Ich würde mir wünschen, dass persönliche Krisensituationen bis hin zum vermuteten Freitod nicht öffentlich kommentiert und diskutiert würden.
ah ok
Danke, dass du es aktualisiert hast.
Mittlerweile werden im Internet auch Connections zwischen dem „Plagiatsjäger“ und einem FAZ-Mitarbeitenden (ehemals IfS und Co) hergestellt.
Aber es gibt auch Bereiche im Internet, wo man hingehen kann.
wobei es ja erstmal nicht schlimm ist, eine DR Arbeit auf Plagiate zu prüfen.
Klar trifft es meist nur Prominente Leute, aber die wussten ja was sie taten.
Ich erkläre es gerne nochmal ausführlicher, was ich mit „Meinungskampf“ meine.
In den sozialen Medien habe ich mehrere Beiträge lesen können, in denen Nius für den möglichen Suizid von Frau Föderl-Schmid verantwortlich gemacht wurde. Es drehe sich um Frauenhass, es hätte eine Hetzkampagne gegeben.
Andere Beiträge wiederum haben das abgestritten oder auf Hetzkampagnen gegen beispielsweise Alice Weidel verwiesen, bei der es auch eine Prüfung ihrer Dissertation gegeben hat. Es hat aber auch eine abscheuliche Freude über ihren möglichen Tod gegeben.
Die Plagiatsvorwürfe sind eher außen vor.
Ich habe versucht das möglichst sachlich rüberzubringen und mich auch aus all dem rausgehalten.
Falls noch nicht hier gewesen. Die Top 30 Privat Chat flieger.
Bezüglich Plagiate und auch diesen Weber fand ich diesen Kommentar gut, den ich gestern gelesen hatte. Ist aus dem Jahr 2022, weil der bei der Autorin wohl auch mal angefragt hatte. Einige Passagen aus den Kommentar, die natürlich ein wenig diesen „neugierigen“ Plagiatsjäger ein wenig durch Kakao zieht, aber auch nachfragt, was ändert sich eigentlich und warum schweigen die Institutionen und Leute, die es abnehmen und Titel verleihen.
Es gibt eigenartige Zufälle. Das weiß jeder. Aber mit den folgenden hätte ich nicht gerechnet. Da erhalte ich Anfang September eine Anfrage des bekannten „Plagiatsjägers“ Stefan Weber. Er könne meine Dissertation aus 1971 an der Universität nicht finden, ob ich ihm helfen könnte. Konnte ich nicht. Sie interessiert mich seit 51 Jahren nicht mehr. Er ließ nicht locker. Aus reiner „Neugier“, wie er betonte.
Wie auch immer, das machte mich aus mehreren Gründen nachdenklich. Wie unterbeschäftigt muss man sein, um aus „Neugier“ (an was eigentlich?) eine Arbeit zu suchen, die halb so alt ist wie das Institut? Und zu welchem Zweck? Ich hoffe, Weber, der „Plagiatsjäger“, bekommt mich ins Visier, falls er wirklich seine Zeit darauf verschwenden sollte. Ich hoffe es sehr. Gegen eine Aberkennung des Titels unter diesen Umständen hätte ich weiter nichts einzuwenden. Die Titelsucht in Österreich war mir immer schon suspekt.
Nachdenklich aber auch deshalb, weil in dem Plagiatsfuror der letzten Jahre keine substanzielle Diskussion über die Veränderungen im wissenschaftlichen Arbeiten zustande gekommen ist. Im Gegensatz zu früher wird jetzt zu Recht sehr viel Wert auf die Methoden gelegt, auf Punkt und Beistrich sozusagen. Dafür gibt es Vorlesungen, Seminare, Übungen wahrscheinlich auch. Manchmal scheint es, dass die Form für einen Studienabschluss gewichtiger ist als der Inhalt einer Arbeit. Jetzt ist „wissenschaftliches Arbeiten“ schon in den Sekundarschulen angekommen. Das gab es früher alles nicht.
Nachdenklich auch, weil trotz aller „prominenten“ Fälle, die Weber wegen vermeintlicher Plagiate oder auch nur wegen schleißiger wissenschaftlicher Arbeit an die Öffentlichkeit brachte, nie über die Verantwortung der jeweiligen Bildungsinstitutionen und/oder der Begutachter der Arbeiten diskutiert wurde und wird. Jüngstes Beispiel: Warum hat man an der Donau-Universität Krems nicht bemerkt, dass Bundespolizeidirektor Michael Takacs „seitenweise aus dem Internet kopiert“ hat, wie Weber dessen Masterarbeit kritisiert hat?
In allen Fällen, in denen Politiker wegen Plagiatsvorwürfen zurücktreten mussten – bei Minister Karl-Theodor Guttenberg in Deutschland angefangen über den steirischen Landesrat Christian Buchmann 2017 bis zu Ex-Arbeitsministerin Christina Aschbacher, beide ÖVP –, wurde nie die Verantwortung der Begutachter und Betreuer thematisiert. Warum, zum Beispiel, war die Arbeit Aschbachers mit den sinnbefreiten Stellen, über die das ganze Land lachte, überhaupt akzeptiert worden?
> Das Schweigen der zuständigen akademischen Institutionen spricht eigentlich Bände. Vielleicht sollte Weber einmal dort nachfragen.
Trotzdem unnötiger Kommentar, die Institutionen haben da natürlich auch geschlafen, aber zu argumentieren, dass man ja nicht wusste, dass man das nicht machen sollte, weil man das nicht in der Schule gelernt hat, ist ja wohl absurd. Die Selbstständigkeitserklärung ist seit jeher Pflicht in wissenschaftlichen Arbeiten.
Bin da ein wenig zwiegespalten.
Also als ich studierte und das ganze aufkam (und Studierende mal eben Wikipedia als Seminararbeit einreichten), ja da war das wirklich ein großes Thema.
Inzwischen wird das aber (siehe @jararaca Beitrag ad absurdum geführt). Da wird nur mehr der Text in eine Computersuche eingegeben und wenn dass woanders schon vorkam groß Plagiat geschrien. Sah dass an den Vorwürfen bei der Arbeit von unserer derzeitigen Justizministerin. Weil sie Gerichtsurteile und die verschiedenen Positionen zitierte (mit entsprechenden Zitaten) und daraus ihre Conclusio formte. Was irgendwie der Sinn jeder juristischen Arbeit ist: Was war die Intention des Gesetzgebers (Zitat der erläuternden Bemerkungen bzw. entsprechenden Parlamentsdebatten)? Welche Urteile gab es dazu (Zitat der entsprechenden Urteile)? Wie äußerte sich die juristische Wissenschaft dazu (Zitat entsprechender Artikel)?. Und alleine, dass alles zusammentragen ist eine Arbeit. Plus dann halt deine persönliche Meinung dazu niederschreiben. War dem Weber egal, 70 % der Diplomarbeit ist abgeschrieben (wenn auch ordentlich zitiert), muss ein Plagiat sein.
Da geht es weniger um Plagiate zu finden, sondern um Leute zu diskreditieren. Weil nie nach dem Sinn einer Diplomarbeit gefragt wird, sondern einfach nur laut Plagiat geschrien wird.
Bei mir war meine Motivation, dass ich vermehrt sah, dass mein Thema falsch angegriffen und wiedergegeben wurde (Wahlrecht in Körperschaften öffentlichen Rechts in Österreich, wo noch heute eine Art Zensuswahlrecht stattfindet) - Und sich nie wer die Mühe machte, das zu ergründen. Inklusive, warum unser VfGH diesen Beschwerden nie Recht gab. Warum die auch auf europapolitischer Sicht rechtskonform sind (inkl. Urteile des EUGH). Natürlich sind wenige Wort von mir. Weil ich keine Richterin bin, die mitentscheiden konnte. Aber mich es aufregte, dass so oft diese Sache falsch in den Medien (und von gewissen Parteien) dargestellt wurde.
Wo liest du das, dass man das nicht machen sollte? Lese ich auf Anhieb nicht so heraus, sie führt Beispiele und Vergleiche an. Wie auch diesen hier:
Geschenkt. Aber selbst unter der modernen Konzentration auf das richtige Zitieren etc. können Fehler passieren. Die Amerikaner kennen den Begriff „honest mistake“, ein ehrlicher Fehler. Dieser schützt sogar vor Strafverfolgung. Ein „honest mistake“, also ein unbeabsichtigter Fehler, wird nicht kriminalisiert. Zugegeben, der Unterschied zwischen ungewollt und beabsichtigt ist wahrscheinlich schwer festzumachen
Gibt es denn in anderen Ländern auch so viele Fälle und Politiker, die dann abgedankt haben? Oder ist das ein deutsch-sprachiges Phänomen?
Ja, das ist dann aber auch kein richtiger Plagiatscheck. Richtig zitierte Passagen sind davon ja ausgenommen.
@jararaca welche Fälle sind das denn, wo man es als „honest mistake“ abtun könnte? In den mir bekannten waren es immer große Teile der Arbeit.
Die Arbeiten die ich durch unsere Software überprüfen haben lasse haben das auch recht einfach nachvollziehen lassen.
Ja, eben. Es lässt sich eindeutig unterscheiden zwischen korrekt markiertem Zitat/ Paraphrase und plagiierten Passagen. Da gibt‘s doch nix zu deuteln.
Der Umfang der plagiierten Teile macht natürlich nochmal einen Unterschied.
Das sein vider Statement kritisch aufgenommen wird überrascht nicht. Da war es nur eine frage der zeit bis jemand eine Anzeige stellt.
Anzeigen kannst du ja erst einmal jeden…
War halt auch richtig scheiße. Aber Volksverhetzung sehe ich da nicht.
Die Aussage #NieWiederIstJetzt bezüglich Gaza könnte als Volksverhetzung eingeordnet werden. Kaya Yanar müsste belegen, was es rechtfertigt einen Hashtag, der in Bezug auf die Auslöschung der Juden in Deutschland verwendet wird, mit dem Nahost-Konflikt in Verbindung zu bringen. Hinzukommt, dass das Video vor oder am 27. Januar veröffentlich wurde, also dem Gedenktag zur Befreiung von Auschwitz. Demnach müsste es mindestens ähnlich geartet Handlungen geben, ansonsten könnte der § 130 StGB angewendet werden.
Ich verstehe dein Argument und ich finde es verwerflich, dass Kaya Yanar das „Nie Wieder“ (also das klare Statement zur Verurteilung der Shoah) missbräuchlich verwendet hat. Vor allem ohne, dass er auch nur den Angriff vom 7. Oktober erwähnt hat. Das find ich am Schlimmsten an seinem Video, neben solchen Dingen, die längst widerlegt sind, wie die angebliche Bombardierung von Krankenhäusern.
Naja, Schuster bleib bei deinen Leisten. Leider kaufen ihm Leute diese Scheiße ab.
Ich kommentier’ das einfach mal nicht.