Natürlich richtig, dass das weiter verfolgt wird.
Aber das es so lange dauert.
Das eine 99 jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, ist schon ein bisschen absurd
Natürlich richtig, dass das weiter verfolgt wird.
Aber das es so lange dauert.
Das eine 99 jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, ist schon ein bisschen absurd
Viel absurder finde ich es das man, wegen des alters, sie nicht mehr in den Knast steckt.
Das ist halt selbstverständluch
Das ist doch Standard und vernünftig, dass man ganz alte und gebrechliche Leute nicht mehr ins Gefängnis steckt. In Italien ist das noch extremer, da werden Haftstrafen für über 70-Jährige nur in Ausnahmefällen ausgesprochen.
Hast du eine Quelle dafür, dass es an ihrem Alter liegt das sie nicht ins Gefängnis muss? Ich lese überall nur, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist womit sie natürlich nicht ins Gefängnis muss solange sie ihre Bewährungsauflagen nicht verletzt.
Rechtlich mag es richtig sein dass noch zu verfolgen.
Moralisch gesehen ist es trotzdem eine Schande, dass man Jahrzehntelang alle hohen Tiere hat davonkommen lassen, gleichzeitig den den Hinterbliebenen von Nazi Monstern fürstlichste Witwenpensionen gezahlt (Heydrich, Freisler) etc.
Und jetzt nachdem die hohen Tiere von damals Tot sind, schnappt man sich noch ein paar kleinste Zahnräder, die damals kaum 20 waren und seit der Kindheit komplett brainwashed waren (wenn man 1922 geboren wurde zb zb von Jungvolk, HJ, RAD etc alles mitgemacht hat gezwungenermaßen)
Ich brauche da keine Quelle, ich finde schon alleine eine Bewährungsstrafe dafür absurd und selbst wenn sie keine Bewährungsstrafe bekommen hätte sondern normale Haftstrafe, wäre sie aufgrund des Alters nicht mehr in den Knast gekommen und das finde ich falsch. Das Alter sollte kein Hindernis dafür sein seine Haftstrafe abzusitzen, gerade wenn es um solche Verbrechen wie Beihilfe zum Massenmord geht.
Jetzt nicht speziell auf den Fall bezogen. Da kenne ich keine Details.
Alter schützt erst einmal nicht vor dem Antritt einer Haftstrafe (abgesehen davon du bist jünger 13). Das muss vom Anwalt gefordert werden und dann wird individuell eine Haftunfähigkeit geprüft.
Die Anforderungen für Haftunfähigkeit werden je nach Härte der Tat anspruchsvoller.
Naja, dann sucht man sich einen Arzt der einem bescheinigt wie krank man sei und deshalb nicht in den Knast könne und dann wars das. Wäre ja nicht das erste mal.
Wir reden hier von einer Sekretärin die kaum 18 war, die komplett alle Brainwashingstages des Nationalsozialismus hinter sich gebracht hatte.
Wir reden hier nicht von einer 19 jährigen Frau in 2024.
Sich an denen jetzt juristisch einen abzurubbeln nachdem man vorher Jahrzehntelang die echten Mörder und die Leute die die Befehle gaben, hat laufen lassen, ja sie wieder in hohen Posten in der BRD hatte, ist lächerlich.
Dann könnte man quasi auch jeden noch lebenden Wehrmachtssoldaten einsperren.
Die späte Aufarbeitung und Wiedergutmachung hatte unter anderem für homosexuelle Personen auch enorme Nachwirkungen. Dazu hat Arte vor kurzem eine gute Doku herausgebracht.
Eine der traurigsten Begründungen für die fehlende Wiedergutmachung war, dass Homosexualität in ihrer Strafbarkeit rechtlich keinen Unterschied erfahren hatte zwischen Weimarer Republik-Zeit, Nazi-Deutschland und Nachkriegszeit. So in Deutschland wie in Österreich. Lediglich in der Verfolgung. Damit wurden Menschen die von dieser Verfolgung betroffen waren jede Art von Wiedergutmachung verwehrt.
Gefängnisse sind sicherlich nicht ausgestattet um so alte Personen zu pflegen.
Es wäre ein zu großer Aufwand solch eine Person im Gefängnis zu versorgen.
Nur weil sie damals zu teilen an unmenschlichen Verhalten beteiligt war, muss man sie jetzt nicht unmenschlich bestrafen. Die ist 99 die macht eh kaum noch etwas.
Sehe ich halt anders, dann muss man ein Gefängnis entsprechend ausstatten.
Welchen Strafzweck siehst du denn im Inhaftieren einer 99 Jährigen?
Es gibt ja nun unterschiedliche Strafzwecktheorien - meist steht Resozialisierung und Verhinderung künftiger Taten im Vordergrund.
Beides sehe ich in diesem Fall eher nicht.
„Rache“ sollte imo kein wesentlicher Grund für eine Strafe sein - in einem Rechtsstaat.
Gerechtigkeit den Opfern gegenüber.
Welche Gerechtigkeit, wenn man ein zum Tatzeitpunkt quasi noch Jugendlich (man muss sich mal überlegen wie wenig man damals als 18jährige von der Welt wusste) dass XX Jahre durch Nazi Erziehung durchgeschleust wurde, anklagt?
Ich glaube, das würde eine Grundsatzdiskussion, die ich nicht beginnen möchte…
Imo sollte die Wirkung einer Strafe auf den Bestraften im Vordergrund stehen. Deshalb werden in unserem Rechtssystem auch reumütige und einsichtige Täter milder bestraft als welche, die zu ihrer Tat stehen. Und nicht zuletzt gibt es deshalb bei uns die Todesstrafe nicht mehr.
Sühne der Opfer ist sicher ein Beiprodukt - aber imo halt nicht ausschlaggebend bei der Findung des Strafmaßes. Ansonsten wären wir bei „Auge um Auge“… …und konsequenterweise die Todesstrafe bei entsprechend schweren Vergehen.
Kannst du ja dafür sein (weiß ich nicht)… …wie gesagt… …Grundsatzdiskussion.
Pflegeheime wirken teilweise auch wie Gefängnisse
Obligatorische Ergänzung, dass das „Auge um Auge“ im Sinne von Abschaffung der bis dahin üblichen Sippenhaft und Blutrache (Auslöschung der ganzen Familie) ein recht progressiver Fortschritt war.
Und hat sich die Menschheit in den letzten knapp 4.000 Jahren hoffentlich weiterentwickelt.
Sie wurde doch deswegen per Jugendstrafe verurteilt, was du verlangst wurde schon gemacht.
Ich hab jetzt nicht Anklage oder Urteil gelesen. Meist sind es aber keine „durch das System unschuldige“ Personen, sondern man konnte sie Verurteilen weil es dafür Gründe gab.