Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt (Teil 5)

Stimmt :thinking: Vielleicht hat sie das gerittene Pferd an der Mähne geführt. Und das andere ??

Na immerhin gaanz knapp unter Durchschnitt.

Aber nimmt sich echt nicht viel, tatsächlich.
Sind das quasi „Prozent“? Also kann man sagen, München (102,1) ist 2,1% teurer als z.B. Düren (100)?
Kommt mir recht wenig vor, die Differenz.
Kann doch nicht alles an den Wohnkosten hängen, bei den Münchnern…

Naja, die Mieten und Grundstückspreise sind schon wirklich sehr extrem hier :beanlurk:

Ist halt nicht Leer. :eddyclown:

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War das Mareike :beanomg:

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Nee nee, die hieß Bettina :thinking:

oh man Matthew Perry ist Tot.
Ich mochte die Koksnase immer ganz gerne.

Was ist hier denn schon wieder los? :cluelesseddy:

Man sollte endlich das Battle Royale System einführen. Rentensystem ist eh im Eimer, also was solls. Naja, abgesehen vom Zynismus fällt mir oft auch nichts mehr ein :beansad:

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direkter Randbereich Nürnberg,da wo viele die das Geld haben hinziehen

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Ich verstehe nicht, wieso eine Neuregelung verfassungswidrig ist.
Hat man es nicht genau deswegen geändert?
Was soll man sonst mit solchen Fällen machen? Gar nicht erst anklagen, in der Hoffnung später einen eindeutigen Beweise darlegen zu können? Das kann es doch auch nicht sein.

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Ist doch eindeutig?

In dem Verfahren sei es aber nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den Umgang mit dem grundlegend rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann.

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Versuchter Anschlag heute früh. Der Arsch hat die Granate in seinem Armani-Hoodie mitgebracht und trug auch Handschuhe, also werden sie keine Fingerabdrücke finden.

Umgekehrt kann es genau so wenig sein, dass der Staat dich so oft anklagen darf bis irgendwann ein Richter dich dann doch mal verurteilt. Vielleicht doof gelaufen in diesem Fall, aber das Prinzip ist wichtiger.

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Wenn neue Beweise oder Informationen zu dem Thema kommen sollte man finde ich schon nochmal anklagen dürfen. Wer weiß welche Technologien wir in 20 Jahren haben, die uns ermöglichen würden bisher unlösbare Fälle zu lösen.

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Bisher unlösbare Fälle sind von dem Grundsatz einer „Einmalanklage“ nicht betroffen, da in diesen (normalerweise) kein Verdächtigr und somit kein Angeklagter existiert.
Grundsätzlich werden (im Strafrecht) nur die Fälle zur Anklage gebracht, in denen die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für möglich und wahrscheinlich hält (sollte zumindest so sein). Wenn der oder die Richter das anders sehen, ist das eben so.

Ganz interessant dazu:

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das steht doch gar nicht zur Debatte, es wurden Spuren gefunden die man zur Tat bzw. des ersten Urteils nicht haben konnte nämlich DNA Spuren.

Der Hintergrund zu dem nun verhandelten Fall: H. wurde vor über 40 Jahren wegen des brutalen Mords an der 17-jährigen Frederike von Möhlmann angeklagt, aber 1983 rechtskräftig freigesprochen. Später konnten ihm DNA-Spuren zugeordnet werden.
(Im ersten Urteil wurde er übriegens zu Lebenslanger Haft verurteilt)

und dann ist das hier teil des Urteils?

Diese haben bei Neuregelungen von Wiederaufnahmegründen zulasten des Betroffenen selbst dann keinen Spielraum, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ein Urteil unrichtig war.

Wenn also im Nachhinein bewiesen werden kann das man doch schuldig ist oder der Richter bestochen wurde, Beweise beiseite gebracht usw. ist das alles egal?
Das ist fast so dumm wie die Verjährung von Mord die es hier bis in die 70er gegeben hat und es auch zB. in der Schweiz und bis mindestens die 2000er in Frankreich gegeben hat.

Wenn neue evtl. auch durch neue Verfahren gewonnene Beweise gefunden werden kann und sollte es nicht sein das ein Verbrecher der eine Schwere Straftat wie Mord begangen hat straffrei bleibt.

Vor allem weil es offenbar, zu recht, anders rum möglich ist.

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Das sind zwei komplett unterschiedliche Sachen. Letzteres sollte das Verfahren ungültig machen, dementsprechend sollte einem neuen Verfahren auch nichts im Wege stehen.

Du, das ist schön, dass das in diesem Falle so eindeutig geklappt hat. Das wird aber eher die Ausnahme, als die Regel, sein. Du öffnest Staat und Staatsanwalt Tür und Tor mit sowas. Ach guck mal, jetzt hat sich die Polizei doch noch irgendeinen Zeugen aus den Fingern gesaugt, direkt mal neues Vefahren. Können diese Meta-Daten vielleicht ein Indiz sein? Neues Verfahren! Und so weiter und so fort.

Natürlich fänd ichs auch klasse, wenn der Spinner im speziellen nun noch seine gerechte Strafe bekommen würde. Nur wie gesagt ist mir das Prinzip wichtiger.

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nein es müssen klar neue Eindeutige Beweise sein, Zeugen sind nie Eindeutig. Das öffnet für den Staat gar nichts.
Es war genau dieser Fall der dafür gesorgt hat das die jetzige Regel die es so gut wie unmöglich gemacht hat einen Fall neu Aufzurollen geändert wurde und das aus guten Grund.
Ansonsten ist „das Prinzip“ kein sonderlich gutes Argument.

Was dieses Urteil allerdings zeigt ist das man sich nicht auf die Justiz verlassen kann das sie etwas wenigstens neu untersucht wenn neue Beweise auftauchen (als wenn Fälle die abgeschlossen sind überhaupt bei der überlasteten Justiz untersucht werden wenn es nicht so uneindeutig wie bei diesem ist)

achja wo du mit dann zieht der Staat sich einfach neue Zeugen aus dem Ärmel, etwas das, wie ich erwähnte, massiv unsicher ist weil Zeugen immer unzuverlässig sind: Der Täter kann sich nicht zurücklehnen", betonte der ehemalige Bundesanwalt. "Wir werden weiter ermitteln nach alter Gesetzeslage und werden versuchen, möglicherweise jemanden zu finden, dem gegenüber er ein Geständnis abgegeben hat. Das ist ja nach wie vor möglich.

das reicht bei der jetzigen Lage offenbar aus, puh ein glück das der Staat die Armen unschuldigen massen die ihm nicht gefallen nicht durchgängig erneut Anklagt.

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