachladen muss, spätestens nachdem öffentlich solche Aussagen getätigt wurden hätten alle schreiend weglaufen müssen, wenn die Person am Set für die Waffen zuständig ist)
Wo ich den Artikel gerade lese. Wie genau ist eigentlich geregelt, wenn ein deutscher Staatsbürger in einem anderen Land etwas tut, dass dort nach dem Gesetz vor Ort erlaubt ist, aber hier eine Straftat darstellt und der Staatsbürger dann nach Deutschland kommt? Bleibt er hier strafbefreit solange es kein Kapitalverbrechen wie Mord war oder kann er auch für weniger schlimme Sachen verurteilt werden, obwohl sie im Land der Begehung straffrei waren?
Grundsätzlich gilt das deutsche Strafrecht nur für im Inland begangen Taten.
Aber es gibt Ausnahmen
§ 5StGB
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
Hochverrat
…
Landesverrat
…
Straftaten gegen das Leben
a) in den Fällen des § 218 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Absatz 4 Satz 1, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, und
b) in den übrigen Fällen des § 218, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im Inland hat;
§ 6StGB
Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen
…
Menschenhandel
…
Dem folgt
§ 7StGB
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
(dann gibt es noch Völkerrechtsverbrechen, die auch verfolgt werden)
Die Staatsanwaltschaft muss schwere Verbrechen auch verfolgen, auch im Ausland begangene nach den hier zitierten Paragraphen, zugleich kann sie aber in gewissen Fällen davon absehen
https://dejure.org/gesetze/StPO/153c.html
(2) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn wegen der Tat im Ausland schon eine Strafe gegen den Beschuldigten vollstreckt worden ist und die im Inland zu erwartende Strafe nach Anrechnung der ausländischen nicht ins Gewicht fiele oder der Beschuldigte wegen der Tat im Ausland rechtskräftig freigesprochen worden ist.
Das wird sie meist auch tun wenn der Täter im Ausland schon bestraft wurde.
Wtf
Wow, hätte gedacht das die Gegenseite Berufung einlegt und nicht die Staatsanwaltschaft. Die hatte doch 2,5 Jahre Haft gefordert. Mit 2 Jahren ist das Urteil doch eigentlich recht nah an dem was gefordert wurde.
Die möglichen Szenarios hat Solmecke ja schon kurz angerissen.
Kurzform: In den Knast direkt muss er noch nicht, bei Berufung sind theoretisch noch mindestens zwei höhere Instanzen für das Verfahren möglich. Und die Staatsanwaltschaft hatte ja mehr gefordert, als letztlich abgeurteilt wurde, kann also passieren dass er sogar noch ne höhere Strafe aufgebrummt bekommt, wenn es in Berufung geht.
I, for one, welcome our new chinese overlords
Die Konfuzius Institute sind nun einmal sehr China-nah. Wenn es da inhaltliche Probleme aus China gibt, wird sowas eben abgesagt. Ist ja nicht so als ob eine Lesung bei der Frankfurter Buchmesse verhindert wurde. Wundert mich eher, dass die Lesung überhaupt angesetzt wurde.
wieso?
Die Begründung steht in dem Artikel selbst: Über Xi Jinping kann man nicht mehr als normalen Menschen reden, er soll jetzt unantastbar sein und unbesprechbar.
Daher wundert es mich, dass das Konfuzius Institut die Lesung selbst veranstaltet hat.
(Ergänzend) Das Buch wird ja sicherlich kein Lobgesang auf Xi Jinping sein.
Nein!?
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Amazon arbeitet in Zukunft mit dem Britischen Geheimdienst zusammen.
Ein Model auch für andere Länder?
Technologie first, Bedenken second.
mensch, das ist ja mal wieder eine großartige idee, (vermutlich als geheim) klassifizierte dokumente in der amazon cloud zu lagern. was soll da schon schiefgehen, junge junge.
mir fällt kein vernünftiger grund ein, sowas ausserhalb meiner behörde speichern zu wollen
Für Dokumente verschiedener Sicherheits-Stufen gehören verschiedene Auflagen, die erfüllt sein müssen, damit die an Privat-Organisationen abgegeben werden dürfen.
Ich selbst habe mit sog. NfD (nur für Dienstgebrauch) Daten gearbeitet. Physikalische Datenträger mit diesen Dateien durften einen Büroraum nicht verlassen und jeder Datenträger, auf den diese Dateien kopiert wurden, musste entsprechende Freigabe und Markierungen haben.
Außerdem waren Verschlüsselungs-Lösungen auf jedem Gerät eingesetzt.
Bei uns durfte kein Gerät mit NfD-Dateien eine direkte Verbindung mit dem Internet haben (nur über einen speziellen Server mit extra Sicherheiten).
Ich würde aber schon behaupten, dass ein paar Menschen in den Behörden sich da vorher Gedanken drüber gemacht haben… Hoffe ich zumindest…
Was das Thema Sicherheit anbelangt, denke ich auch das man zu ordentlichen Lösungen kommen kann (hoffe ich zumindest auch).
Ich finde es deutlich schwieriger das man diesen Konzern nun weltweit mit immer mehr Kompetenzen ausstattet und ihn dadurch immer mächtiger werden lässt.
Mitlerweile schon kritische staatliche Infrastruktur?
Amzon ist jetzt schon mächtiger als viele echte Staaten und dadurch verschärft man diese Situation nur noch.
Man müsste Amazon, Google und Co im grunde genommen bald Sitze in der UN geben bei der Relevanz die sie bekommen (bitte nicht wirklich, nur eine Bildliche übertreibung).
Frag mal bei Bloomberg, ob man UN-Sitze vergeben sollte.
Ich halte das auch nicht für eine großartige Idee, Amazon mehr Dinge an die Hand zu geben, als sie ohnehin schon haben.
Aber das ganze aus „Wir können doch keine geheimen Dinge an Privat-Unternehmen weitergeben“-Gründen zu verurteilen, ist falsch. Da muss man schon den Schritt weiter gehen…